Daten
Kommune
Krefeld
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81 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:07
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Inhalt der Datei
- 1Anlage eins zur Vorlagennummer: 576/14:
Gebührenbedarfsberechnung für die Änderung der Friedhofsgebühren zum 01.01.2015
Die Gebührenbedarfsberechnung für die Änderung der Friedhofsgebühren basiert im Wesentlichen auf den Ansätzen
der Plankostenrechnung Teilergebnisplan 2015. Die Personalkosten wurden auf die Vorgaben des Fachbereichs
Verwaltungssteuerung und –service angepasst. Die kalkulatorischen Kosten wurden durch das Verfahren SAP berechnet. Alle Kosten wurden soweit wie möglich verursachungsgerecht direkt den betroffenen Kostenstellen zugeordnet.
I.
1.
Gebühren für Erdbestattungen
(Kostendeckungsgrad 100 %)
Die Bestattungsfälle der letzten Jahre sind leicht fallend. Zur Ermittlung der Berechnungsgrundlage
der Fallzahlen wurde eine Trendberechnung der Jahre 2012, 2013 sowie der Hochrechnung 2014 zugrunde gelegt. Als Berechnungsgrundlage für die Kalkulation wurden 966 Bestattungen für Erwachsene berücksichtigt. Zuzüglich der mit eingerechneten Bestattungen von Kindern bis zu 6 Jahren ergibt
sich ein Berechnungsfaktor von 968,83.
Die Gesamtkosten für die Erdbestattungen betragen
861.490,58 EUR
abzüglich der veranschlagten Nebenerträge
verbleiben über Gebühren für die Erdbestattungen
11.121,00 EUR
850.369,58 EUR
Erdbestattungen
(hierzu zählen auch die islamischen Bestattungen)
Teilt man die o.a. Kosten von 850.369,58 EUR
durch 968,83 Berechnungseinheiten,
so ergibt sich eine Gebühr für
die Erdbestattung eines Erwachsenen
von 877,73 EUR = rd.
878,00
EUR
Erdbestattungen von Kindern bis zu 6 Jahren
(hierzu zählen auch die islamischen Bestattungen)
Für die Beisetzung von Kindern bis zu 6 Jahren
werden 62,5 % angesetzt. Dementsprechend beträgt
die Gebühr 877,73 EUR x 62,5 % = 548,58 EUR = rd.
549,00
EUR
38,00
EUR
1.4.a) Abfuhr von Erdaushub
Die Kosten für die Abfuhr von Erdaushub
werden wie folgt berechnet:
Maschinenkosten (112 EUR) zzgl.
EG 5 (31,97 EUR) x 2 Std = 175,94 EUR = rd.
176,00
EUR
1.4.b) Abfuhr und Rückführung des Erdaushubs
Für die Abfuhr und die Rückführung des Erdaushubs
wurden die Kosten wie folgt ermittelt:
1.4.a) (175,94 EUR) x 2 = 351,88 EUR = rd.
352,00
EUR
1.1
1.2
1.3
Erdbestattungen von Früh- und Totgeburten
Die Kosten der Erdbestattungen von Früh- und
Totgeburten werden wie folgt berechnet:
Entgeltgruppe (EG) 5 (31,97 EUR) x 1 Std.
zuzüglich 20 % Gemeinkostenzuschlag = 38,36 EUR = rd.
- 22.
Gebühren für Urnenbestattungen
(Kostendeckungsgrad 100 %)
2.1
Grabbereitung für die Beisetzung von Urnen
Als Berechnungsgrundlage für die Kalkulation wurden 1.188 Urnenbeisetzungen
und 2 Urnenbeisetzungen im Aschefeld veranschlagt. Daraus ergibt sich ein
Berechnungsfaktor von 1.188,23.
Die Gesamtkosten für Urnenbestattungen belaufen auf
375.149,73 EUR
sich abzüglich der Nebenerträge von
20.325,00 EUR
verbleiben über Gebühren für die Urnenbestattung
354.824,73 EUR
2.2
2.3
II.
