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Verwaltungsvorlage (FH-Gebührenberechnung 04.11 pdf.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
81 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:07

Inhalt der Datei

- 1Anlage eins zur Vorlagennummer: 576/14: Gebührenbedarfsberechnung für die Änderung der Friedhofsgebühren zum 01.01.2015 Die Gebührenbedarfsberechnung für die Änderung der Friedhofsgebühren basiert im Wesentlichen auf den Ansätzen der Plankostenrechnung Teilergebnisplan 2015. Die Personalkosten wurden auf die Vorgaben des Fachbereichs Verwaltungssteuerung und –service angepasst. Die kalkulatorischen Kosten wurden durch das Verfahren SAP berechnet. Alle Kosten wurden soweit wie möglich verursachungsgerecht direkt den betroffenen Kostenstellen zugeordnet. I. 1. Gebühren für Erdbestattungen (Kostendeckungsgrad 100 %) Die Bestattungsfälle der letzten Jahre sind leicht fallend. Zur Ermittlung der Berechnungsgrundlage der Fallzahlen wurde eine Trendberechnung der Jahre 2012, 2013 sowie der Hochrechnung 2014 zugrunde gelegt. Als Berechnungsgrundlage für die Kalkulation wurden 966 Bestattungen für Erwachsene berücksichtigt. Zuzüglich der mit eingerechneten Bestattungen von Kindern bis zu 6 Jahren ergibt sich ein Berechnungsfaktor von 968,83. Die Gesamtkosten für die Erdbestattungen betragen 861.490,58 EUR abzüglich der veranschlagten Nebenerträge verbleiben über Gebühren für die Erdbestattungen 11.121,00 EUR 850.369,58 EUR Erdbestattungen (hierzu zählen auch die islamischen Bestattungen) Teilt man die o.a. Kosten von 850.369,58 EUR durch 968,83 Berechnungseinheiten, so ergibt sich eine Gebühr für die Erdbestattung eines Erwachsenen von 877,73 EUR = rd. 878,00 EUR Erdbestattungen von Kindern bis zu 6 Jahren (hierzu zählen auch die islamischen Bestattungen) Für die Beisetzung von Kindern bis zu 6 Jahren werden 62,5 % angesetzt. Dementsprechend beträgt die Gebühr 877,73 EUR x 62,5 % = 548,58 EUR = rd. 549,00 EUR 38,00 EUR 1.4.a) Abfuhr von Erdaushub Die Kosten für die Abfuhr von Erdaushub werden wie folgt berechnet: Maschinenkosten (112 EUR) zzgl. EG 5 (31,97 EUR) x 2 Std = 175,94 EUR = rd. 176,00 EUR 1.4.b) Abfuhr und Rückführung des Erdaushubs Für die Abfuhr und die Rückführung des Erdaushubs wurden die Kosten wie folgt ermittelt: 1.4.a) (175,94 EUR) x 2 = 351,88 EUR = rd. 352,00 EUR 1.1 1.2 1.3 Erdbestattungen von Früh- und Totgeburten Die Kosten der Erdbestattungen von Früh- und Totgeburten werden wie folgt berechnet: Entgeltgruppe (EG) 5 (31,97 EUR) x 1 Std. zuzüglich 20 % Gemeinkostenzuschlag = 38,36 EUR = rd. - 22. Gebühren für Urnenbestattungen (Kostendeckungsgrad 100 %) 2.1 Grabbereitung für die Beisetzung von Urnen Als Berechnungsgrundlage für die Kalkulation wurden 1.188 Urnenbeisetzungen und 2 