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Archiv (Erneuerung des Grotenburg-Stadions, Maßnahmendarstellung und Mittelbereitstellung in 2018)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
303 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:07
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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Nr. 5114 /18 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 201/pom Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 12.04.2018 Betreff Erneuerung des Grotenburg-Stadions, Maßnahmendarstellung und Mittelbereitstellung in 2018 Beschlussentwurf: 1. Die Darstellung der Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebes und der Drittligatauglichkeit wird zur Kenntnis genommen. 2. Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW und § 22 der Hauptsatzung wird einer außerplanmäßigen Auszahlung bei dem Innenauftrag P06002030000 - BgA Grotenburg-Stadion-, Kostenart 78510000 - Hochbaumaßnahmen -, PSP-Element 7.660686.700.100 - Erneuerung Grotenburg Aufbau in Höhe von 250.000 EUR im Teilfinanzplan 2018 zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Wenigerauszahlungen bei dem Innenauftrag P00000020000 - Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kostenart 78530000 - Auszahlungen für sonstige Baumaßnahmen -, PSP-Element 7.620091.700.100 - Kommunales Konjunkturprogramm Krefeld -. 3. Zudem wird gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW und § 22 der Hauptsatzung der Leistung eines überplanmäßigen Aufwandes / einer überplanmäßigen Auszahlung bei dem Innenauftrag P06002030000 - BgA Grotenburg-Stadion -, Kostenart 52111000 / 72111000 - Gebäudeunterhaltung - in Höhe von 1.069.000 EUR im Teilergebnisplan 2018 zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge/Mehreinzahlungen bei dem Innenauftrag P00000010000 - Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen -, Kostenart 41420000 / 61420000 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke -. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 5114 /18 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: nein P06002230000 - BgA Grotenburg-Stadion 52111000 - Gebäudeunterhaltung 7.660686.700.100 - Erneuerung Grotenburg Aufbau Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Ausgangssituation Die Verwaltung hat dem Sportausschuss in der Sitzung am 14.12.2017 einen Bericht über den umfänglichen Handlungsbedarf hinsichtlich der Krefelder Sportstätten vorgelegt und insbesondere auf sicherheitsrelevante Erfordernisse im Grotenburg-Stadion hingewiesen (Vorlage 4690/17). Unter Berücksichtigung der sportlichen Entwicklung des Hauptnutzers des Stadions, dem Verein KFC Uerdingen 05 e.V., wurden seitens der Verwaltung bereits im vergangenen Jahr erste Gespräche - sowohl verwaltungsintern als auch unter Beteiligung der zuständigen Ordnungsbehörden sowie mit Vertretern des Deutschen FußballBundes e. V. (DFB) und dem KFC Uerdingen 05 e.V. – über die künftigen Anforderungen an das Grotenburg-Stadion geführt. Mit Vorlage 4978/18 hat die Verwaltung den Sportausschuss am 15.02.2018 über die mit einem Spielbetrieb in der 3. Liga verbundenen Auflagen des DFB informiert sowie erneut darauf hingewiesen, dass sich im Stadionbereich vorhandene sicherheitsrelevante Einrichtungen nicht mehr auf dem Stand der Technik befinden und in weiten Teilen nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Der Sportausschuss hat die Verwaltung infolgedessen beauftragt, alle erforderlichen Maßnahmen, bis hin zu denen, die für die Lizensierung zur 3. Liga erforderlich sind, technisch-planerisch vorzubereiten und den erforderlichen Kostenrahmen dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Entscheidung vorzulegen. Diesem Auftrag ist die Verwaltung mit Vorlage 5060/18/1 nachgekommen. Sie hat dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie dem Sportausschuss in ihrer gemeinsamen Sitzung am 14.03.2018 einen entsprechenden Bericht vorgelegt und den mit der Umsetzung sämtlicher Maßnahmen verbundenen Grobkostenrahmen auf rd. 8,7 Mio. EUR beziffert. Der Grobkostenrahmen gliedert sich dabei wie folgt: Grobkostenrahmen Herrichten und Erschließen Rohbau Ausbau Haustechnik Außenanlagen Betriebseinrichtungen Baunebenkosten/Gutachten Zwischensumme – netto – 187.800 EUR 184.000 EUR 241.600 EUR 1.949.600 EUR 1.452.600 EUR 1.197.400 EUR 103.300 EUR 5.316.300 EUR zzgl. Planungskosten zzgl. Aufschlag für Unvorhergesehenes 1.000.000 EUR 1.000.000 EUR Gesamtkosten – netto – zzgl. 19 % MwSt. Gesamtkosten – brutto rund – 7.316.300 EUR 1.390.097 EUR 8.700.000 EUR Der Sportausschuss und der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften haben den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat die Verwaltung darüber hinaus beauftragt, eine Vorlage für die Ratssitzung am 12.04.2018 zu erstellen mit der Maßgabe, - eine getrennte Darstellung der Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebes und der Drittligatauglichkeit sowie Begründung Seite 3 - die finanzrechtliche