Daten
Kommune
Krefeld
Größe
270 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:06
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 30.10.2014
Nr.
651 /14
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20/1 - kr Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
19.11.2014
Rat
11.12.2014
Betreff
Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2014
hier: Mehrbedarf für Hilfen für Asylbewerber
Beschlussentwurf:
Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW wird der Leistung eines überplanmäßigen
Aufwandes/einer überplanmäßigen Auszahlung im Teilergebnisplan 2014 bei dem Innenauftrag
P05001020000 - Hilfen für Asylbewerber -, Kostenart 53311100/73311100 - Sozialhilfe a.v.E. an natürliche
Personen - in Höhe von 730.000,00 EUR zugestimmt.
Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge/Mehreinzahlungen bei dem Innenauftrag P00000010000 - Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen -, Kostenart 41110000/61110000 - Schlüsselzuweisungen vom
Land - .
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 651 /14
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
X nein
P05001020000 - Hilfen für Asylbewerber
53311100 - Sozialhilfe a.v.E. an natürliche Personen
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die Stadt Krefeld ist gesetzlich verpflichtet, für die der Stadt zugewiesenen Asylbewerber Sozialhilfeleistungen zur Bestreitung des Lebensunterhaltes zu gewähren.
Auf Grund der aktuellen Entwicklung im Asylbereich und der damit verbundenen stetig steigenden Zahl
von Asylbewerbern sind die geplanten Haushaltsmittel von 1.600.000,00 EUR bereits verausgabt. Mit
Dringlichkeitsbeschluss vom 05.08.2014 wurden bereits Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen von
2.215.000,00 EUR bewilligt.
Die Monatszahlungen für die Hilfen der Asylbewerber des 1. Halbjahres 2014 lagen jeweils zwischen ca.
195.000,00 EUR und 207.000,00 EUR. Mittlerweile haben diese sich auf ca. 250.000,00 EUR pro Monat
mit weiter steigender Tendenz erhöht. Hinzuzurechnen sind Einmalzahlungen, die auf Grund der monatlich steigenden Asylbewerberzahlen ebenfalls ansteigen. Insgesamt werden hierdurch monatlich mehr als
400.000,00 EUR verausgabt. Der Finanzierungsbedarf beläuft sich bis zum Jahresende auf voraussichtlich
1.360.000,00 EUR. Da die o.g. Kostenart derzeit noch über Haushaltsmittel von rund 630.000,00 EUR verfügt, ist eine zusätzliche Mittelbereitstellung von 730.000,00 EUR zur Deckung des Finanzierungsbedarfs
notwendig.
Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine zuverlässige Jahresprognose der Entwicklung
im Asylbereich zum jetzigen Zeitpunkt nur schwer möglich ist. Durch die stetig steigende Anzahl der Asylbewerber gestaltet sich eine präzise Kalkulation als schwierig.
Die zusätzliche Mittelbereitstellung von 730.000,00 EUR erfolgt wie im Beschlussentwurf dargestellt.