Urnenbeisetzungen im Aschefeld veranschlagt. Daraus ergibt sich ein Berechnungsfaktor von 1.188,23. Die Gesamtkosten für Urnenbestattungen belaufen auf 375.149,73 EUR sich abzüglich der Nebenerträge von 20.325,00 EUR verbleiben über Gebühren für die Urnenbestattung 354.824,73 EUR 2.2 2.3 II. Teilt man die o.a. Kosten von 354.824,73 EUR durch 1.188,23 Berechnungseinheiten, so ergibt sich eine Gebühr für die Urnenbestattung von 298,62 EUR = rd. 299,00 EUR Beisetzung im Aschefeld Ausgehend von den Gebühren für die Beisetzung einer Urne in Höhe von 299,00 EUR wurde ein 20 %iger Zuschlag als Mehraufwand kalkuliert. Demnach beträgt die Gebühr gerundet 358,00 EUR Annahme, Verwahrung und Transport einer Urne Für die Annahme, Verwahrung und Transport einer Urne werden die Kosten wie folgt berechnet: EG 6 (32,87 EUR) x 1 Std. zuzüglich 20 % Gemeinkostenzuschlag = 39,44 EUR = rd. 39,00 EUR Benutzung der Trauerhallen (Kostendeckungsgrad 100 %) 1. Nutzung der Trauerhallen, allgemein Die Gesamtkosten für die Trauerhallen einschließlich Kühlzellen und die Kosten für die Durchführung der Trauerfeiern (Schmuck, Kerzen, Dekorationen) betragen 696.844,28 EUR Abzüglich der veranschlagten Nebenerträge verbleiben über Gebühren für die Benutzung der Trauerhallen zu finanzieren. 686.065,28 EUR Aufgrund der Trendberechnung werden 1.513 Trauerfeiern erwartet. Darüber hinaus wird von 574 Annahmen und Verwahrungen in 2015 ausgegangen. Die Kosten in Höhe von 686.065,28 EUR werden durch den Berechnungsfaktor dividiert. Dies ergibt eine Gebühr von 414,16 EUR = rd. 414,00 EUR Aus betriebswirtschaftlichen Erwägungen wird die bisherige Gebühr zur Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit in Höhe der bestehenden Gebühr (Basis Gebührenanpassung 2012) festgesetzt. 10.779,00 EUR 283,00 EUR - 32. Annahme, Verwahrung und Benutzung der Kühlräume bis zur Beisetzung Die Kosten für die Annahme, Aufbewahrung und Nutzung der KühlRäume werden pauschal mit 25,52 % der Gebühr für die Nutzung der Trauerhalle berechnet: = 414,16 EUR * 25,52 % = 105,69 EUR aufgerundet Aus betriebswirtschaftlichen Erwägungen wird die bisherige Gebühr für die Trauerhalle auf der Basis 2012 festgesetzt, daher ist dieser Gebührentatbestand ebenfalls auf dieser Basis festgesetzt. 3. 4. Benutzung eines Abschiedsraumes zur Trauerfeier einschl. Grünschmuck Für die Benutzung eines Abschiedsraumes zur Trauerfeier, werden 1/3 der Gebühr für die Trauerhalle berechnet. Dementsprechend beträgt die Gebühr 138,05 EUR = rd. 138,00 EUR Aus betriebswirtschaftlichen Erwägungen wird die bisherige Gebühr für die Benutzung eines Abschiedsraumes auf der Basis 2012 festgesetzt. 