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Verwaltungsvorlage (B-Plan 684, östlich Haverkamp/nördlich Korekamp Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlage)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
286 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:06
Verwaltungsvorlage (B-Plan 684, östlich Haverkamp/nördlich Korekamp Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlage) Verwaltungsvorlage (B-Plan 684, östlich Haverkamp/nördlich Korekamp Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlage) Verwaltungsvorlage (B-Plan 684, östlich Haverkamp/nördlich Korekamp Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlage) Verwaltungsvorlage (B-Plan 684, östlich Haverkamp/nördlich Korekamp Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlage)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 18.10.2016 Nr. 3248 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 66/10 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität 16.11.2016 Bezirksvertretung Oppum-Linn 14.12.2016 Betreff B-Plan 684, östlich Haverkamp/nördlich Korekamp Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlage Beschlussentwurf: Bauausschuss: Die Planung und die Herstellung der Erschließungsanlage zwischen Korekamp und Neue Flur gemäß BPlan 684 wird beschlossen und dem Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der Wohnstätte Krefeld Königstraße 192 47798 Krefeld wird zugestimmt. Bezirksvertretung Krefeld-Oppum/Linn: Die Planung zur Herstellung der Erschließungsanlage zwischen Korekamp und Neue Flur gemäß BPlan 684 wird zur Kenntnis genommen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3248 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: X nein P06602030000-Straßenbau und -instandsetzung 52212000-Unterhaltung des Infrastrukturvermögens 57110009-Abschreibungen - Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten 4.500,00 EUR Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) 9.200,00 EUR Kosten insgesamt abzüglich 13.700,00 EUR - Erträge 9.200,00 EUR - Einsparungen - 4.500,00 EUR Bemerkungen Die jährlichen Unterhaltungskosten werden wie folgt ermittelt: Für die Straßenfläche: ca. 1950,-- EUR/Jahr ab 5. Jahr nach Fertigstellung Für die Beleuchtung: ca. 100,-- EUR/Jahr ab dem 4. Jahr nach Fertigstellung Für die Bäume: ca. 275,-- EUR/Jahr ab dem 3. Jahr nach Fertigstellung Hinzu kommen jährlich Betriebskosten Beleuchtung Gebühren + Betrieb öffentlicher Kanalanschluss ca. 275,-- EUR/Jahr ca. 1900,-- EUR/Jahr ------------------------ca. 4500,-- EUR/Jahr Durch die Übernahme der Erschließungsanlage wird eine dauerhafte Haushaltsbelastung durch die kapitalbedingten Kosten für "Aufwendungen für Abschreibungen" (AfA) in Höhe von ca. 9.200,00 EUR/Jahr ab Inbetriebnahme entstehen. In gleicher Höhe wird ein Sonderposten eingestellt, der über die gewöhnliche Nutzungsdauer der Erschließungsanlage aufgelöst wird. Begründung Seite 2 Die Stadt Krefeld entwickelt im Bereich des bestehenden Wohngebietes Korekamp/Neue Flur in Oppum weitere Wohnbauflächen. Diese zusätzlichen Bauflächen entstehen innerhalb des Karrees Korekamp, Haverkamp, Neue Flur und Weetekamp. Rechtgrundlage hierzu ist der im Sommer 2016 offengelegte Bebauungsplan 684. Die zu bebauenden Grundstücke sind im Eigentum der Wohnstätte Krefeld. Der Altbestand der Bebauung soll durch die neuen Häuser ersetzt und erweitert werden. Die Wohnstätte selbst möchte die Neubebauung durchführen. Zur Erschließung eines Teiles der neuen Häuser ist gemäß Bebauungsplan eine Erschließungsstraße erforderlich, die parallel zu Haverkamp und Weetekamp die Straßen Korekamp und Neue Flur verbindet. Die neue Erschließungsstraße will die Wohnstätte als Erschließungsträger herstellen und nach Fertigstellung der Stadt zur Übernahme als öffentliche Straße übergeben. Die Erschließung von 23 neuen Wohneinheiten als Einzelhäuser (vier davon sind bereits hergestellt) erfolgt unmittelbar von der neuen öffentlichen Erschließungsstraße aus, die gemäß Bebauungsplan als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen ist. Die neue Erschließungsstraße wird deshalb verkehrsberuhigt als 325er-Bereich (Schild 325, Straßenverkehrsordnung) niveaugleich auf eine Länge von ca. 240 m hergestellt. Als Oberflächenmaterial ist hellgraues Betonsteinpflaster vorgesehen. 14 öffentliche Parkplätze werden im Straßenraum angeordnet und in anthrazitfarbenem Pflaster hergestellt. Ein kleiner Platzbereich, dessen innere, mit neuen Bäumen bepflanzte Fläche zu umfahren ist, dient -neben der Gestaltung- zur Einhaltung der reduzierten Fahrgeschwindigkeit eines 325-er Bereichs. Über die Querneigung wird die öffentliche Straßenfläche in eine mittelgraue Pflasterrinne entwässert und das Regenwasser über Straßenabläufe einem neuen Mischwasserkanal zugeführt. Der neue Kanal liegt in der Erschließungsstraße und schließt an den vorhandenen Kanal im Korekamp an. Die Beleuchtung der öffentlichen Erschließungsanlage erfolgt mit neun neuen Straßenleuchten. Zur optischen Gliederung werden an den Parkplätzen jeweils Baumbeete vorgesehen. Zusammen mit den geplanten Bäumen im Platzbereich werden insgesamt 13 neue Straßenbäume gesetzt. Die Herstellungskosten der öffentlichen Erschließungsanlage einschließlich der Beleuchtung und der Begrünung sowie die Kosten für die Herstellung des Kanals belaufen sich auf: Herstellungskosten gesamt ca. 460.000,00 EUR. Diese Herstellungskosten werden vom Erschließungsträger getragen. Der Erschließungsträger überträgt der Stadt kosten- und lastenfrei die erforderlichen Flächen der öffentlichen Anlage. Hierzu wird nach Rechtskraft des Bebauungsplans 684 ein Erschließungsvertrag abgeschlossen. Für die Stadt fallen somit keine Herstellungskosten an. Begründung Nach Fertigstellung der Erschließungsanlage wird diese von der Stadt übernommen. Seite 3