Daten
Kommune
Krefeld
Größe
303 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:07
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Nr.
5114 /18
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 201/pom Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
12.04.2018
Betreff
Erneuerung des Grotenburg-Stadions,
Maßnahmendarstellung und Mittelbereitstellung in 2018
Beschlussentwurf:
1. Die Darstellung der Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebes und der Drittligatauglichkeit
wird zur Kenntnis genommen.
2. Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW und § 22 der Hauptsatzung wird einer
außerplanmäßigen Auszahlung bei dem Innenauftrag P06002030000 - BgA Grotenburg-Stadion-, Kostenart 78510000 - Hochbaumaßnahmen -, PSP-Element 7.660686.700.100 - Erneuerung Grotenburg Aufbau in Höhe von 250.000 EUR im Teilfinanzplan 2018 zugestimmt.
Die Deckung erfolgt durch Wenigerauszahlungen bei dem Innenauftrag P00000020000 - Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kostenart 78530000 - Auszahlungen für sonstige Baumaßnahmen -, PSP-Element
7.620091.700.100 - Kommunales Konjunkturprogramm Krefeld -.
3. Zudem wird gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW und § 22 der Hauptsatzung
der Leistung eines überplanmäßigen Aufwandes / einer überplanmäßigen Auszahlung bei dem Innenauftrag P06002030000 - BgA Grotenburg-Stadion -, Kostenart 52111000 / 72111000 - Gebäudeunterhaltung
- in Höhe von 1.069.000 EUR im Teilergebnisplan 2018 zugestimmt.
Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge/Mehreinzahlungen bei dem Innenauftrag P00000010000 - Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen -, Kostenart 41420000 / 61420000 - Zuweisungen und
Zuschüsse für laufende Zwecke -.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
nein
Begründung
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Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 5114 /18
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
nein
P06002230000 - BgA Grotenburg-Stadion
52111000 - Gebäudeunterhaltung
7.660686.700.100 - Erneuerung Grotenburg Aufbau
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Ausgangssituation
Die Verwaltung hat dem Sportausschuss in der Sitzung am 14.12.2017 einen Bericht über den umfänglichen Handlungsbedarf hinsichtlich der Krefelder Sportstätten vorgelegt und insbesondere auf sicherheitsrelevante Erfordernisse im Grotenburg-Stadion hingewiesen (Vorlage 4690/17). Unter Berücksichtigung
der sportlichen Entwicklung des Hauptnutzers des Stadions, dem Verein KFC Uerdingen 05 e.V., wurden
seitens der Verwaltung bereits im vergangenen Jahr erste Gespräche - sowohl verwaltungsintern als auch
unter Beteiligung der zuständigen Ordnungsbehörden sowie mit Vertretern des Deutschen FußballBundes e. V. (DFB) und dem KFC Uerdingen 05 e.V. – über die künftigen Anforderungen an das Grotenburg-Stadion geführt.
Mit Vorlage 4978/18 hat die Verwaltung den Sportausschuss am 15.02.2018 über die mit einem Spielbetrieb in der 3. Liga verbundenen Auflagen des DFB informiert sowie erneut darauf hingewiesen, dass sich
im Stadionbereich vorhandene sicherheitsrelevante Einrichtungen nicht mehr auf dem Stand der Technik
befinden und in weiten Teilen nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Der Sportausschuss
hat die Verwaltung infolgedessen beauftragt, alle erforderlichen Maßnahmen, bis hin zu denen, die für
die Lizensierung zur 3. Liga erforderlich sind, technisch-planerisch vorzubereiten und den erforderlichen
Kostenrahmen dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Entscheidung vorzulegen.
Diesem Auftrag ist die Verwaltung mit Vorlage 5060/18/1 nachgekommen. Sie hat dem Ausschuss für
Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie dem Sportausschuss in ihrer gemeinsamen Sitzung am
14.03.2018 einen entsprechenden Bericht vorgelegt und den mit der Umsetzung sämtlicher Maßnahmen
verbundenen Grobkostenrahmen auf rd. 8,7 Mio. EUR beziffert. Der Grobkostenrahmen gliedert sich
dabei wie folgt:
Grobkostenrahmen
Herrichten und Erschließen
Rohbau
Ausbau
Haustechnik
Außenanlagen
Betriebseinrichtungen
Baunebenkosten/Gutachten
Zwischensumme – netto –
187.800 EUR
184.000 EUR
241.600 EUR
1.949.600 EUR
1.452.600 EUR
1.197.400 EUR
103.300 EUR
5.316.300 EUR
zzgl. Planungskosten
zzgl. Aufschlag für Unvorhergesehenes
1.000.000 EUR
1.000.000 EUR
Gesamtkosten – netto –
zzgl. 19 % MwSt.
Gesamtkosten – brutto rund –
7.316.300 EUR
1.390.097 EUR
8.700.000 EUR
Der Sportausschuss und der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften haben den Bericht
der Verwaltung zur Kenntnis genommen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat die Verwaltung darüber hinaus beauftragt, eine Vorlage für die Ratssitzung am 12.04.2018 zu erstellen mit der Maßgabe,
- eine getrennte Darstellung der Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebes und der Drittligatauglichkeit sowie
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- die finanzrechtliche Einschätzung der Einzelmaßnahmen nach konsumtiver und investiver Zuordnung
vorzunehmen und
- die Finanzierungsmöglichkeiten in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 darzustellen.