77,00 EUR 13,00 EUR Trauerhalle (Verlängerung der Nutzung je angefangene Stunde) Die Kosten für die Trauerhalle (Verlängerung der Nutzung je angefangene Stunde) werden wie folgt berechnet: EG 6 (32,87 EUR) x 1 Std. zuzüglich 20 % Gemeinkostenzuschlag = 39,44 EUR = rd. III. 92,00 EUR Nutzung Sargwagen, Bereitstellung, Rückführung Die Kosten für die Nutzung Sargwagen, Bereitstellung, Rückführung werden wie folgt berechnet: EG 6 (32,87 EUR) x 0,4 Std. = 13,15 EUR = rd. 6. 97,00 EUR Aufwandsentschädigung Trauerhalle Verberg Die Kosten für die Aufwandsentschädigung Trauerhalle Verberg werden wie folgt berechnet: EG 5 (31,97 EUR) x 2 Std. zuzüglich 20 % Gemeinkostenzuschlag = 76,73 EUR = rd. 5. 106,00 EUR 39,00 EUR Erwerb von Nutzungsrechten an Reihen- und Wahlgrabstätten (Kostendeckungsgrad 90 %) Die Kosten für die Bereitstellung und Unterhaltung der Friedhofsflächen belaufen sich auf Hiervon werden zu Lasten des allgemeinen Haushalts 10 % = rd. übernommen. zuzüglich Verlustvortrag abzüglich der Einnahmen aus Nutzungsrechtsaufgabe bzw. Entzug in Höhe von ergeben sich Restkosten von 3.842.745,77 EUR 384.274,58 EUR 250.000,00 EUR 139.500,00 EUR 3.568.971,19 EUR die über die Gebühren für den Erwerb von Nutzungsrechten gedeckt werden müssen. - 4Ermittlung der Berechnungseinheit pro Grabstelle Die Berechnungseinheit je Grabstelle setzt sich zusammen aus dem Flächenbedarf für das eigentliche Grab, der das Grab umgebenden Grünfläche (Faktor der Umgebung) und der Pflegeintensität. Aus der nachfolgenden Tabelle ist ersichtlich, wie die Berechnungseinheiten für Neubzw. Wiedererwerb sowie die Verlängerung von Nutzungsrechten ermittelt werden. -5- Grabmaß Reihengrabst. Erwachsene Rasengrabst.mit zentr.Gedenkstein Erdbest. Platzbedarf Faktor Faktor Berechn.einheit je Grab Umgebung Pflege je Grabstelle Erst- und Verlängerung Wiedererwerb In Jahren Erst- und Wieder- Berechnungs- erwerb + Jahre/30 einheit 2,5 x 1,25 3,125 1,50 3,00 14,06 120,00 1.687,50 2,5 x 1,4 3,5 2,50 4,00 35,00 25,00 875,00 Rasengrabst.mit Einzelgedenkst. Erdbestatt.(Platte) 2,5 x 1,4 3,5 3,00 4,50 47,25 9,00 425,25 Reihengrabstätte groß Reihengrabstätte Kinder 2,9 x 1,25 1,75 x 0,8 3,625 1,4 2,75 2,00 2,00 2,50 19,94 7,00 3,00 9,00 59,81 63,00 Wahlgrabstätte einfach Wahlgrabstätte 2,8 x 1,25 2,8 x 1,25 3,5 3,5 3,00 3,00 2,00 2,50 21,00 26,25 0 243,00 1.080,00 11.376,00 36,00 622,20 756,00 16.332,75 Parkgrabstätte Anonyme Ascheverstreuung 2,5 x 1,25 1,0 x 1,0 3,125 1 10,00 5,00 2,00 4,00 62,50 20,00 3,00 1,00 248,00 11,27 704,17 20,00 Anonyme Urnengrabstätte Urnenreihengrabstätte Rasengrabst.mit zentr.Gedenkst.Urnenbestatt. Rasengrabst.mit Einzelgedenkst.Urnenbest. (Platte) (Wahlgrab) Urnenwahlgrabstätte Baumgrabstätte Urnenbestattung Urnengemeinschaftsgrab (1/5 der Fläche Wahlgrabstätte) 0,8 x 0,8 0,8 x 0,8 0,64 0,64 5,00 5,00 5,00 4,00 16,00 12,80 80,00 132,00 1.280,00 1.689,60 1,4 x 1,4 1,96 2,50 4,00 19,60 196,00 3.841,60 1,4 x 1,4 