Daten
Kommune
Krefeld
Größe
1,7 MB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Begründung zur Vorlage 3000/16
Seite 1
Die Stadt Krefeld beabsichtigt für den Bereich zwischen Dießemer Straße und Viktoriastraße
einen Bebauungsplan aufzustellen.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung:
Bebauungsplan Nr. 810 – Dießemer Straße / Freiligrathstraße / Viktoriastraße –
Plangebiet
Das Plangebiet befindet sich im Bereich Dießemer Straße, Freiligrathstraße und
Viktoriastraße. Der künftige Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von
ca. 17.900 m².
Abbildung 1: Luftbild
Quelle: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW
1
Begründung zur Vorlage 3000/16
Seite 2
Im direkten Umfeld, entlang der angrenzenden Straßen, befindet sich vorwiegend Wohnbebauung in drei-, vereinzelt auch in ein- bis zweigeschossiger Bauweise. Die Viktoriastraße, gesäumt von altem Baumbestand, und der Viktoriaplatz vor der St. Elisabethkirche liegen westlich des Plangebiets.
Im Innenbereich des Plangebiets, östlich der Viktoriastraße, befinden sich zwei achtgeschossige Hochhäuser, die durch einen Treppenturm miteinander verbunden sind. Über
die Viktoriastraße wird die zugehörige Tiefgarage angefahren. Das Dach der Tiefgarage tritt
ca. 1,20 m aus dem Erdreich, ist befahrbar und dient den Bewohner der Hochhäuser ebenfalls als Parkdeck.
Nördlich des Hochhauses wird eine unbebaute Fläche als privater Parkplatz genutzt, der
über die Straße Winnertzhof von der Uerdinger Straße aus erschlossen wird. Südlich des
Hochhauses befindet sich eine schmale Stichstraße, die über die Dießemer Straße erschlossen wird und an der sich eine I bis II-geschossige Wohnbebauung befindet. Die
Stichstraße neigt sich zum Innenbereich und endet als Sackgasse an einem unbebauten,
städtischen Grundstück.
Entlang der Dießemer Straße, westlich des Hochhauses, befindet sich die Fläche einer
ehemaligen Tankstelle, die heute als Werkstatt genutzt wird. Der Erschließungsweg des
Hochhauses liegt an der nord-westlichen Plangebietsgrenze und wird über die Dießemer
Straße angefahren. Über diesen Erschließungsweg kann auch der ungenutzte, baufällige
Garagenhof angefahren werden, der sich im städtischen Grundbesitz befindet.
An der südlichen Plangebietsgrenze liegt sich der ehemalige Schutzbunker, der sich inzwischen in Privatbesitz befindet. Die westlich angrenzende Fläche ist derzeitig unbebaut und
wird, weil es städtischer Grundbesitz ist, durch die Stadt gepflegt.
Das Plangebiet wird über die Dießemer Straße und die Viktoriastraße erschlossen, die an
die Uerdinger Straße in nördlicher Richtung angebunden sind. Die Freiligathstraße, die
Dießemer Straße und die Viktoriastraße umgeben das Plangebiet und sind Anwohnerstraßen mit entsprechendem Anliegerverkehr. Nördlich, in ca. 100 Meter Entfernung, befindet
sich die Uerdinger Straße und südlich, in ca. 400 Meter Entfernung liegt sich die Oppumer
Straße. Die Straßenbahnen an der Uerdinger Straße und an der Oppumer Straße verkehren
dort im 15-Minuten-Takt, so dass in ca. 5 Fahrminuten die Innenstadt und in ca. 10 Fahrminuten der Hauptbahnhof erreicht werden kann. Insgesamt verfügt das Plangebiet über eine
hervorragende Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr.
Schulen, Kirchen und Kindergärten sind vorhanden. Gleiches gilt für Dienstleistungsbetriebe, Banken und die Post. Aufgrund der Nähe zur Uerdinger Straße sind zudem verschiedene Einzelhandelseinrichtungen gut erreichbar. Entlang der Uerdinger Straße, nördlich des
Plangebiets, befindet sich das Nahversorgungszentrum Rheinstraße / Uerdinger Straße
(NVZ 6), das mit seinem umfangreichen Angebot in Verbindung mit den dort ansässigen
Dienstleistern die Versorgung des täglichen Bedarfs deckt.
Anlass und Ziele der Planung
Für die derzeitige planungsrechtliche Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 75 als Gemeinbedarfsfläche - Volksschule - besteht kein Bedarf mehr. Durch die Errichtung der städtischen Kindertagesstätte Viktoriastraße ist die verbleibende Restfläche nach Abstimmung
2
Begründung zur Vorlage 3000/16
Seite 3
mit dem Fachbereich 40, Schule, Pädagogischer und Psychologischer Dienst, nicht ausreichend, um sie der Festsetzung entsprechend zu nutzen und wird in diesem Umfeld auch
nicht benötigt.