Teilt man die o.a. Kosten von 354.824,73 EUR
durch 1.188,23 Berechnungseinheiten,
so ergibt sich eine Gebühr für die Urnenbestattung von 298,62 EUR = rd.
299,00 EUR
Beisetzung im Aschefeld
Ausgehend von den Gebühren für die Beisetzung einer
Urne in Höhe von 299,00 EUR wurde ein 20 %iger
Zuschlag als Mehraufwand kalkuliert.
Demnach beträgt die Gebühr gerundet
358,00 EUR
Annahme, Verwahrung und Transport einer Urne
Für die Annahme, Verwahrung und Transport einer Urne
werden die Kosten wie folgt berechnet:
EG 6 (32,87 EUR) x 1 Std.
zuzüglich 20 % Gemeinkostenzuschlag = 39,44 EUR = rd.
39,00 EUR
Benutzung der Trauerhallen
(Kostendeckungsgrad 100 %)
1.
Nutzung der Trauerhallen, allgemein
Die Gesamtkosten für die Trauerhallen einschließlich Kühlzellen und die Kosten für die Durchführung der Trauerfeiern
(Schmuck, Kerzen, Dekorationen) betragen
696.844,28 EUR
Abzüglich der veranschlagten Nebenerträge
verbleiben über Gebühren für die Benutzung der Trauerhallen
zu finanzieren.
686.065,28 EUR
Aufgrund der Trendberechnung werden 1.513 Trauerfeiern
erwartet. Darüber hinaus wird von 574 Annahmen und Verwahrungen in 2015 ausgegangen.
Die Kosten in Höhe von 686.065,28 EUR werden durch den
Berechnungsfaktor dividiert. Dies ergibt eine Gebühr von 414,16 EUR =
rd. 414,00 EUR
Aus betriebswirtschaftlichen Erwägungen wird die bisherige Gebühr
zur Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit in Höhe der bestehenden
Gebühr (Basis Gebührenanpassung 2012) festgesetzt.
10.779,00 EUR
283,00 EUR
- 32.
Annahme, Verwahrung und Benutzung der Kühlräume bis zur Beisetzung
Die Kosten für die Annahme, Aufbewahrung und Nutzung der KühlRäume werden pauschal mit 25,52 % der Gebühr für die Nutzung der
Trauerhalle berechnet: = 414,16 EUR * 25,52 % = 105,69 EUR aufgerundet
Aus betriebswirtschaftlichen Erwägungen wird die bisherige Gebühr
für die Trauerhalle auf der Basis 2012 festgesetzt,
daher ist dieser Gebührentatbestand ebenfalls auf dieser Basis
festgesetzt.
3.
4.
Benutzung eines Abschiedsraumes zur Trauerfeier
einschl. Grünschmuck
Für die Benutzung eines Abschiedsraumes zur
Trauerfeier, werden 1/3 der Gebühr für die Trauerhalle
berechnet. Dementsprechend beträgt
die Gebühr 138,05 EUR = rd. 138,00 EUR
Aus betriebswirtschaftlichen Erwägungen wird die bisherige Gebühr
für die Benutzung eines Abschiedsraumes auf der Basis 2012
festgesetzt.
77,00 EUR
13,00 EUR
Trauerhalle (Verlängerung der Nutzung je angefangene Stunde)
Die Kosten für die Trauerhalle (Verlängerung der
Nutzung je angefangene Stunde) werden wie folgt
berechnet: EG 6 (32,87 EUR) x 1 Std.
zuzüglich 20 % Gemeinkostenzuschlag = 39,44 EUR = rd.
III.
92,00 EUR
Nutzung Sargwagen, Bereitstellung, Rückführung
Die Kosten für die Nutzung Sargwagen, Bereitstellung, Rückführung
werden wie folgt berechnet: EG 6 (32,87 EUR) x 0,4 Std.
= 13,15 EUR = rd.
6.
97,00 EUR
Aufwandsentschädigung Trauerhalle Verberg
Die Kosten für die Aufwandsentschädigung Trauerhalle Verberg
werden wie folgt berechnet: EG 5 (31,97 EUR) x 2 Std.
zuzüglich 20 % Gemeinkostenzuschlag = 76,73 EUR = rd.