1,4 x 1,4 1,96 1,96 3,00 3,50 4,50 3,00 26,46 20,58 45,00 204,00 1.875,00 266,50 1.190,70 5.484,57 1,0 x 1,0 1 8,50 4,50 38,25 71,00 387,00 83,90 2.715,75 5,25 39,00 77,00 1,00 Urnenkammer 30,8 30,8 1,00 2,50 204,75 1,00 Gesamt: Teilt man den Gebührenbedarf in Höhe von 3.566.471,19 EUR durch die Summe der Berechnungseinheiten von 37.407,45 so ergibt sich je Berechnungseinheit eine Gebühr in Höhe von 95,34 EUR. Hieraus errechnen sich folgende Gebührensätze, wobei berücksichtigt werden muss, dass für die Wahlgrabstätten im Hinblick auf die Verlängerung der Nutzungsrechte die Gebühr durch 30 teilbar ist. 77,00 37.407,45 - 6Für die Gebühren hätte dies eine Erhöhung von rd. 40 % zur Folge. Bei einer derartigen Anhebung befürchtet die Verwaltung, dass bei dieser – betriebswirtschaftlich zwar notwendigen Gebührenpassung - eine Vielzahl von Bestattungen nicht mehr in Krefeld, sondern in benachbarten Gemeinden durchgeführt wird. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, die Gebühren für die Nutzungsrechte um rd. 10 % der bisherigen Gebührensätze anzuheben. Im Einzelnen stellen sich die neuen Gebühren wie folgt dar: Ermittlung der Gebührensätze Grabart Koeffizent Gebührenbedarf je Berechnungseinheit EUR Gebührenbedarf je Grabstelle EUR Neuer Gebührensatz je Grabstelle 10 % Erhöhung (Basis Gebühr 2014) EUR Erdbestattungsgräber Reihengrabstätten *1) Nutzungsrecht (Kindergrab) 7,00 95,00 443,00 348,00 Reihengrabstätten Erwachsene 14,06 95,00 1.336,00 1.049,00 Rasengrabstätten mit zentralem GedenkStein 35,00 95,00 3.325,00 2.609,00 Rasengrabstätten mit Einzelgedenkstein 47,25 95,00 4.489,00 3.522,00 Reihengrabstätten (groß) inkl. der Einfassung 19,94 95,00 1.894,00 1.487,00 21,00 95,00 2.010,00 1.560,00 Wahlgrabstätten 26,25 95,00 2.490,00 1.950,00 Parkgrabstätten 62,50 95,00 5.940,00 4.680,00 Wahlgrabstätten (einfach) *1) Hierbei wurde berücksichtigt, dass das Nutzungsrecht abweichend von der üblichen Regelung nur 20 Jahre beträgt. - 7Grabart Koeffizient Gebührenbedarf je Berechnungseinheit EUR Gebührenbedarf je Grabstelle EUR Neuer Gebührensatz je Grabstelle 10 % Erhöhung (Basis Gebühr 2014) EUR Urnengrabstätten Anonyme Ascheverstreuung Anonyme Urnengrabstätten 20,00 95,00 1.900,00 1.491,00 16,00 95,00 1.520,00 1.198,00 Urnenreihengrabstätten inkl. der Einfassung 12,80 95,00 1.216,00 955,00 Urnenrasengrabstätten mit zentralem Gedenkstein 19,60 95,00 1.862,00 1.462,00 Urnenrasengrabstätten mit *1) Einzelgedenkstein (Wahlgrab) 26,46 95,00 2.520,00 2.520,00 (neu) Urnenwahlgrabstätten 20,58 95,00 1.950,00 1.530,00 Baumgrabstätten für Urnen 38,25 95,00 3.630,00 2.850,00 5,25 95,00 499,00 391,00 77,00 95,00 7.320,00 5.730,00 UrnengemeinschaftsGrab *2) Urnenkammern *1)Rasengrabstätten mit Einzelgedenkstein für Urnenbeisetzungen sind Grabstätten