Daten
Kommune
Krefeld
Größe
547 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:07
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 24.08.2016
Nr.
3057 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität
13.09.2016
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
13.09.2016
Betreff
Ausbau der 4. Gesamtschule Uerdingen zur vollen Fünfzügigkeit bis zum Schuljahr 2021/22
Beschlussentwurf:
Die 4. Gesamtschule Uerdingen verbleibt an den beiden Standorten Lübecker Weg und Uerdinger Straße.
Der Fachbereich 60, Zentrales Gebäudemanagement wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Realisierung des Erweiterungsbaues am Standort Uerdinger Str. mit einem Bauvolumen von ~4.000 qm Bruttogeschossfläche und einem Kostenvolumen von ~10 Mio. EUR einzuleiten.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3057 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
nein
P06002010000
78510000 Hochbaumaßnahmen
7.660.621.700.100
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Die Investitionskosten werden im Entwurf des Haushaltsplanes 2017 berücksichtigt.
Begründung
Seite 2
Begründung
Zum 1.8.2013 wurde vom Rat der Stadt Krefeld die Errichtung der 4. Krefelder Gesamtschule an den beiden Standorten Lübecker Weg 56, 47829 Krefeld, und Uerdinger Str. 783, 47800 Krefeld, beschlossen.
Um bis zum Schuljahresbeginn 2021/22 alle räumlichen Voraussetzungen für eine volle 5 Zügigkeit erfüllen zu können, wird die Errichtung eines Erweiterungsbaues am Standort Uerdinger Str. notwendig.
Der Fachbereich Zentrales Gebäudemanagement wurde mit einer Studie beauftragt, die Möglichkeit der
Unterbringung der gesamten Schule an einem Standort zu untersuchen und die einer bereits in den
Grundzügen realisierten Zweistandortlösung gegenüberzustellen.
Zwei-Standort-Lösung
Lübecker Weg
Am Standort Lübecker Weg werden die Jahrgänge 7 und 8 beschult.
Bei einer 5-Zügigkeit entsteht kein Neubaubedarf am Standort Lübecker Weg.
Uerdinger Str.
Der Neubaubedarf, bei einer 5-Zügigkeit am Standort Uerdinger Str., umfasst, nach jetzigem Stand, ca.
4.000 m² Bruttogeschoßfläche.
Die geschätzten Bruttokosten betragen ca. 10 Mio. EUR
Das Raumprogramm umfasst:
·
·
·
·
·
·
·
·
·
·
·
·
Mensa und Aula mit ca. 300 Plätzen
11 Klassen
2 Sonderräume für Musik / Technik
4 Neben - bzw. Vorbereitungsräume
4 Differenzierungsräume
2 Differenzierungsräume für Seiteneinsteiger
36 Lehrerarbeitsplätze mit je 4 m²
Selbstlernzentrum
3 Verwaltungsräume
Aufenthaltsraum für Schüler Sekundarstufe II
Berufsvorbereitungs -, Orientierungsbüro
notwendige Nebenräume wie WC / Sanitär – Putzräume / 1. Hilfe
Die vorhandenen Sporthallen Uerdinger Str. (1,5 fache Halle) sowie Lübecker Weg –(2fache Halle) sind für
die 5-Zügigkeit ausreichend.
Die Mensa Lübecker Weg mit ca. 70 Plätzen ist ausreichend.
Erweiterungsbau an der Uerdinger Str.
Der Fachbereich 60 schlägt einen dreigeschossigen Erweiterungsbau in Verlängerung des jetzigen, vorhandenen, dreigeschossigen Schulgebäudes vor.
Zwischen altem und neuem Schulgebäude sollte ein neues, signifikantes Eingangsgebäude mit großzügiger Treppenhausanlage angeordnet werden,
um die Verbindung zwischen Altbau und Neubau zu unterstreichen.
Als Standort für die neue Aula mit Mensabereich wird ein eingeschossiger Baukörper in Verbindung zum
neuen, dreigeschossigen Schulgebäude im Verlauf der südlichen Grundstücksgrenze vorgeschlagen.
Das Grundstück an der Uerdinger Str. ist mit seinen ca. 21.300 m² groß genug um mögliche Erweiterungsbauten (Klassen / Sporthalle) an der westlichen
Begründung
Seite 3
Grundstücksgrenze zu realisieren.
Hier sollte bei der weiteren Planung darauf geachtet werden, dass die neuen Baukörper eine Realisierung
in Bauabschnitten ermöglichen.
Planungs- und Baurechtliche Voraussetzungen
Die notwendigen Abstandsflächen liegen entweder auf dem eigenen Grundstück oder auf weiteren städtischen Grundstücken.
Für gegebenenfalls später mögliche, weitere Bauabschnitte ist es nach bauordnungsrechtlicher Prüfung
erforderlich, die baurechtlichen Voraussetzungen mit den direkten Anliegern (Wohnstätte) zu klären.
Gegebenenfalls ist für den zweiten Bauabschnitt ein Bebauungsplan aufzustellen.
Parkplätze
Um den zukünftigen, steigenden Stellplatzbedarf (auf dem eigenem Grundstück) abdecken zu können,
kann der vorhandene Parkplatz an der Uerdinger Str. bis auf max. 80 Stellplätze erweitert werden.
Kosten
Nach dem jetzigen Raumprogramm belaufen sich die geschätzten Kosten für die Errichtung des Erweiterungsbaus mit Aula und Mensa auf ca.10 Mio. EUR .
Folgekosten
Siehe Anlage
Begründung
Seite 4
Begründung
Seite 5
Begründung
Seite 6
Ein-Standort-Lösung
Lübecker Weg
Der Standort Lübecker Weg wird nicht mehr genutzt und steht zur Disposition.