5.
106,00 EUR
39,00 EUR
Erwerb von Nutzungsrechten an Reihen- und Wahlgrabstätten
(Kostendeckungsgrad 90 %)
Die Kosten für die Bereitstellung und Unterhaltung der Friedhofsflächen belaufen sich
auf
Hiervon werden zu Lasten des allgemeinen
Haushalts 10 % = rd.
übernommen.
zuzüglich Verlustvortrag
abzüglich der Einnahmen aus Nutzungsrechtsaufgabe
bzw. Entzug in Höhe von
ergeben sich Restkosten von
3.842.745,77 EUR
384.274,58 EUR
250.000,00 EUR
139.500,00 EUR
3.568.971,19 EUR
die über die Gebühren für den Erwerb von Nutzungsrechten gedeckt werden müssen.
- 4Ermittlung der Berechnungseinheit pro Grabstelle
Die Berechnungseinheit je Grabstelle setzt sich zusammen aus dem Flächenbedarf für
das eigentliche Grab, der das Grab umgebenden Grünfläche (Faktor der Umgebung) und
der Pflegeintensität.
Aus der nachfolgenden Tabelle ist ersichtlich, wie die Berechnungseinheiten für Neubzw. Wiedererwerb sowie die Verlängerung von Nutzungsrechten ermittelt werden.
-5-
Grabmaß
Reihengrabst. Erwachsene
Rasengrabst.mit
zentr.Gedenkstein Erdbest.
Platzbedarf
Faktor
Faktor
Berechn.einheit
je Grab
Umgebung
Pflege
je Grabstelle
Erst- und Verlängerung
Wiedererwerb
In Jahren
Erst- und Wieder-
Berechnungs-
erwerb + Jahre/30
einheit
2,5 x 1,25
3,125
1,50
3,00
14,06
120,00
1.687,50
2,5 x 1,4
3,5
2,50
4,00
35,00
25,00
875,00
Rasengrabst.mit Einzelgedenkst. Erdbestatt.(Platte)
2,5 x 1,4
3,5
3,00
4,50
47,25
9,00
425,25
Reihengrabstätte groß
Reihengrabstätte Kinder
2,9 x 1,25
1,75 x 0,8
3,625
1,4
2,75
2,00
2,00
2,50
19,94
7,00
3,00
9,00
59,81
63,00
Wahlgrabstätte einfach
Wahlgrabstätte
2,8 x 1,25
2,8 x 1,25
3,5
3,5
3,00
3,00
2,00
2,50
21,00
26,25
0
243,00
1.080,00
11.376,00
36,00
622,20
756,00
16.332,75
Parkgrabstätte
Anonyme Ascheverstreuung
2,5 x 1,25
1,0 x 1,0
3,125
1
10,00
5,00
2,00
4,00
62,50
20,00
3,00
1,00
248,00
11,27
704,17
20,00
Anonyme Urnengrabstätte
Urnenreihengrabstätte
Rasengrabst.mit
zentr.Gedenkst.Urnenbestatt.
Rasengrabst.mit Einzelgedenkst.Urnenbest. (Platte)
(Wahlgrab)
Urnenwahlgrabstätte
Baumgrabstätte Urnenbestattung
Urnengemeinschaftsgrab (1/5
der Fläche Wahlgrabstätte)
0,8 x 0,8
0,8 x 0,8
0,64
0,64
5,00
5,00
5,00
4,00
16,00
12,80
80,00
132,00
1.280,00
1.689,60
1,4 x 1,4
1,96
2,50
4,00
19,60
196,00
3.841,60
1,4 x 1,4
1,4 x 1,4
1,96
1,96
3,00
3,50
4,50
3,00
26,46
20,58
45,00
204,00
1.875,00
266,50
1.190,70
5.484,57
1,0 x 1,0
1
8,50
4,50
38,25
71,00
387,00
83,90
2.715,75
5,25
39,00
77,00
1,00
Urnenkammer
30,8
30,8
1,00
2,50
204,75
1,00
Gesamt:
Teilt man den Gebührenbedarf in Höhe von 3.566.471,19 EUR durch die Summe der Berechnungseinheiten von 37.407,45 so ergibt sich je Berechnungseinheit
eine Gebühr in Höhe von 95,34 EUR. Hieraus errechnen sich folgende Gebührensätze, wobei berücksichtigt werden muss, dass für die Wahlgrabstätten im Hinblick
auf die Verlängerung der Nutzungsrechte die Gebühr durch 30 teilbar ist.