Einschätzung der Einzelmaßnahmen nach konsumtiver und investiver Zuordnung vorzunehmen und - die Finanzierungsmöglichkeiten in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 darzustellen. Ferner wurde der Verwaltung vom Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aufgegeben, auf Basis der Grobkostenschätzung die Ausführungsplanung als Phasenplanung in Abstimmung mit dem Deutschen Fußball-Bund e.V. vorzunehmen, mit dem Ziel, für jedes einzelne Gewerk eine sachverständige Kostenschätzung einzuholen. Weiteres Vorgehen In Umsetzung der Beschlüsse hat die Verwaltung eine Zuordnung der Kosten einerseits für betrieblich erforderliche Maßnahmen, andererseits für Maßnahmen zur Herstellung der Drittligatauglichkeit vorgenommen. Die beiliegende Anlage gibt einen Überblick über die jeweiligen Kostenblöcke. Während der vorliegende überschlägige Kostenrahmen für die betrieblich erforderlichen Maßnahmen einen Nettobetrag in Höhe von 1.688.000 EUR ausweist, belaufen sich die Kosten für die Herstellung der Drittligatauglichkeit demnach auf netto 3.628.300 EUR. Im Kostenblock „betrieblich erforderlich“ wurde zusätzlich eine Differenzierung nach Eilbedürftigkeit der Maßnahmen vorgenommen. Diese Sofortmaßnahmen sind in dem angesprochenen Kostenblock rot markiert. Als Sofortmaßnahmen sieht die Verwaltung jene Maßnahmen an, die zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebes unmittelbar aufgewendet werden müssen. Hierzu zählen insbesondere Arbeiten an den elektrischen Anlagen, den Blitzschutzanlagen, der Flutlichtanlage, der Sicherheitsbeleuchtung, der Notstromversorgung usw.. Die Kostenübersicht hierzu ist der ausführungsorientierten Gliederungsstruktur zu entnehmen: Sofortmaßnahmen Herrichten und Erschließen Rohbau Ausbau Haustechnik Außenanlagen Betriebseinrichtungen Baunebenkosten/Gutachten Bausumme – netto zzgl. 19 % MwSt. Gesamtkosten – brutto rund - 70.800 EUR 81.500 EUR 25.200 EUR 555.500 EUR 131.700 EUR 8.100 EUR 25.500 EUR 898.300 EUR 170.677 EUR 1.069.000 EUR Die dargestellten Sofortmaßnahmen sind aufgrund ihrer Dringlichkeit zur Sicherstellung des Spielbetriebes sofort umzusetzen. Sie sind allesamt konsumtiver Natur, da es sich im Wesentlichen um Instandsetzungen handelt, welche nicht zu einer Wertsteigerung beitragen. Zeitgleich mit der Umsetzung der vorgenannten Sofortmaßnahmen empfiehlt die Verwaltung, auf Basis der HOAI die Planungen für die verbliebenen Maßnahmen zunächst für die Leistungsphasen 1 bis 3 zu initiieren. Diese umfassen - die Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1), Begründung Seite 4 - die Vorplanung und Kostenschätzung (Leistungsphase 2) sowie - die Entwurfsplanung und Kostenberechnung nach DIN 276 (Leistungsphase 3). Auf diese Weise ließen sich zunächst die baulichen Voraussetzungen klären, der Umfang des Leistungsbedarfs feststellen, der vorliegende Grobkostenrahmen validieren und schlussendlich eine Kostentransparenz erreichen, so dass eine fundierte Grundlage sowohl für das weitere Verfahren als auch für die finanzrechtliche Einschätzung bezüglich konsumtiv beziehungsweise investiv zu veranschlagender Einzelmaßnahmen sowie deren Finanzierungsmöglichkeiten vorhanden wäre. Die Planungskosten für die vorgenannten Leistungsphasen werden mit 250.000 EUR – brutto – angesetzt. Entsprechend des politischen Auftrags wird die Verwaltung die im weiteren Verlauf des Vorhabens aufzustellende Ausführungsplanung als Phasenplanung und in Abstimmung mit dem Deutschen Fußball-Bund e.V. konzipieren. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass nach Auffassung der Verwaltung die Erneuerung des Grotenburg-Stadions wegen ihres Umfangs und ihrer Komplexität eine Projektsteuerung im Rahmen eines professionellen Baumanagements sowie der Einbindung externer Fachplaner bedarf. Finanzierungsmöglichkeiten in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 Die Verwaltung empfiehlt, - die Bereitstellung von konsumtiven Haushaltsmitteln im Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 1.069.000 EUR - brutto - zur Umsetzung der notwendigen Sofortmaßnahmen sowie - die Bereitstellung investiver Mittel im Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 250.000 EUR – brutto - zur Beauftragung der Planungen bis zum Abschluss der Leistungsphase 3. Die Deckungen erfolgen wie im Beschlussentwurf dargestellt. Bei der konsumtiven Deckung handelt es sich um eine nicht eingeplante Erstattung des Landes von im Jahr 2017 zu viel gezahlter Landschaftsumlage und somit um überplanmäßige Mehrerträge/Mehreinzahlungen. Bei den Mitteln des Kommunalen Konjunkturpaketes Krefeld handelt es sich um eine vom Rat gewünschte Pauschalposition, die für dringend notwendige Investitionen, insbesondere für Infrastrukturmaßnahmen in den Bereichen Sport und Kultur, vorgehalten wird. Für das Jahr 2019 erfolgt eine Mittelbereitstellung im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens. Auch hier ist eine Finanzierung insbesondere aus dem Kommunalen Konjunkturprogramm Krefeld vorgesehen.