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Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 810 – Dießemer Straße / Freiligrathstraße / Viktoriastraße – Einleitender Beschluss)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
270 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:07
Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 810 – Dießemer Straße / Freiligrathstraße / Viktoriastraße – Einleitender Beschluss) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 810 – Dießemer Straße / Freiligrathstraße / Viktoriastraße – Einleitender Beschluss) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 810 – Dießemer Straße / Freiligrathstraße / Viktoriastraße – Einleitender Beschluss)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 10.08.2016 Nr. 3000 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 611 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung Mitte 06.10.2016 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 25.10.2016 Haupt- und Beschwerdeausschuss 03.11.2016 Rat 03.11.2016 Betreff Bebauungsplan Nr. 810 – Dießemer Straße / Freiligrathstraße / Viktoriastraße – Einleitender Beschluss Beschlussentwurf: I. 1. Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich, der begrenzt wird im Süden durch die Freiligrathstraße, im Westen durch die Dießemer Straße, im Norden durch die rückwärtige Bebauung der Uerdinger Straße und des Winnertzhof und im Osten durch die Viktoriastraße, ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes eingeleitet. Die genaue Abgrenzung des künftigen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörenden Plan. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 810 – Dießemer Straße / Freiligrathstraße / Viktoriastraße – 2. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes soll folgender Bebauungsplan innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 810 außer Kraft gesetzt werden: Bebauungsplan Nr. 75 – Südwestlich Viktoriastraße zwischen Uerdinger Str. und Freiligrathstr. – 3. In der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld wird der Bebauungsplan Nr. 810 – Dießemer Straße / Freiligrathstraße / Viktoriastraße – neu auf Rang 21 platziert. Die nachfolgend gesetzten Planverfahren werden um einen Rang auf der Prioritätenliste nach hinten versetzt. II. Die Bezirksvertretung Mitte nimmt den Einleitenden Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 810 zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3000 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2