Vorstellbar ist eine Nutzung durch die Grundschule Traarer Str..
Uerdinger Straße
Der Neubaubedarf am Standort Uerdinger Str. beträgt, nach jetzigem Stand, 7.700 m² Bruttogeschoßfläche.
Die geschätzten Bruttokosten betragen 18.5 Mio. €
Das Raumprogramm umfasst:
·
·
·
·
·
·
·
·
·
·
·
·
·
·
Mensa und Aula mit ca. 300 Plätzen
20 Klassen
8 Sonderräume Musik/NW/Technik/Kunst/Darstellen und Gestalten/ Hauswirtschaft
7 Neben – bzw. Vorbereitungsräume
6 Differenzierungsräume
2 Differenzierungsräume Seiteneinsteiger
Lehrerzimmer ca. 180 m²
40 Lehrerarbeitsplätze mit je 4 m²
Selbstlernzentrum
8 Verwaltungsräume
2 Räume für Elterngespräche
Aufenthaltsraum für Schüler Sekundarstufe II
Berufsvorbereitungs- Orientierungsbüro
Notwendige Nebenräume wie WC/Sanitär/Putzräume/1. Hilfe
Zur vorhandenen 1,5 fachen Sporthalle Uerdinger Str. besteht ein Neubaubedarf von zwei Einfachhallen.
Die beiden Einfachhallen werden übereinander angeordnet.
Erweiterungsbau
Zu den neuen Bauteilen (dreigeschossiger Klassentrakt, eingeschossige Mensa/Aula sowie dem zweigeschossigen Klassentrakt an der westlichen Grundstücksgrenze) müssen zwei Einfachsporthallen angefügt
werden.
Die Sporthallen werden gebraucht, da die Zweifachhalle Lübecker Weg entfällt.
Der FB 60 schlägt vor, die beiden Hallen übereinander anzuordnen.
Diese Lösung ist sehr platzsparend und bietet der Schule die Möglichkeit einen differenzierten Sportunterricht anzubieten.
Planungs- und Baurechtliche Voraussetzungen
Die notwendigen Abstandsflächen liegen entweder auf dem eigenen Grundstück oder auf weiteren städtischen Grundstücken.
Nach Prüfung der bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen und aufgrund der großen Kubatur der Erweiterungsbauten empfiehlt die Verwaltung in diesem Fall die Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß §
13a BauGB.
Parkplätze
Begründung
Seite 7
Um den zukünftigen, steigenden Stellplatzbedarf (auf dem eigenem Grundstück) abdecken zu können,
kann der vorhandene Parkplatz an der Uerdinger Str. bis auf max. 80 Stellplätze erweitert werden.
Kosten
Nach dem jetzigen Raumprogramm belaufen sich die geschätzten Kosten für die Errichtung des Erweiterungsbaus mit Aula und Mensa auf ca.18.5 Mio. €.
Folgekosten
Siehe Anlage
Begründung
Seite 8
Begründung
Seite 9
Fazit / Empfehlung
Die Machbarkeitsstudie zeigt, dass beide Lösungen realisierbar sind.
Bei der Zwei-Standort-Lösung (Lübecker Weg und Uerdinger Straße) sind die Investitionskosten mit ca. 10
Mio. EUR deutlich niedriger als bei der Ein-Standort-Lösung mit ca. 18,3 Mio. EUR.
Die höheren Kosten begründen sich im Mehrbedarf an Klassen- und Sonderräumen, sowie durch den
Neubau von zwei Einfach-Sporthallen (durch den Wegfall der bisherigen Sporthalle am Lübecker Weg).
Vorteile der Ein-Standort-Lösung:
·
Die Kommunikations- und internen Organisationsbedingungen sind ideal.
Es fallen hier die Wege zu den einzelnen Standorten weg. (ca. 15 Min. Fußweg).
·
Darüber hinaus ist die Identitätsbildung und Außenwirkung einer Schule an einem Standort ein
wichtiger Faktor.
·
Günstiger ist auch der Entfall einer doppelten Infrastruktur wie z. B. Mensa, Lehrerzimmer, Verwaltung, etc.
Nachteile:
·
Die enorme Erweiterung der Kubatur entspricht nicht der Eigenart der näheren Umgebung, sodass dies zu baurechtlichen Problemen mit den Anliegern führen könnte.
Da die Räumlichkeiten am Lübecker Weg jedoch alle vorhanden sind und sich in einem relativ guten Zustand befinden (die Mensa und einige Klassen wurden 2009 neu errichtet und der Klassentrakt wird 2017
im Rahmen von KInvFöG energetisch saniert), empfiehlt die Verwaltung der Stadt Krefeld auf Grund der
niedrigeren Investitionskosten und der bauordnungsrechtlichen Situation die beiden Standorte der 4.
Gesamtschule beizubehalten und den kleineren Erweiterungsbau für die 5-Zügigkeit am Standort Uerdinger Str. zu realisieren.
Vorausgesetzt die bauordnungsrechtlichen Belange können geklärt werden, schließt die Zwei-StandortLösung eine spätere Weiterentwicklung zur Ein-Standort-Lösung an der Uerdinger Str. nicht aus.
Weiteres Vorgehen
Auf Grund der Baukosten von ca. 10 Mio. € muss die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(VgV Vergabeverordnung vom 12.4.2016) angewandt werden.
Die Bauverwaltung schlägt vor, auf der Basis des vorliegenden Raumprogramms, einen Architektenwettbewerb durchzuführen, um hier die bestmögliche Lösung zu erhalten.
Der Architektenwettbewerb wird Teil des o.g. Vergabeverfahrens.