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Verwaltungsvorlage (15.01.06.VerwA210115ReduzierungPersonalausgaben.docx)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
322 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:06
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Inhalt der Datei

Vorlagennummer 893/15 STADTRATSFRAKTION FDP-Fraktion – Rathaus – 47792 Krefeld An den Vorsitzenden des Ausschusses für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit Herrn Philibert Reuters CDU-Fraktion Rathaus Vorsitz: Joachim C. Heitmann stellv. Vorsitz: Paul Hoffmann Geschäftsführung: Martina Kurpjuweit T: 02151 / 86 20 45 Martina.Kurpjuweit@Krefeld.de Sekretariat Heike Zilligen T: 02151 / 86 20 46 Heike.Zilligen@Krefeld.de Sachbearbeitung/stellv. Geschäftsführung Angela Perey T: 02151 / 86 20 47 Angela.Perey@Krefeld.de Krefeld, 06.01.15/zi Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit am 21.01.15 Haushaltsberatungen Sehr geehrter Herr Reuters, namens der Fraktion FDP/Die Liberalen beantrage ich, im Rahmen der Haushaltsberatungen den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung zur Beratung und Beschlussfassung zu setzen: Der Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit beauftragt die Verwaltung, konkrete Vorschläge für die Reduzierung der Personalausgaben durch Reduzierung von Stellen zu erarbeiten. Begründung: 1. Bei den Aufwendungen dominieren die Transferleistungen mit 251,8 Mio. Euro (= 33,5 %) und die Personalkosten mit 182,4 Mio. Euro (= 24,3 %). Damit gehören die Personalausgaben zu den „dicksten Ausgabeblöcken“ des Haushaltes. Deshalb ist hier eine entscheidende Stellschraube zur Kostenreduzierung zu sehen. Trotz aller damit verbundenen Konsequenzen, vor allem menschlicher Art, kann auf die Ausnutzung dieser Möglichkeit schlechthin nicht verzichtet werden. Die Zielsetzungen der Reduzierung von Personalkosten – und damit verbundenen entsprechender sächlicher Aufwendungen – ist notwendig und richtig, und zwar auch im Hinblick auf die Pensionslasten. Wegen des hohen Anteils an den Gesamtausgaben müssen die Personalkosten gesenkt und für die zukünftige Entwicklung gebremst werden. Es wird eingewandt, dass jede im Rathaus freigesetzte Stelle zu einem Arbeitslosen mehr führe, der die Stadt wieder entsprechend belasten würde. Diese Argumentation ist zu vordergründig, da die öffentliche Hand kein „Ersatzarbeitgeber“ ist, sondern durch ihr Gesamtengagement günstige Rahmenbedingungen für eine prosperierende Wirtschaft und damit die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen in der Stadt schaffen soll. 2. In der Praxis haben sich eine Reihe von Instrumentarien und Methoden für die Bestimmung des notwendigen Personalbedarfs einer Verwaltung herausgebildet. Wesentlicher Ansatz für die Bemessung des für die Zukunft notwendigen Personals ist die Aufgabenkritik. FDP-Fraktion, Rathaus, Zimmer A 3, von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld Telefax 0 21 51 / 86 20 49, e-mail: fdp-fraktion@krefeld.de homepage: www.fdp-fraktion-kr.de Verkehrsanbindung: Straßenbahnlinie 041 / Haltestelle Rathaus/Westwall Rathaustiefgarage Einfahrt Westwall oder Schneiderstraße Vorlagennummer 893/15 Bei der Fragestellung, welche Aufgaben überhaupt noch und in welcher Intensität und auf Dauer wahrgenommen werden sollen, müssen strenge Maßstäbe gesetzt werden. Bisherige Gewohnheiten der Aufgabenerfüllung müssen ohne falsche Rücksichtnahme hinterfragt werden. Für die öffentliche Hand versteht es sich von selbst, dass Personalabbau sozial verträglich zu erfolgen hat. Entlassungen bilden nicht nur aus arbeitsrechtlichen Gründen die absolute Ausnahme. Umbesetzungen innerhalb der Verwaltung sind demgegenüber zumutbar, aber oft unbeliebt, auch bei Verwaltungsleitungen. Die als entbehrlich bewerteten Stellen dürfen nicht bloß mit einem „kwVermerk“ (künftig wegfallend) versehen und die Stelleninhaber bis zu ihrem „normalen Ausscheiden“ am bisherigen Arbeitsplatz, jedoch ohne wirkliche Beschäftigung, belassen werden. Vielmehr muss die Entscheidung, eine bestimmte