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Verwaltungsvorlage (Sicherung der Schullaufbahnen: Einrichtung des Bildungsgangs nach § 132 c Schulgesetz NRW an den Krefelder Realschulen)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
264 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:06
Verwaltungsvorlage (Sicherung der Schullaufbahnen: Einrichtung des Bildungsgangs nach § 132 c Schulgesetz NRW an den Krefelder Realschulen) Verwaltungsvorlage (Sicherung der Schullaufbahnen: Einrichtung des Bildungsgangs nach § 132 c Schulgesetz NRW an den Krefelder Realschulen)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 06.06.2016 Nr. 2163 /15/1 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 402 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule und Weiterbildung 23.06.2016 Betreff Sicherung der Schullaufbahnen: Einrichtung des Bildungsgangs nach § 132 c Schulgesetz NRW an den Krefelder Realschulen Beschlussentwurf: 1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung sieht die Einrichtung des Bildungsgangs gemäß § 132c Abs. 1 SchulG NRW an der Albert-Schweitzer-Realschule, der Freiherr-vom Stein-Realschule und der Realschule Horkesgath ab dem Schuljahr 2017/18 als notwendig an. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zu einer Beschlussfassung in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung und des Rates einzuleiten. Hierbei sind insbesondere die notwendige Sachausstattung zu prüfen und die Kommunikation mit den beteiligten Schulen und der Schulaufsicht sicherzustellen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 2 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2163 /15/1 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen siehe Anlage