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Verwaltungsvorlage (Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW, hier: Eingabe des Herrn van den Heuvel über die geänderte Verkehrsführung Blumentalstraße/Grüner Dyk)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
272 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:06
Verwaltungsvorlage (Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW, hier: Eingabe des Herrn van den Heuvel über die geänderte Verkehrsführung Blumentalstraße/Grüner Dyk) Verwaltungsvorlage (Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW, hier: Eingabe des Herrn van den Heuvel über die geänderte Verkehrsführung Blumentalstraße/Grüner Dyk) Verwaltungsvorlage (Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW, hier: Eingabe des Herrn van den Heuvel über die geänderte Verkehrsführung Blumentalstraße/Grüner Dyk)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 26.08.2014 Nr. 306 /14 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 31 - Fachbereich Bürgerservice/31 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Beschwerdeausschuss 18.09.2014 Betreff Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW, hier: Eingabe des Herrn van den Heuvel über die geänderte Verkehrsführung Blumentalstraße/Grüner Dyk Beschlussentwurf: Der Haupt- und Beschwerdeausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und erklärt die Eingabe für erledigt. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 306 /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Mit einer an den Beschwerdeausschuss gerichteten und beigefügten Zuschrift vom 12.05.2014 (Anlage 1) hat sich Herr Dirk van den Heuvel über die geänderte Verkehrsführung Blumentalstraße/Grüner Dyk beschwert, da seit einiger Zeit nicht mehr erlaubt sei, von der Blumentalstraße aus Richtung Nassauerring kommend links auf die Straße Grüner Dyk abzubiegen. Lediglich Lieferverkehr, aber keine Anwohner seien von diesem Verbot ausgenommen. Die Anwohner müssten daher einen Umweg von ca. 1 km über die Moerser Straße fahren, was zusätzlich bis zu 7 Minuten Fahrzeit benötige. Herr van den Heuvel bat um Stellungnahme, warum die Verkehrsführung geändert worden sei und warum Anlieger bei diesem Vorgehen unberücksichtigt geblieben seien. Mit Schreiben vom 16.06.2014 (Anlage 2) wurde Herrn van den Heuvel der Inhalt der Stellungnahme des Fachbereiches Ordnung zu der geänderten Verkehrsführung im Bereich Blumentalstraße/Grüner Dyk mitgeteilt. Da Herr van den Heuvel mit dem Schreiben vom 16.06.2014 nicht einverstanden war, bat er mit nochmaligem Schreiben vom 01.07.2014 (Anlage 3) um Beratung seiner Beschwerde im Hauptund Beschwerdeausschuss. Zu der im Schreiben vom 01.07.2014 gestellten Frage des Herrn van den Heuvel bzgl. der Befragung der Anwohner teilte der Fachbereich Ordnung mit, dass eine Befragung der Anwohner nicht stattgefunden habe, da die Änderung der Verkehrsführung in Abstimmung mit der Bezirksvertretung Nord erfolgt sei. Die Zusatzbeschilderung „Lieferverkehr frei“ war erforderlich, um die LKW-Verkehre der auf dem Grünen Dyk anliegenden Gewerbebetriebe nicht über die Humboldtstraße zu führen. Nach Mitteilung des Fachbereiches Ordnung sei hier auf die Zusatzbeschilderung „Anlieger frei“ verzichtet worden, da diese durch die Polizei kaum durchzusetzen sei und dadurch keine Verbesserung und Entlastung erzielt werden könne.