77,00
37.407,45
- 6Für die Gebühren hätte dies eine Erhöhung von rd. 40 % zur Folge. Bei einer derartigen Anhebung
befürchtet die Verwaltung, dass bei dieser – betriebswirtschaftlich zwar notwendigen Gebührenpassung - eine Vielzahl von Bestattungen nicht mehr in Krefeld, sondern in benachbarten Gemeinden durchgeführt wird. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, die Gebühren für die
Nutzungsrechte um rd. 10 % der bisherigen Gebührensätze anzuheben. Im Einzelnen stellen sich
die neuen Gebühren wie folgt dar:
Ermittlung der Gebührensätze
Grabart
Koeffizent
Gebührenbedarf je
Berechnungseinheit
EUR
Gebührenbedarf je
Grabstelle
EUR
Neuer Gebührensatz je
Grabstelle
10 % Erhöhung
(Basis Gebühr
2014)
EUR
Erdbestattungsgräber
Reihengrabstätten *1)
Nutzungsrecht
(Kindergrab)
7,00
95,00
443,00
348,00
Reihengrabstätten
Erwachsene
14,06
95,00
1.336,00
1.049,00
Rasengrabstätten mit
zentralem GedenkStein
35,00
95,00
3.325,00
2.609,00
Rasengrabstätten mit
Einzelgedenkstein
47,25
95,00
4.489,00
3.522,00
Reihengrabstätten
(groß) inkl. der
Einfassung
19,94
95,00
1.894,00
1.487,00
21,00
95,00
2.010,00
1.560,00
Wahlgrabstätten
26,25
95,00
2.490,00
1.950,00
Parkgrabstätten
62,50
95,00
5.940,00
4.680,00
Wahlgrabstätten (einfach)
*1) Hierbei wurde berücksichtigt, dass das Nutzungsrecht abweichend von der
üblichen Regelung nur 20 Jahre beträgt.
- 7Grabart
Koeffizient
Gebührenbedarf je
Berechnungseinheit
EUR
Gebührenbedarf je
Grabstelle
EUR
Neuer Gebührensatz je
Grabstelle
10 % Erhöhung
(Basis Gebühr
2014)
EUR
Urnengrabstätten
Anonyme Ascheverstreuung
Anonyme Urnengrabstätten
20,00
95,00
1.900,00
1.491,00
16,00
95,00
1.520,00
1.198,00
Urnenreihengrabstätten inkl. der
Einfassung
12,80
95,00
1.216,00
955,00
Urnenrasengrabstätten
mit zentralem Gedenkstein
19,60
95,00
1.862,00
1.462,00
Urnenrasengrabstätten mit *1)
Einzelgedenkstein (Wahlgrab) 26,46
95,00
2.520,00
2.520,00 (neu)
Urnenwahlgrabstätten
20,58
95,00
1.950,00
1.530,00
Baumgrabstätten für
Urnen
38,25
95,00
3.630,00
2.850,00
5,25
95,00
499,00
391,00
77,00
95,00
7.320,00
5.730,00
UrnengemeinschaftsGrab *2)
Urnenkammern
*1)Rasengrabstätten mit Einzelgedenkstein für Urnenbeisetzungen sind Grabstätten an denen ein
Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. Ihre Lage wird gemeinsam mit
dem Erwerber festgelegt. In einer Rasengrabstätte mit Einzelgedenkstein können zwei Urnen beigesetzt
werden. Wiedererwerb und Verlängerung sind nach Maßgabe des § 26 Friedhofssatzung möglich.
