Daten
Kommune
Krefeld
Größe
286 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:06
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 18.10.2016
Nr.
3248 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 66/10 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität
16.11.2016
Bezirksvertretung Oppum-Linn
14.12.2016
Betreff
B-Plan 684, östlich Haverkamp/nördlich Korekamp
Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlage
Beschlussentwurf:
Bauausschuss:
Die Planung und die Herstellung der Erschließungsanlage zwischen Korekamp und Neue Flur gemäß BPlan 684 wird beschlossen und dem Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der
Wohnstätte Krefeld
Königstraße 192
47798 Krefeld
wird zugestimmt.
Bezirksvertretung Krefeld-Oppum/Linn:
Die Planung zur Herstellung der Erschließungsanlage zwischen Korekamp und Neue Flur gemäß BPlan 684 wird zur Kenntnis genommen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
nein
Begründung
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Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3248 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
X nein
P06602030000-Straßenbau und -instandsetzung
52212000-Unterhaltung des Infrastrukturvermögens
57110009-Abschreibungen
-
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
4.500,00 EUR
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
9.200,00 EUR
Kosten insgesamt
abzüglich
13.700,00 EUR
- Erträge
9.200,00 EUR
- Einsparungen
- 4.500,00 EUR
Bemerkungen
Die jährlichen Unterhaltungskosten werden wie folgt ermittelt:
Für die Straßenfläche:
ca. 1950,-- EUR/Jahr ab 5. Jahr nach Fertigstellung
Für die Beleuchtung:
ca. 100,-- EUR/Jahr ab dem 4. Jahr nach Fertigstellung
Für die Bäume:
ca. 275,-- EUR/Jahr ab dem 3. Jahr nach Fertigstellung
Hinzu kommen jährlich
Betriebskosten Beleuchtung
Gebühren + Betrieb
öffentlicher Kanalanschluss
ca. 275,-- EUR/Jahr
ca. 1900,-- EUR/Jahr
------------------------ca. 4500,-- EUR/Jahr
Durch die Übernahme der Erschließungsanlage wird eine dauerhafte Haushaltsbelastung durch die kapitalbedingten Kosten für "Aufwendungen für Abschreibungen" (AfA) in Höhe von ca. 9.200,00 EUR/Jahr ab
Inbetriebnahme entstehen.
In gleicher Höhe wird ein Sonderposten eingestellt, der über die gewöhnliche Nutzungsdauer der Erschließungsanlage aufgelöst wird.
Begründung
Seite 2
Die Stadt Krefeld entwickelt im Bereich des bestehenden Wohngebietes Korekamp/Neue Flur in
Oppum weitere Wohnbauflächen.
Diese zusätzlichen Bauflächen entstehen innerhalb des Karrees Korekamp, Haverkamp, Neue
Flur und Weetekamp.
Rechtgrundlage hierzu ist der im Sommer 2016 offengelegte Bebauungsplan 684.
Die zu bebauenden Grundstücke sind im Eigentum der Wohnstätte Krefeld.
Der Altbestand der Bebauung soll durch die neuen Häuser ersetzt und erweitert werden.
Die Wohnstätte selbst möchte die Neubebauung durchführen.
Zur Erschließung eines Teiles der neuen Häuser ist gemäß Bebauungsplan eine Erschließungsstraße erforderlich, die parallel zu Haverkamp und Weetekamp die Straßen Korekamp und Neue
Flur verbindet.
Die neue Erschließungsstraße will die Wohnstätte als Erschließungsträger herstellen und nach
Fertigstellung der Stadt zur Übernahme als öffentliche Straße übergeben.
Die Erschließung von 23 neuen Wohneinheiten als Einzelhäuser (vier davon sind bereits hergestellt) erfolgt unmittelbar von der neuen öffentlichen Erschließungsstraße aus, die gemäß Bebauungsplan als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen ist.
Die neue Erschließungsstraße wird deshalb verkehrsberuhigt als 325er-Bereich (Schild 325, Straßenverkehrsordnung) niveaugleich auf eine Länge von ca. 240 m hergestellt.
Als Oberflächenmaterial ist hellgraues Betonsteinpflaster vorgesehen.
14 öffentliche Parkplätze werden im Straßenraum angeordnet und in anthrazitfarbenem Pflaster
hergestellt.
Ein kleiner Platzbereich, dessen innere, mit neuen Bäumen bepflanzte Fläche zu umfahren ist,
dient -neben der Gestaltung- zur Einhaltung der reduzierten Fahrgeschwindigkeit eines 325-er
Bereichs.
Über die Querneigung wird die öffentliche Straßenfläche in eine mittelgraue Pflasterrinne entwässert und das Regenwasser über Straßenabläufe einem neuen Mischwasserkanal zugeführt.
Der neue Kanal liegt in der Erschließungsstraße und schließt an den vorhandenen Kanal im Korekamp an.
Die Beleuchtung der öffentlichen Erschließungsanlage erfolgt mit neun neuen Straßenleuchten.
Zur optischen Gliederung werden an den Parkplätzen jeweils Baumbeete vorgesehen. Zusammen mit den geplanten Bäumen im Platzbereich werden insgesamt 13 neue Straßenbäume gesetzt.
Die Herstellungskosten der öffentlichen Erschließungsanlage einschließlich der Beleuchtung und
der Begrünung sowie die Kosten für die Herstellung des Kanals belaufen sich auf:
Herstellungskosten gesamt
ca. 460.000,00 EUR.
Diese Herstellungskosten werden vom Erschließungsträger getragen.
Der Erschließungsträger überträgt der Stadt kosten- und lastenfrei die erforderlichen Flächen der
öffentlichen Anlage.
Hierzu wird nach Rechtskraft des Bebauungsplans 684 ein Erschließungsvertrag abgeschlossen.
Für die Stadt fallen somit keine Herstellungskosten an.
Begründung
Nach Fertigstellung der Erschließungsanlage wird diese von der Stadt übernommen.
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