an denen ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. Ihre Lage wird gemeinsam mit dem Erwerber festgelegt. In einer Rasengrabstätte mit Einzelgedenkstein können zwei Urnen beigesetzt werden. Wiedererwerb und Verlängerung sind nach Maßgabe des § 26 Friedhofssatzung möglich. *2)Erstmalig werden seit 2012 Urnengemeinschaftsgräber angeboten. Je Grabstelle können fünf Urnen beigesetzt werden. Die Gebühr beinhaltet lediglich das Nutzungsrecht. Die Anlage und Pflege erfolgt im Rahmen eines Dauergrabpflegevertrages. - 8IV. Umbettungen Unter diesen Kostenbereich fallen die Ausbettungen und Einbettungen (Sarg- bzw. Urnenentnahmen aus dem Grab und Wiederbeerdigung) sowie die Sarg- bzw. Urnenentnahmen zur Überführung in eine andere Gemeinde und die Einbettung bei der Überführung aus einer anderen Gemeinde. Die Kosten für die Ausbettungen und Einbettungen betragen 31.580,14 EUR Dividiert man die anfallenden Kosten von 31.580,14 EUR durch 31 Berechnungseinheiten (Tätigkeiten), so ergibt sich pro Berechnungseinheit (Einbettung/Ausbettung) eine Gebühr von 1.018,71 EUR. Diese wird anschließend mit dem je nach Arbeitsaufwand der jeweiligen Art der Umbettung vergebenen Faktor multipliziert. Im Einzelnen ergeben sich hiernach folgende Gebührensätze: Gebührenbedarf je Einheit Faktor EUR Gebührenbedarf insgesamt EUR Neuer Gebührensatz EUR 1. Umbettungen Särge 1.1 Ausbettung und Wiederbeerdigung in dieselbe Grabstätte 1.018,71 3,20 3.259,89 3.260,00 Ausbettung und Wiederbeerdigung in eine andere Grabstätte 1.018,71 4,7 4.787,96 4.788,00 Ausbettung zur Überführung in eine andere Gemeinde 1.018,71 2,8 2.852,40 2.852,00 Einbettung bei Überführung aus einer anderen Gemeinde 2,0 2.037,43 2.037,00 1.2 1.3 1.4 1.018,71 2. Umbettungen Urnen 2.1 Ausbettung und Wiederbeerdigung auf dem selben Friedhof 1.018,71 0,8 814,97 815,00 Ausbettung und Wiederbeerdigung auf einem anderen Krefelder Friedhof 1.018,71 0,8 814,97 815,00 Ausbettung zur Überführung in eine andere Gemeinde 1.018,71 0,50 509,36 509,00 Einbettung bei Überführung aus einer anderen Gemeinde 0,50 509,36 509,00 2.2 2.3 2.4 1.018,71 - 9V. Aufstellung von Grabmalen Bei den Gebühren für die Aufstellung von Grabmalen ist zu unterscheiden zwischen den Kosten für die Genehmigung des Antrages zur Aufstellung von Grabmalen und den Kosten für die Überprüfung der Stand- und Verkehrssicherheit der Grabmale. Während die Kosten für die Genehmigung für die Aufstellung aller Grabmale anfallen (Ausnahme Holztafeln bis zur Größe von 30 x 40 cm, die genehmigungsfrei aufgestellt werden dürfen), fallen Kosten für die Prüfung der Verkehrssicherheit nur bei stehenden Grabmalen an. Dabei ist noch zu berücksichtigen, dass Grabmale auf Reihengrabstätten nur eine 30-jährige Standdauer haben, während bei Grabmalen auf Wahlgrabstätten eine durchschnittliche Standdauer von 50 Jahren unterstellt werden kann. Insgesamt wird jährlich mit folgenden genehmigungspflichtigen Grabmalaufstellungen gerechnet. liegende Steine und Holztafeln über 30 x 40 cm Grabmale auf Reihengrabstätten Grabmale auf Wahlgrabstätten genehmigungspflichtige Grabmalaufstellungen insgesamt = 380 43 290 713 Anteilige Personalkosten für die Genehmigung 1. 