*2)Erstmalig werden seit 2012 Urnengemeinschaftsgräber angeboten. Je Grabstelle können fünf Urnen
beigesetzt werden. Die Gebühr beinhaltet lediglich das Nutzungsrecht. Die Anlage und Pflege erfolgt im
Rahmen eines Dauergrabpflegevertrages.
- 8IV. Umbettungen
Unter diesen Kostenbereich fallen die Ausbettungen und Einbettungen (Sarg- bzw. Urnenentnahmen aus dem Grab und Wiederbeerdigung) sowie die Sarg- bzw. Urnenentnahmen zur Überführung in eine andere Gemeinde und die Einbettung bei der Überführung aus einer anderen
Gemeinde.
Die Kosten für die Ausbettungen und Einbettungen betragen
31.580,14 EUR
Dividiert man die anfallenden Kosten von 31.580,14 EUR durch 31 Berechnungseinheiten (Tätigkeiten), so ergibt sich pro Berechnungseinheit (Einbettung/Ausbettung) eine Gebühr von
1.018,71 EUR. Diese wird anschließend mit dem je nach Arbeitsaufwand der jeweiligen Art der
Umbettung vergebenen Faktor multipliziert.
Im Einzelnen ergeben sich hiernach folgende Gebührensätze:
Gebührenbedarf je
Einheit
Faktor
EUR
Gebührenbedarf
insgesamt
EUR
Neuer Gebührensatz
EUR
1.
Umbettungen Särge
1.1
Ausbettung und
Wiederbeerdigung
in dieselbe Grabstätte
1.018,71
3,20
3.259,89
3.260,00
Ausbettung und
Wiederbeerdigung
in eine andere
Grabstätte
1.018,71
4,7
4.787,96
4.788,00
Ausbettung zur Überführung in eine andere
Gemeinde
1.018,71
2,8
2.852,40
2.852,00
Einbettung bei Überführung aus einer
anderen Gemeinde
2,0
2.037,43
2.037,00
1.2
1.3
1.4
1.018,71
2.
Umbettungen Urnen
2.1
Ausbettung und Wiederbeerdigung auf dem
selben Friedhof
1.018,71
0,8
814,97
815,00
Ausbettung und Wiederbeerdigung auf einem
anderen Krefelder Friedhof
1.018,71
0,8
814,97
815,00
Ausbettung zur Überführung in eine andere
Gemeinde
1.018,71
0,50
509,36
509,00
Einbettung bei Überführung aus einer
anderen Gemeinde
0,50
509,36
509,00
2.2
2.3
2.4
1.018,71
- 9V.
Aufstellung von Grabmalen
Bei den Gebühren für die Aufstellung von Grabmalen ist zu unterscheiden zwischen den Kosten für
die Genehmigung des Antrages zur Aufstellung von Grabmalen und den Kosten für die Überprüfung der Stand- und Verkehrssicherheit der Grabmale.
Während die Kosten für die Genehmigung für die Aufstellung aller Grabmale anfallen (Ausnahme
Holztafeln bis zur Größe von 30 x 40 cm, die genehmigungsfrei aufgestellt werden dürfen), fallen
Kosten für die Prüfung der Verkehrssicherheit nur bei stehenden Grabmalen an.
Dabei ist noch zu berücksichtigen, dass Grabmale auf Reihengrabstätten nur eine 30-jährige
Standdauer haben, während bei Grabmalen auf Wahlgrabstätten eine durchschnittliche Standdauer von 50 Jahren unterstellt werden kann.
Insgesamt wird jährlich mit folgenden genehmigungspflichtigen Grabmalaufstellungen gerechnet.
liegende Steine und Holztafeln über 30 x 40 cm
Grabmale auf Reihengrabstätten
Grabmale auf Wahlgrabstätten
genehmigungspflichtige Grabmalaufstellungen insgesamt =
380
43
290
713
Anteilige Personalkosten für die Genehmigung
1.
2.
25.800,00 EUR
Teilt man diese Kosten durch die Anzahl der 713
Genehmigungen, so ergibt sich eine Gebühr für die
Genehmigung von 36,19 EUR, gerundet = 36,00 EUR.