Um die Flächen einer neuen Nutzung zuzuführen und eine Bebauung zu ermöglichen, sollen die Flächen künftig als Mischgebiet gem. § 6 BauNVO ausgewiesen werden. Eine Ausweisung des Gebiets als Mischgebiet im Sinne der Baunutzungsverordnung bietet einen
ausreichenden Nutzungsspielraum und entspricht zudem der städtebaulichen Situation.
Mit der Ausweisung weiterer Bauflächen soll der Innenbereich verdichtet werden und die
Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören, ermöglicht
werden. Die übrigen Gebäude des Baublocks sollen in ihrem baulichen Bestand mit ihren
vorhandenen Nutzungen erhalten und planungsrechtlich gesichert werden.
Ziel des Bebauungsplanes Nr. 810 ist:
die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine mischgebietstypische
Nachnutzung zu schaffen,
die nachhaltige Sicherung und Nachnutzung der vorhandenen städtebaulichen
Strukturen zu ermöglichen.
Planungsrechtliche Situation
Das Plangebiet ist im Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP
99) als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld stellt die Flächen innerhalb des zukünftigen
Geltungsbereiches als Mischgebiet dar.
Das Plangebiet liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 75 – Südwestlich
Viktoriastraße zwischen Uerdinger Str. und Freiligrathstr. – und sieht für die Flächen im
Innenbereich der Plangebietsgrenze eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung
– Volksschule – vor. Zwischen der Viktoriastraße und der Dießemer Straße ist eine Verbindungsstraße als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen. Südlich der Verkehrsfläche ist
ein Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Es handelt sich um einen qualifizierten Bebauungsplan, der die Art und das Maß der baulichen Nutzung festsetzt und die Bauweise.
Entlang der südlichen Plangebietsgrenze, im Bereich des Schutzbunkers, ist eine Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen, mit der Zweckbestimmung – Ziviler Bevölkerungsschutz –.
Westlich angrenzend ist ein Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen, mit der Ausweisung einer überbaubaren Fläche im Bereich der derzeitig unbebauten Flächen, im Eckbereich Freiligrathstraße / Dießemer Straße. Das Maß der baulichen Nutzung und die Bauweise ist ebenfalls festsetzt. Die das Plangebiet umgebenden Flächen im Bereich Dießemer
Straße und Viktoriastraße sind als Allgemeines Wohngebiet (WA) mit einer zwingenden IIIGeschossigkeit in geschlossener Bauweise und Maß der baulichen Nutzung festgesetzt.
Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes soll der Bebauungsplan Nr. 75 – Südwestlich
Viktoriastraße zwischen Uerdinger Str. und Freiligrathstr – innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 810 außer Kraft gesetzt werden.
3
Begründung zur Vorlage 3000/16
Seite 4
Das Plangebiet liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes der Stadt
Krefeld (1992). Es befindet sich nicht innerhalb einer Wasserschutzzone.
Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren
Am 04.11.2014 hat der Stadtrat die Einführung der Prioritätenliste zur Bearbeitung von
Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld (vgl. Vorlage Nr. 521/14) und am 03.12.2015
die Aktualisierung der Prioritätenliste (vgl. Vorlage Nr. 2032/15) beschlossen. Da mit dem
Einleitenden Beschluss zum Bebauungsplan Nr. 810 – Dießemer Straße / Freiligrathstraße
/ Viktoriastraße – ein neues Planverfahren eingeleitet werden soll, hat die Verwaltung entsprechend der Beschlussvorlage zur Prioritätenliste eine Punktbewertung nach dem Kriterienkatalog vorgenommen: Die Punktsumme der Bewertung für die Prioritätenliste ergibt
10 Punkte. Der Bebauungsplan B XXX – Bunker Freiligrathstraße – von Rang 84 ist durch
die Plangebietserweiterung nach Süden in dieses Planverfahren intergiert worden.
Die Verwaltung schlägt vor, den Bebauungsplan Nr. 810 in der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld auf Rang 21 zu platzieren und die
nachfolgend gesetzten Planverfahren um einen Rang auf der Prioritätenliste nach hinten zu
versetzen. Die weitere Fortschreibung der Prioritätenliste bleibt von dieser Platzierung unberührt.
Sonstiges
Es ist beabsichtigt den Bebauungsplan Nr. 810 als Bebauungsplan der Innenentwicklung
gemäß § 13 a BauGB aufzustellen.
Mit diesem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes werden die Möglichkeiten zur
Zurückstellung von Baugesuchen (§ 15 BauGB), zum Beschluss einer Veränderungssperre
(§ 14 BauGB) und über die Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung
(§ 33 BauGB) geschaffen.
Zur besseren Orientierung ist eine Übersicht über den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 810 beigefügt.
4
Begründung zur Vorlage 3000/16
Seite 5
Übersicht über den künftigen Geltungsbereich des
Bebauungsplan Nr. 810 – Dießemer Straße / Freiligrathstraße / Viktoriastraße –
Quelle: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW
(ohne Maßstab)
Geltungsbereich des Bebauungsplanes
5