2. 25.800,00 EUR Teilt man diese Kosten durch die Anzahl der 713 Genehmigungen, so ergibt sich eine Gebühr für die Genehmigung von 36,19 EUR, gerundet = 36,00 EUR. Die Gesamtkosten für die Aufstellung von Grabmalen belaufen sich auf 65.432,19 EUR Nach Abzug der für die Bearbeitung der Genehmigungsanträge anfallenden anteiligen Personalkosten von 25.800,00 EUR verbleiben 39.632,19 EUR, 36,00 EUR die auf die Überprüfung der Verkehrssicherheit der stehenden Grabmale entfallen. Multipliziert man die Anzahl der Grabmale mit den erwarteten Standjahren für die neu aufgestellten stehenden Grabmale und dem Kostenfaktor, so ergibt sich folgende Berechnung: 43 Grabmale auf Reihengrabstätten x 30 Jahre x 1,0 Kostenfaktor = 290 Grabmale auf Wahlgrabstätten x 50 Jahre x 1,25 Kostenfaktor = Berechnungseinheiten Teilt man die Kosten von 39.632,19 EUR durch die 19.415,00 Berechnungseinheiten, ergeben sich 2,04 EUR je Berechnungseinheit. Daraus ergibt sich folgende Berechnung: 1.290,00 18.125,00 19.415,00 -101. 1.1 Reihengrabstätten Holztafeln bis Größe 30 x 40 cm 1.2 Holztafeln größer als 30 x 40 cm und liegende Grabmale (nur Genehmigungsgebühr) 1.3 Stehendes Grabmal Reihengrab Es lassen sich folgende Gebühren ermitteln: 2,04 EUR x 30 Jahre = 61,24 EUR zzgl. Genehmigungsgebühr Gesamtgebühr 1.4 Stehendes Grabmal auf einer Wahlgrabstätte 2,04 EUR x 50 Jahre x 1,25 = 127,58 EUR zzgl. Genehmigungsgebühr Gesamtgebühr gebührenfrei 36,00 EUR 61,00 EUR 36,00 EUR 97,00 EUR ========= 128,00 EUR 36,00 EUR 164,00 EUR ========= VI. Sonstige Gebühren 1. Benutzung des Obduktionsraumes für rituelle Waschungen 2 Std. EG 5 (31,97 EUR) zzgl. 100 % AP Zuschlag = 94,42 EUR 94,00 EUR Wannenbenutzung in Kriminalfällen 2 Std. EG 5 (31,97 EUR) zzgl. 20 % Gemeinkostenzuschlag und 10,00 EUR Zulage = 86,73 EUR 87,00 EUR 2. 3. Pflege der Urnenkammern Die Berechnung ist seit dem 01.01.1999 ausschließlich auf die Pflege der vorhandenen Urnenkammern beschränkt. Die Gesamtkosten für die Pflege der Urnenkammern belaufen sich auf 4. 5. 6. 12.550,26 EUR ============ Diese Kosten sind auf die 78 zur Verfügung stehenden Urnenkammern zu verteilen. Kosten i. H. v. 12.550,26 EUR ./. 