Die Gesamtkosten für die Aufstellung von Grabmalen belaufen sich auf
65.432,19 EUR
Nach Abzug der für die Bearbeitung der Genehmigungsanträge anfallenden anteiligen Personalkosten von
25.800,00 EUR
verbleiben
39.632,19 EUR,
36,00 EUR
die auf die Überprüfung der Verkehrssicherheit der stehenden Grabmale entfallen.
Multipliziert man die Anzahl der Grabmale mit den erwarteten Standjahren für die
neu aufgestellten stehenden Grabmale und dem Kostenfaktor,
so ergibt sich folgende Berechnung:
43 Grabmale auf Reihengrabstätten
x 30 Jahre x 1,0 Kostenfaktor
=
290 Grabmale auf Wahlgrabstätten
x 50 Jahre x 1,25 Kostenfaktor
=
Berechnungseinheiten
Teilt man die Kosten von 39.632,19 EUR durch die
19.415,00 Berechnungseinheiten, ergeben sich 2,04 EUR
je Berechnungseinheit.
Daraus ergibt sich folgende Berechnung:
1.290,00
18.125,00
19.415,00
-101.
1.1
Reihengrabstätten
Holztafeln bis Größe 30 x 40 cm
1.2
Holztafeln größer als 30 x 40 cm und liegende Grabmale
(nur Genehmigungsgebühr)
1.3
Stehendes Grabmal Reihengrab
Es lassen sich folgende Gebühren ermitteln:
2,04 EUR x 30 Jahre = 61,24 EUR
zzgl. Genehmigungsgebühr
Gesamtgebühr
1.4
Stehendes Grabmal auf einer Wahlgrabstätte
2,04 EUR x 50 Jahre x 1,25 = 127,58 EUR
zzgl. Genehmigungsgebühr
Gesamtgebühr
gebührenfrei
36,00 EUR
61,00 EUR
36,00 EUR
97,00 EUR
=========
128,00 EUR
36,00 EUR
164,00 EUR
=========
VI.
Sonstige Gebühren
1.
Benutzung des Obduktionsraumes für rituelle Waschungen
2 Std. EG 5 (31,97 EUR) zzgl. 100 % AP Zuschlag
= 94,42 EUR
94,00
EUR
Wannenbenutzung in Kriminalfällen
2 Std. EG 5 (31,97 EUR) zzgl. 20 % Gemeinkostenzuschlag
und 10,00 EUR Zulage =
86,73 EUR
87,00
EUR
2.
3.
Pflege der Urnenkammern
Die Berechnung ist seit dem 01.01.1999 ausschließlich auf die
Pflege der vorhandenen Urnenkammern beschränkt.
Die Gesamtkosten für die Pflege der Urnenkammern belaufen sich auf
4.
5.
6.
12.550,26 EUR
============
Diese Kosten sind auf die 78 zur Verfügung stehenden
Urnenkammern zu verteilen.
Kosten i. H. v. 12.550,26 EUR ./.
78 Urnenkammern = 160,90 EUR= rd.
161,00
Erdbestattung: Verbau von Hand
6 Std. EG 5 (31,97 EUR) zzgl. 20 % Gemeinkostenzuschlag =
230,18 EUR= rd.
230,00
EUR
Zuschlag : Erdbestattungen am Samstag
3 Std. EG 5 (31,97 EUR) sowie 2 Std. EG 6 (32,87 EUR)
zzgl. 20 % Gemeinkostenzuschlag 193,98 EUR = rd.
194,00
EUR
Zuschlag : Urnenbestattungen am Samstag
1 Std. EG 5 (31,97 EUR) sowie 2 Std. EG 6 (32,87 EUR)
zzgl. 20 % Gemeinkostenzuschlag 117,25 EUR = rd.
117,00
EUR
EUR
-11Gegenüberstellung von bisherigen und neuen Gebührensätzen
bisherige
Gebühr
EUR
I. 1.
neue
Gebühr
EUR
Veränderung
absolut
EUR
Veränderung
in %
Erdbestattungen
1.1 von Erwachsenen und
Kindern ab 6 Jahren
865,00
878,00
+ 13,00
+ 1,50
1.2 von Kindern bis zu
6 Jahren
541,00
549,00
+ 8,00
+ 1,48
1.3 von Früh- und Totgeburten
37,00
38,00
+ 1,00
+ 2,70
1.4 a)Abfuhr von Erdaushub
173,00
176,00
+ 3,00
+1,73
1.4 b)Abfuhr und Rückführungdes Erdaushubs
346,00
352,00
+ 6,00
+1,73
2.
