Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Verwaltungsvorlage (Beratung über den Entwurf des Haushaltsplans 2015 und des Haushaltssicherungskonzeptes - Anträge der FDP-Fraktion vom 06.01.2015 - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.01.2015)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
269 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:06
Verwaltungsvorlage (Beratung über den Entwurf des Haushaltsplans 2015 und des Haushaltssicherungskonzeptes - Anträge der FDP-Fraktion vom 06.01.2015 - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.01.2015) Verwaltungsvorlage (Beratung über den Entwurf des Haushaltsplans 2015 und des Haushaltssicherungskonzeptes - Anträge der FDP-Fraktion vom 06.01.2015 - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.01.2015) Verwaltungsvorlage (Beratung über den Entwurf des Haushaltsplans 2015 und des Haushaltssicherungskonzeptes - Anträge der FDP-Fraktion vom 06.01.2015 - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.01.2015)

öffnen download melden Dateigröße: 269 kB

Inhalt der Datei

Hinweis: Die Ausschussmitglieder werden gebeten, zur Beratung die anlässlich der Etateinbringung in den Rat am 11.12.2014 zur Verfügung gestellten Unterlagen mitzubringen. Eine gesonderte Versendung von Auszügen aus dem Haushaltsplan erfolgt nicht. Teilpläne für die Produktgruppen: siehe beigefügte Übersicht. TOP 3 Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 04.03.2015 Nr. 1064 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 10 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit 04.03.2015 Betreff Beratung über den Entwurf des Haushaltsplans 2015 und des Haushaltssicherungskonzeptes - Anträge der FDP-Fraktion vom 06.01.2015 - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.01.2015 Hinweis: Die Ausschussmitglieder werden gebeten, zur Beratung die anlässlich der Etateinbringung in den Rat am 11.12.2014 zur Verfügung gestellten Unterlagen mitzubringen. Eine gesonderte Versendung von Auszügen aus dem Haushaltsplan erfolgt nicht. Teilpläne für die Produktgruppen: siehe beigefügte Übersicht. Beschlussentwurf: Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1064 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit Antrag vom 15.01.2015 um eine Darstellung des bestehenden städtischen Angebotes an Vergünstigungen und deren Auswirkungen gebeten. Der Antrag entspricht im Wesentlichen einem am 11.12.2013 gestellten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Stellungnahme der Verwaltung wurde nach Vorberatung im Verwaltungs- und Hauptausschuss im Rat am 08.04.2014 zur Kenntnis genommen. Die Ermittlung der tatsächlichen Fallzahlen war seinerzeit mit einem erheblichen Verwaltungsund insbesondere Zeitaufwand verbunden. Es wurde daher aktuell darauf verzichtet, neue Fallzahlen ermitteln zu lassen, zumal sich deren Aussagekraft im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich verändert hat. Das Angebot an städtischen Vergünstigungen hat sich im Jahresvergleich nur unwesentlich verändert. Es stehen aber aktuell Veränderungen im Kulturbereich im Raum, die den Beschlussgremien in der ersten Jahreshälfte 2015 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden sollen. Hiervon betroffen sind im Zuge von Konsolidierungsmaßnahmen die Entgelttarife der Krefelder Kunstmuseen, des Museums Burg Linn und des Deutschen Textilmuseums. Des Weiteren erhalten Inhaber/innen von Flachsmarktkarten nicht mehr wie bisher freien Eintritt zum Besuch eines Linner Museums. Stattdessen erhalten sie bei Vorlage einer solchen Karte eine Ermäßigung in Höhe von 50% auf die Verbundkarte (6,00 EUR für Erwachsene, 3,00 EUR für Schüler/innen, Studierende und Leistungsempfänger nach dem SGB II und XII), die zum Besuch des Museums Burg Linn und des Textilmuseums berechtigt. Darüber hinaus erhalten Begleitpersonen von behinderten Menschen mit den anerkannten Behinderungsmerkmalen „H“(Hilflos) und/oder „B“(Begleitung) aufgrund eines am 11.12.2014 gefassten Ratsbeschlusses ab 2015 freien Eintritt in städtische Museen und Sporteinrichtungen. Welche zahlenmäßigen Auswirkungen sich hieraus ergeben werden, ist noch nicht absehbar. Die als Anlagen beigefügten zusammenfassenden Darstellungen der bestehenden Vergünstigungen stellen den aktuellen Istzustand dar und sind aus Vereinfachungsgründen mit gerundeten Zahlen versehen. In welchem Maße sich die Besucher-/Nutzerzahlen bei einem Wegfall einzelner Vergünstigungen verändern würden, ist jedoch nicht absehbar.