78 Urnenkammern = 160,90 EUR= rd. 161,00 Erdbestattung: Verbau von Hand 6 Std. EG 5 (31,97 EUR) zzgl. 20 % Gemeinkostenzuschlag = 230,18 EUR= rd. 230,00 EUR Zuschlag : Erdbestattungen am Samstag 3 Std. EG 5 (31,97 EUR) sowie 2 Std. EG 6 (32,87 EUR) zzgl. 20 % Gemeinkostenzuschlag 193,98 EUR = rd. 194,00 EUR Zuschlag : Urnenbestattungen am Samstag 1 Std. EG 5 (31,97 EUR) sowie 2 Std. EG 6 (32,87 EUR) zzgl. 20 % Gemeinkostenzuschlag 117,25 EUR = rd. 117,00 EUR EUR -11Gegenüberstellung von bisherigen und neuen Gebührensätzen bisherige Gebühr EUR I. 1. neue Gebühr EUR Veränderung absolut EUR Veränderung in % Erdbestattungen 1.1 von Erwachsenen und Kindern ab 6 Jahren 865,00 878,00 + 13,00 + 1,50 1.2 von Kindern bis zu 6 Jahren 541,00 549,00 + 8,00 + 1,48 1.3 von Früh- und Totgeburten 37,00 38,00 + 1,00 + 2,70 1.4 a)Abfuhr von Erdaushub 173,00 176,00 + 3,00 +1,73 1.4 b)Abfuhr und Rückführungdes Erdaushubs 346,00 352,00 + 6,00 +1,73 2. Gebühren für Urnenbestattungen 2.1 Grabbereitung für die Beisetzung der Urne 287,00 299,00 + 12,00 + 4,18 2.2 Grabbereitung für die Einbringung von Asche 344,00 358,00 +14,00 + 4,07 39,00 + 2,00 + 5,41 2.3 Annahme, Verwahrung und Transport einer Urne 37,00 II. Benutzung der Trauerhallen 1. 2. 3. Benutzung der Trauerhallen 283,00 283,00 0,00 0,00 Annahme, Verwahrung und Benutzung der Kühlräume bis zur Beisetzung 97,00 97,00 0,00 0,00 Zuschlag für die Benutzung eines Abschiedsraumes zur Trauerfeier 92,00 92,00 0,00 0,00 4. Aufwandsentschädigung Trauerhalle Verberg 73,00 77,00 + 4,00 + 5,48 5. Nutzung Sargwagen 12,00 13,00 1,00 + 8,33 6. Trauerhalle (Verlängerung der Nutzung je angefangene Stunde) 37,00 39,00 + 2,00 +5,41 -12III. a) Erwerb von Nutzungsrechten an Reihen und Wahlgrabstätten bisherige Gebühr EUR 1. neue Gebühr EUR Veränderung absolut EUR Veränderung in % Erdgrabstätten 1.1 Reihengrabstätten mit 20-jährigem Nutzungsrecht 316,00 348,00 + 32,00 + 10,00 1.2 Reihengrabstätten 954,00 1.049,00 + 95,00 + 10,00 1.3 Rasengrabstätten mit Zentr. Gedenkstein 2.372,00 2.609,00 + 237,00 + 10,00 1.4 Rasengrabstätten mit Einzelgedenkstein 3.202,00 3.522,00 + 320,00 + 10,00 1.5 Reihengrabstätten (groß), incl. Einfassung 1. 352,00 1.487,00 + 135,00 + 10,00 1.6 Wahlgrabstätten (einfach) je Grabstelle 1. 410,00 1.560,00 + 150,00 + 10,00 1.7 Wahlgrabstätten zur Zweifachbelegung je Grabstelle 1. 770,00 1.950,00 + 180,00 + 10,00 1.8 Parkgrabstätte je Grabstelle 4.260,00 4.680,00 + 420,00 + 10,00 -13bisherige Gebühr EUR 2. neue Gebühr EUR Veränderung absolut EUR Veränderung in % Urnengrabstätten 3.1 Anonyme Ascheverstreuung 1. 355,00 1.491,00 + 136,00 + 10,00 3.2 Anonyme Urnengrabstätten 1.089,00 1.198,00 + 109,00 + 10,00 868,00 955,00 + 87,00 + 10,00 2.4 Rasengrabstätten mit zentralem Gedenkstein 1. 329,00 1.462,00 + 133,00 + 10,00 2.5 Rasengrabstätten mit Einzelgedenkstein (Wahlgrab) (neu!) ---- 2.520,00 ---- ---- 2.6 Wahlgrabstätten 1. 380,00 1.530,00 + 150,00 + 10,00 2.7 Baumgrabstätten 2. 