Gebühren für Urnenbestattungen
2.1 Grabbereitung für die
Beisetzung der Urne
287,00
299,00
+ 12,00
+ 4,18
2.2 Grabbereitung für die
Einbringung von Asche
344,00
358,00
+14,00
+ 4,07
39,00
+ 2,00
+ 5,41
2.3 Annahme, Verwahrung und Transport
einer Urne
37,00
II. Benutzung der Trauerhallen
1.
2.
3.
Benutzung der
Trauerhallen
283,00
283,00
0,00
0,00
Annahme, Verwahrung
und Benutzung der
Kühlräume bis
zur Beisetzung
97,00
97,00
0,00
0,00
Zuschlag für die Benutzung
eines Abschiedsraumes
zur Trauerfeier
92,00
92,00
0,00
0,00
4.
Aufwandsentschädigung
Trauerhalle Verberg
73,00
77,00
+ 4,00
+ 5,48
5.
Nutzung Sargwagen
12,00
13,00
1,00
+ 8,33
6.
Trauerhalle
(Verlängerung der Nutzung
je angefangene Stunde)
37,00
39,00
+ 2,00
+5,41
-12III. a) Erwerb von Nutzungsrechten an Reihen und Wahlgrabstätten
bisherige
Gebühr
EUR
1.
neue
Gebühr
EUR
Veränderung
absolut
EUR
Veränderung
in %
Erdgrabstätten
1.1 Reihengrabstätten mit
20-jährigem
Nutzungsrecht
316,00
348,00
+ 32,00
+ 10,00
1.2 Reihengrabstätten
954,00
1.049,00
+ 95,00
+ 10,00
1.3 Rasengrabstätten mit
Zentr. Gedenkstein
2.372,00
2.609,00
+ 237,00
+ 10,00
1.4 Rasengrabstätten mit
Einzelgedenkstein
3.202,00
3.522,00
+ 320,00
+ 10,00
1.5 Reihengrabstätten
(groß), incl. Einfassung
1. 352,00
1.487,00
+ 135,00
+ 10,00
1.6 Wahlgrabstätten (einfach)
je Grabstelle
1. 410,00
1.560,00
+ 150,00
+ 10,00
1.7 Wahlgrabstätten
zur Zweifachbelegung
je Grabstelle
1. 770,00
1.950,00
+ 180,00
+ 10,00
1.8 Parkgrabstätte
je Grabstelle
4.260,00
4.680,00
+ 420,00
+ 10,00
-13bisherige
Gebühr
EUR
2.
neue
Gebühr
EUR
Veränderung
absolut
EUR
Veränderung
in %
Urnengrabstätten
3.1 Anonyme Ascheverstreuung
1. 355,00
1.491,00
+ 136,00
+ 10,00
3.2 Anonyme Urnengrabstätten
1.089,00
1.198,00
+ 109,00
+ 10,00
868,00
955,00
+ 87,00
+ 10,00
2.4 Rasengrabstätten mit
zentralem Gedenkstein
1. 329,00
1.462,00
+ 133,00
+ 10,00
2.5 Rasengrabstätten mit
Einzelgedenkstein
(Wahlgrab) (neu!)
----
2.520,00
----
----
2.6 Wahlgrabstätten
1. 380,00
1.530,00
+ 150,00
+ 10,00
2.7 Baumgrabstätten
2. 580,00
2.850,00
+ 270,00
+ 10,00
2.8 Urnenkammern
5.220,00
5.730,00
+ 510,00
+ 10,00
355,00
391,00
+ 36,00
+ 10,00
2.3 Reihengrabstätten
incl. Einfassung
2.9 Urnengemeinschaftsgrabstätte
3.
