Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:07
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 10.08.2016
Nr.
3000 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 611 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bezirksvertretung Mitte
06.10.2016
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
25.10.2016
Haupt- und Beschwerdeausschuss
03.11.2016
Rat
03.11.2016
Betreff
Bebauungsplan Nr. 810 – Dießemer Straße / Freiligrathstraße / Viktoriastraße –
Einleitender Beschluss
Beschlussentwurf:
I. 1. Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414), in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich, der begrenzt wird im Süden durch
die Freiligrathstraße, im Westen durch die Dießemer Straße, im Norden durch die rückwärtige
Bebauung der Uerdinger Straße und des Winnertzhof und im Osten durch die Viktoriastraße, ein
Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes eingeleitet.
Die genaue Abgrenzung des künftigen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ergibt sich aus
dem zu diesem Beschluss gehörenden Plan.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung:
Bebauungsplan Nr. 810 – Dießemer Straße / Freiligrathstraße / Viktoriastraße –
2. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes soll folgender Bebauungsplan innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 810 außer Kraft gesetzt werden: Bebauungsplan Nr. 75
– Südwestlich Viktoriastraße zwischen Uerdinger Str. und Freiligrathstr. –
3. In der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld wird der
Bebauungsplan Nr. 810 – Dießemer Straße / Freiligrathstraße / Viktoriastraße – neu auf Rang 21
platziert. Die nachfolgend gesetzten Planverfahren werden um einen Rang auf der Prioritätenliste nach hinten versetzt.
II. Die Bezirksvertretung Mitte nimmt den Einleitenden Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 810
zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3000 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2