580,00 2.850,00 + 270,00 + 10,00 2.8 Urnenkammern 5.220,00 5.730,00 + 510,00 + 10,00 355,00 391,00 + 36,00 + 10,00 2.3 Reihengrabstätten incl. Einfassung 2.9 Urnengemeinschaftsgrabstätte 3. Verlängerung des Nutzungsrechtes für Wahlgrabstätten 3.1 Bei Beerdigungen und Urnenbeisetzungen während der Laufzeit des Nutzungsrechtes von Wahlgrabstätten und Urnenkammern ist zur Wahrung der Ruhezeit eine Nachgebühr für die gesamte Grabstätte zu zahlen. Diese beträgt für jedes angefangene Jahr der notwendigen Verlängerungszeit bei Grabstätten nach Ziffer 1.6 - 1.8 sowie 2.6 und 2.8 1/30 der Gebührensätze. 3.2 Während der Laufzeit des Nutzungsrechtes kann auf Antrag eine erneute Verlängerung auf höchstens 30 Jahre in zeitlichen Abständen von mindestens 5 Jahren erfolgen. -14bisherige Gebühr EUR neue Gebühr EUR Veränderung absolut EUR Veränderung in % IV. Umbettungen 1. Särge 1.1 Ausbettung und Wiederbeerdigung in dieselbe Grabstätte 2. 821,00 3.260,00 + 493,00 + 15,56 1.2 Ausbettung und Wiederbeerdigung in eine andere Grabstätte 4. 144,00 4.788,00 + 644,00 + 15,54 1.3 Ausbettung zur Überführung in eine andere Gemeinde 2. 469,00 2.852,00 + 383,00 + 15,51 1.4 Einbettung bei Überführung aus einer anderen Gemeinde 1. 763,00 2.037,00 + 274,00 + 15,54 2.1 Ausbettung und Wiederbeerdigung auf dem selben Friedhof 705,00 815,00 + 110,00 + 15,60 2.2 Ausbettung und Beerdigung auf einem anderen Krefelder Friedhof 742,00 815,00 + 73,00 9,84 2.3 Ausbettung zur Überführung in eine andere Gemeinde 478,00 509,00 + 31,00 + 6,49 2.4 Einbettung nach Überführung aus einer anderen Gemeinde 441,00 509,00 + 68,00 + 15,42 2. Urnen -15bisherige Gebühr EUR neue Gebühr EUR Veränderung absolut EUR Veränderung in % V. Aufstellen von Grabmalen 1. Reihengrabstätten 1.1 Holztafeln bis Größe 30 x 40 cm gebührenfrei 1.2 Holztafeln größer als 30 x 40 cm und liegende Grabmale 34,00 36,00 + 2,00 + 5,88 1.3 stehende Grabmale 89,00 97,00 + 8,00 + 8,99 2.1 liegende Grabmale 34,00 36,00 + 2,00 + 5,88 2.2 stehende Grabmale 149,00 164,00 + 15,00 + 10,07 Benutzung der Obduktionsräume für Totenwaschungen 91,00 94,00 + 3,00 3,30 2. Wahlgrabstätten VI. Sonstige Gebühren 1. 2. 3. 4. 5. 6. Wannenbenutzung bei bei Kriminalfällen 83,00 87,00 + 4,00+ 4,82 Pflege von Urnenkammern 210,00 161,00 ./.49,00 ./. 23,33 Erdbestattung: Verbau von Hand 219,00 230,00 + 11,00 + 5,02 Zuschlag: Erdbestattungen an Samstagen 185,00 194,00 + 9,00 + 4,86 Zuschlag: Urnenbestattungen an Samstagen 112,00 117,00 + 5,00 + 4,46 -16bisherige Gebühr EUR neue Gebühr EUR Veränderung absolut EUR Veränderung in % VII. Aufgabe und Entzug von Nutzungsrechten, Pflege- und Verwaltungsaufwand 1. 2. 3. 4. Gräber bis zu 1 qm Fläche jährlich 27,00 0,00 0,00 Gräber bis zu 5 qm Fläche jährlich 30,00 0,00 0,00 Gräber über 5 qm Fläche jährlich 33,00 0,00 0,00 Verwaltungsgebühr einmalig 20,00 0,00 0,00