Verlängerung des Nutzungsrechtes für Wahlgrabstätten
3.1 Bei Beerdigungen und Urnenbeisetzungen während der Laufzeit
des Nutzungsrechtes von Wahlgrabstätten und Urnenkammern ist zur
Wahrung der Ruhezeit eine Nachgebühr für die gesamte Grabstätte
zu zahlen. Diese beträgt für jedes angefangene Jahr der notwendigen
Verlängerungszeit bei Grabstätten nach Ziffer 1.6 - 1.8 sowie 2.6 und 2.8
1/30 der Gebührensätze.
3.2 Während der Laufzeit des Nutzungsrechtes kann auf Antrag eine erneute
Verlängerung auf höchstens 30 Jahre in zeitlichen Abständen von mindestens
5 Jahren erfolgen.
-14bisherige
Gebühr
EUR
neue
Gebühr
EUR
Veränderung
absolut
EUR
Veränderung
in %
IV. Umbettungen
1. Särge
1.1 Ausbettung und
Wiederbeerdigung
in dieselbe Grabstätte
2. 821,00
3.260,00
+ 493,00
+ 15,56
1.2 Ausbettung und
Wiederbeerdigung
in eine andere
Grabstätte
4. 144,00
4.788,00
+ 644,00
+ 15,54
1.3 Ausbettung zur Überführung in eine andere
Gemeinde
2. 469,00
2.852,00
+ 383,00
+ 15,51
1.4 Einbettung bei Überführung aus einer
anderen Gemeinde
1. 763,00
2.037,00
+ 274,00
+ 15,54
2.1 Ausbettung und Wiederbeerdigung auf dem
selben Friedhof
705,00
815,00
+ 110,00
+ 15,60
2.2 Ausbettung und Beerdigung auf einem anderen
Krefelder Friedhof
742,00
815,00
+ 73,00
9,84
2.3 Ausbettung zur Überführung in eine andere
Gemeinde
478,00
509,00
+ 31,00
+ 6,49
2.4 Einbettung nach Überführung aus einer
anderen Gemeinde
441,00
509,00
+ 68,00
+ 15,42
2.
Urnen
-15bisherige
Gebühr
EUR
neue
Gebühr
EUR
Veränderung
absolut
EUR
Veränderung
in %
V. Aufstellen von Grabmalen
1.
Reihengrabstätten
1.1 Holztafeln bis Größe
30 x 40 cm
gebührenfrei
1.2 Holztafeln größer als
30 x 40 cm und
liegende Grabmale
34,00
36,00
+ 2,00
+ 5,88
1.3 stehende Grabmale
89,00
97,00
+ 8,00
+ 8,99
2.1 liegende Grabmale
34,00
36,00
+ 2,00
+ 5,88
2.2 stehende Grabmale
149,00
164,00
+ 15,00
+ 10,07
Benutzung der Obduktionsräume
für Totenwaschungen
91,00
94,00
+ 3,00
3,30
2.
Wahlgrabstätten
VI. Sonstige Gebühren
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Wannenbenutzung bei
bei Kriminalfällen
83,00
87,00
+ 4,00+
4,82
Pflege von Urnenkammern
210,00
161,00
./.49,00
./. 23,33
Erdbestattung: Verbau
von Hand
219,00
230,00
+ 11,00
+ 5,02
Zuschlag: Erdbestattungen an
Samstagen
185,00
194,00
+ 9,00
+ 4,86
Zuschlag: Urnenbestattungen an
Samstagen
112,00
117,00
+ 5,00
+ 4,46
-16bisherige
Gebühr
EUR
neue
Gebühr
EUR
Veränderung
absolut
EUR
Veränderung
in %
VII. Aufgabe und Entzug von Nutzungsrechten, Pflege- und Verwaltungsaufwand
1.
2.
3.
4.
Gräber bis zu 1 qm Fläche
jährlich
27,00
0,00
0,00
Gräber bis zu 5 qm Fläche
jährlich
30,00
0,00
0,00
Gräber über 5 qm Fläche
jährlich
33,00
0,00
0,00
Verwaltungsgebühr
einmalig
20,00
0,00
0,00