Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:07
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 23.02.2015
Nr.
886 /15/V
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 40/VHS, DS Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Integrationsrat
03.03.2015
Betreff
Deutschkurse für Flüchtlinge
Antrag Andreas Drabben vom 04.12.2014
Beschlussentwurf:
Der Integrationsrat nimmt den Bericht der Volkshochschule über die Deutschkurse für Flüchtlinge zur
Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 886 /15/V
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die öffentliche Förderung von Deutschunterricht für Flüchtlinge ist differenziert geregelt:
Erwachsene Asylsuchende, die als Flüchtlinge anerkannt sind und damit über einen sicheren
Aufenthaltsstatus verfügen, dürfen an den vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) finanzierten Sprachkursen teilnehmen. Diese werden in Krefeld von der Volkshochschule
(VHS) und anderer Bildungsträgern angeboten.
Deutlich eingeschränkter ist das Angebot für erwachsene Asylsuchenden, die sich im Asylverfahren befinden oder lediglich über eine Duldung verfügen. Diese sind nur berechtigt an den sog.
BAMF-Sprachkursen teilzunehmen, wenn Plätze nicht durch Migranten mit sicherem Aufenthaltsstatus belegt sind. Dies ist aufgrund des verstärkten Zuzugs von EU-Bürgern derzeit in der
Regel nicht der Fall.
Kinder und Jugendliche, die im schulpflichtigen Alter sind, werden unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus über die Schulen in ihrer Sprachkompetenz gefördert. Darüber hinaus gibt es in
Krefeld zusätzliche Projekte, die über das Bildungs- und Teilhabepaket (FB 50) gefördert werden.
So z.B. das Projekt „Erfolg erleben!“, das die VHS in Kooperation mit dem Kommunalen Integrationszentrum (KI) als zuständiger Stelle für den regulären DaZ-Unterricht an Schulen, anbietet. In
„Erfolg erleben!“ wird an zehn weiterführenden Krefelder Schulen ergänzend zum DaZUnterricht zusätzlicher Deutschunterricht für die so genannten Seiteneinsteiger durchgeführt.
Dieses Projekt ist zunächst auf anderthalb Jahre beschränkt. Es richtet sich nicht nur an Flüchtlingskinder, sie machen aber einen großen Teil der Zielgruppe aus. Weitere Projekte für Flüchtlingskinder sind in Vorbereitung.
Auf die Weiterleitung der Anfrage der UWG nach Deutschkursen für Flüchtlinge an Krefelder
Sprachkursträger haben zwei Träger geantwortet: Ein privater Träger, der keine Kurse für Asylsuchende durchführt und die VHS.
Die VHS organisiert seit mehr als zehn Jahren Deutschunterricht für Flüchtlinge. Dafür stellt das
Sozialamt jährlich 2.620,80 EUR zur Verfügung. Die VHS hat aus eigenen Mitteln im Jahr 2014
zusätzlich insgesamt 4.345,80 EUR übernommen. Über die VHS wurden also in 2014 insgesamt
6.966,60 EUR für den Deutschunterricht von Asylsuchenden ausgegeben.
Bis zum ersten Semester 2013 konnten alle Asylsuchende für 1 EUR jeden im VHS-Programm
veröffentlichten Deutsch-Abendkurs besuchen. Seit dem zweiten Semester 2013 gibt es zwei
Anfängerkurse (A1.1 , A1.2) pro Semester ausschließlich für Asylsuchende. In jedem Kurs stehen
25 Plätze zur Verfügung, also insgesamt 50 pro Semester. 2014 haben insgesamt 82 Menschen
dieses Angebot wahrgenommen; im ersten Semester 2015 sind die 50 Plätze ausgebucht, eine
Warteliste wurde eingerichtet. Ansonsten können alle Interessierten, deren Deutschkenntnisse
über A1.2 hinausgehen, weiterhin jeden Kurs für 1 EUR besuchen. Dieses Angebot nutzten 2014
insgesamt 23 Personen, bisher im ersten Semester 2015 schon 24. Jeder Kurs hat 56 Unterrichtsstunden und läuft über ein Semester. Das Sprachniveau reicht von A1 bis C1.
Die VHS schlug zunächst im Zuge der Haushaltsplanungen 2015 (HSK-Beitrag) vor, ihren freiwilligen Beitrag zur Finanzierung der Deutschkurse für Flüchtlinge zu reduzieren. Dies ist nach jetzigem Stand nicht erforderlich. Es ist der VHS möglich, ihren HSK-Beitrag aus anderen Angebotsbereichen zu leisten, so dass der Sprachunterricht für Flüchtlinge im bisherigen Umfang geleistet
werden kann.
Über das bestehende Zusatzangebot hinaus sieht die VHS jedoch keine Möglichkeit weitere Mittel für Sprachunterricht für Asylbewerber aus dem VHS-Etat bereit zu stellen.