Ferner wurde der Verwaltung vom Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aufgegeben, auf Basis der Grobkostenschätzung die Ausführungsplanung als Phasenplanung in Abstimmung mit
dem Deutschen Fußball-Bund e.V. vorzunehmen, mit dem Ziel, für jedes einzelne Gewerk eine sachverständige Kostenschätzung einzuholen.
Weiteres Vorgehen
In Umsetzung der Beschlüsse hat die Verwaltung eine Zuordnung der Kosten einerseits für betrieblich
erforderliche Maßnahmen, andererseits für Maßnahmen zur Herstellung der Drittligatauglichkeit vorgenommen.
Die beiliegende Anlage gibt einen Überblick über die jeweiligen Kostenblöcke. Während der vorliegende
überschlägige Kostenrahmen für die betrieblich erforderlichen Maßnahmen einen Nettobetrag in Höhe
von 1.688.000 EUR ausweist, belaufen sich die Kosten für die Herstellung der Drittligatauglichkeit demnach auf netto 3.628.300 EUR.
Im Kostenblock „betrieblich erforderlich“ wurde zusätzlich eine Differenzierung nach Eilbedürftigkeit der
Maßnahmen vorgenommen. Diese Sofortmaßnahmen sind in dem angesprochenen Kostenblock rot markiert.
Als Sofortmaßnahmen sieht die Verwaltung jene Maßnahmen an, die zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebes unmittelbar aufgewendet werden müssen. Hierzu zählen insbesondere Arbeiten an den elektrischen Anlagen, den Blitzschutzanlagen, der Flutlichtanlage, der Sicherheitsbeleuchtung, der Notstromversorgung usw.. Die Kostenübersicht hierzu ist der ausführungsorientierten Gliederungsstruktur zu entnehmen:
Sofortmaßnahmen
Herrichten und Erschließen
Rohbau
Ausbau
Haustechnik
Außenanlagen
Betriebseinrichtungen
Baunebenkosten/Gutachten
Bausumme – netto zzgl. 19 % MwSt.
Gesamtkosten – brutto rund -
70.800 EUR
81.500 EUR
25.200 EUR
555.500 EUR
131.700 EUR
8.100 EUR
25.500 EUR
898.300 EUR
170.677 EUR
1.069.000 EUR
Die dargestellten Sofortmaßnahmen sind aufgrund ihrer Dringlichkeit zur Sicherstellung des Spielbetriebes sofort umzusetzen. Sie sind allesamt konsumtiver Natur, da es sich im Wesentlichen um Instandsetzungen handelt, welche nicht zu einer Wertsteigerung beitragen.
Zeitgleich mit der Umsetzung der vorgenannten Sofortmaßnahmen empfiehlt die Verwaltung, auf Basis
der HOAI die Planungen für die verbliebenen Maßnahmen zunächst für die Leistungsphasen 1 bis 3 zu
initiieren. Diese umfassen
- die Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1),
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- die Vorplanung und Kostenschätzung (Leistungsphase 2) sowie
- die Entwurfsplanung und Kostenberechnung nach DIN 276 (Leistungsphase 3).
Auf diese Weise ließen sich zunächst die baulichen Voraussetzungen klären, der Umfang des Leistungsbedarfs feststellen, der vorliegende Grobkostenrahmen validieren und schlussendlich eine Kostentransparenz erreichen, so dass eine fundierte Grundlage sowohl für das weitere Verfahren als auch für die finanzrechtliche Einschätzung bezüglich konsumtiv beziehungsweise investiv zu veranschlagender Einzelmaßnahmen sowie deren Finanzierungsmöglichkeiten vorhanden wäre. Die Planungskosten für die vorgenannten Leistungsphasen werden mit 250.000 EUR – brutto – angesetzt.
Entsprechend des politischen Auftrags wird die Verwaltung die im weiteren Verlauf des Vorhabens aufzustellende Ausführungsplanung als Phasenplanung und in Abstimmung mit dem Deutschen Fußball-Bund
e.V. konzipieren.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass nach Auffassung der Verwaltung die Erneuerung des
Grotenburg-Stadions wegen ihres Umfangs und ihrer Komplexität eine Projektsteuerung im Rahmen eines professionellen Baumanagements sowie der Einbindung externer Fachplaner bedarf.
Finanzierungsmöglichkeiten in den Haushaltsjahren 2018 und 2019
Die Verwaltung empfiehlt,
- die Bereitstellung von konsumtiven Haushaltsmitteln im Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 1.069.000 EUR
- brutto - zur Umsetzung der notwendigen Sofortmaßnahmen sowie
- die Bereitstellung investiver Mittel im Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 250.000 EUR – brutto - zur Beauftragung der Planungen bis zum Abschluss der Leistungsphase 3.
Die Deckungen erfolgen wie im Beschlussentwurf dargestellt. Bei der konsumtiven Deckung handelt es
sich um eine nicht eingeplante Erstattung des Landes von im Jahr 2017 zu viel gezahlter Landschaftsumlage und somit um überplanmäßige Mehrerträge/Mehreinzahlungen. Bei den Mitteln des Kommunalen
Konjunkturpaketes Krefeld handelt es sich um eine vom Rat gewünschte Pauschalposition, die für dringend notwendige Investitionen, insbesondere für Infrastrukturmaßnahmen in den Bereichen Sport und
Kultur, vorgehalten wird.
Für das Jahr 2019 erfolgt eine Mittelbereitstellung im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens.
Auch hier ist eine Finanzierung insbesondere aus dem Kommunalen Konjunkturprogramm Krefeld vorgesehen.