Stelle abzubauen, dazu genutzt werden, nach einer anderen sinnvollen Bestätigung des Betroffenen zu suchen. Die einzelnen Maßnahmen sollten – ggf. auch über die vorgeschriebenen Fälle hinaus – mit dem Personalrat abgestimmt werden. Wenn die Vertreter der Belegschaft vorausschauend agieren, werden sie sich kooperativ zeigen, den notwendigen Prozess durch eigene Ideen fördern und die Bemühungen um die erforderliche Motivation aller Beteiligten unterstützen. Die Umsetzung von Stelleneinsparungen wird erleichtert durch die natürliche Fluktuation. Da die übliche Fluktuation meist nicht dort wirksam wird, wo Stelleneinsparungen operativ angezeigt sind, ist der „Abbauprozess aktiv zu steuern“. Dafür bietet sich ein spezielles „PersonalÜberhangmanagement“ nach dem z.B. bei der Deutschen Telekom und einigen Banken angewandten Modell an. Von vorzeitigen Ruhestandsangeboten an Beamte ist demgegenüber Abstand zu nehmen, da nach deren Ausscheiden gewichtige Pensionslasten bei der Kommune verbleiben, denen keine „aktuelle Gegenleistung“ mehr gegenübersteht. Beim Personalmanagement sind Wirtschaftlichkeitsaspekte zu beachten. Das heißt, dass solche Sachgebiete personell zu verstärken sind, deren Aufgaben darin bestehen, die gegebenen Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen. Ebenso wichtig ist es aber, den Umfang der Ausgaben zu beschränken. 3. Die vorliegenden Planungen der Krefelder Verwaltung zum Haushalt 2015 und zur Haushaltssicherung greifen alle diese seit langem bekannten und publizierten Denkanstöße zur Überwindung der kommunalen Finanzkrise nicht auf. In 2015 geht die Verwaltung von einer Reduzierung der Personalkosten von 280.000 Euro aus, die sich bis 2018 auf 1,7 Mio. Euro (jeweils jährlich) steigern soll. Dieses Ziel soll nicht durch die Einsparung von Stellen, sondern durch die Wiederbesetzung weiter bestehender Stellen durch Auszubildende oder überplanmäßige Kräfte sowie eine zwölfmonatige Besetzungssperre erreicht werden. Damit scheint die hiesige Verwaltung zu der Auffassung gekommen zu sein, dass bei den Personalkosten eine natürliche Fluktuation, also das altersbedingte Ausscheiden von Mitarbeitern, nicht dazu genutzt werden soll, im Zusammenhang mit einer Aufgabenkritik zu einer Stellenreduzierung zu kommen. Altersbedingt werden von den zurzeit etwa 3.300 städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den nächsten 20 Jahren etwa 60 %, das heißt 1.800 Mitarbeiter ausscheiden. Auch angesichts des zwischen Verwaltung und Politik nicht umstrittenen Umstandes, dass es aufgrund der demographischen Entwicklung gar nicht möglich sein wird, alle frei werdenden Stellen wieder zu besetzen, ist es nicht vertretbar, für alle in der Kernverwaltung bestehenden Stellen de facto eine Bestandsgarantie auszusprechen. Ein solcher Ausschluss schränkt die Möglichkeiten der Stadt, sich aus finanziellen Engpässen zu befreien, in einem unvertretbaren Maße ein. Da von allen Fraktionen von der Verwaltung zur Bewältigung der kommunalen Finanznot eine Aufgabenkritik erwartet wird, sollte diese auch mit der Zielsetzung einer Aufgabenreduzierung zwecks Ausgabenreduzierung zügig nunmehr eingeleitet werden. FDP-Fraktion, Rathaus, Zimmer A 3, von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld Telefax 0 21 51 / 86 20 49, e-mail: fdp-fraktion@krefeld.de homepage: www.fdp-fraktion-kr.de Verkehrsanbindung: Straßenbahnlinie 041 / Haltestelle Rathaus/Westwall Rathaustiefgarage Einfahrt Westwall oder Schneiderstraße Vorlagennummer 893/15 Weitere Begründung erfolgt mündlich in der Sitzung. Mit freundlichen Grüßen gez. Joachim C. Heitmann Vorsitzender Kopie: CDU-Fraktion SPD-Fraktion Fraktion B90/Grüne Fraktion Die Linke UWG-Ratsgruppe Gruppe Partei-Piraten GB II, III Büro des Rates Schriftführung FDP-Fraktion, Rathaus, Zimmer A 3, von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld Telefax 0 21 51 / 86 20 49, e-mail: fdp-fraktion@krefeld.de homepage: www.fdp-fraktion-kr.de Verkehrsanbindung: Straßenbahnlinie 041 / Haltestelle Rathaus/Westwall Rathaustiefgarage Einfahrt Westwall oder Schneiderstraße