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Verwaltungsvorlage (10. Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Krefeld)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
310 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:08
Verwaltungsvorlage (10. Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Krefeld) Verwaltungsvorlage (10. Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Krefeld) Verwaltungsvorlage (10. Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Krefeld) Verwaltungsvorlage (10. Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Krefeld) Verwaltungsvorlage (10. Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Krefeld) Verwaltungsvorlage (10. Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Krefeld)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 20.10.2014 Nr. 576 /14 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - do Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 19.11.2014 Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität 25.11.2014 Rat 11.12.2014 Betreff 10. Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Krefeld Beschlussentwurf: Der 10. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Krefeld wird gemäß Anlage 2 zugestimmt Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 576 /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Die zurzeit geltende Gebührenordnung ist seit dem 01.01.2014 in Kraft. Die angestrebten Deckungsgrade konnten in den vergangenen Jahren nicht erreicht werden. So lagen die Kostendeckungsgrade in 2012 bei 73,56 %. Geplant war ein Kostendeckungsgrad von rd. 90 %. Aus der Analyse des Betriebsergebnisses 2012, den vorliegenden Rechnungsergebnissen 2013 und den Erwartungen 2014 ist ersichtlich, dass der niedrige Kostendeckungsgrad insbesondere auf die Einnahmesituation und die Fallzahlentwicklung zurückzuführen ist. Während sich die Ausgaben unterhalb der kalkulierten Ansätze bewegt haben und noch weiter reduziert werden, sind die Einnahmen weit unterhalb der Kalkulationen geblieben. Für das Jahr 2014 liegt eine Ertragsanalyse auf der Basis 30.09.2014 vor. Die Gebührenerwartung für das Jahr 2014 geht von einem Defizit von rd. 762.000 EUR aus. Bei den Nutzungsrechten liegt das erwartetet Defizit bei rd. 440.000 EUR und bei den Trauerhallen werden rd. 222.000 EUR Ertragsverlust erwartet. Darüber hinaus ist bei den Erdbestattungen von 119 TEUR weniger Ertrag auszugehen. Bei genauer Analyse ist die vorsichtige Schätzung der Fallzahlerwartung für das Jahr 2014 nicht eingetroffen. Die nun notwendige Gebührenanpassung für das Jahr 2015 wird an die erwartete Fallzahl 2014 und eine Trendberechnung angeknüpft. Um die Defizite im Bereich des Bestattungswesens zu verringern, hat die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) unter anderem empfohlen, regelmäßige, jährliche Gebührenanpassungen anzustreben. Mit dieser fünften Gebührenanpassung in Folge wird dieser Anforderung Rechnung getragen. Das Krematorium wird seit Oktober 2010 nicht mehr betrieben. Die weitere Verwendung ist noch unklar. Die durch die Stadt Krefeld durchgeführte Gebührenbedarfsberechnung und die Kostenstruktur wurden im Jahr 2012 durch einen externen Gutachter geprüft. Den Empfehlungen wird in den Gebührenanpassungen Rechnung getragen. Grundsätzlich ist die Gebührenkalkulation für die städtischen Friedhöfe durch den Gutachter, Herrn Prof. Dr. Gawel, bestätigt worden, so dass die bisherige Struktur weiterhin unverändert bleibt. Die Friedhofsgebühren werden jährlich kalkuliert und durch den Rat der Stadt Krefeld beschlossen. Die Gebührenerhebung zum 01.01.2014 hat erneut – wie oben dargestellt - diesen hohen Verlust nicht auffangen können, so dass eine Gebührenanpassung ab 01.01.2015 notwendig ist. Der Aufwand der zugrunde liegenden Gebührenkalkulation basiert im Wesentlichen auf den Ergebnissen der letzten Jahre unter Berücksichtigung der Haushaltsanmeldung 2015/2016. Personalkosten: Die Personalkosten sind auf der Basis der Hochrechnung des Fachbereiches Verwaltungssteuerung und service für die Jahre 2015/2016 für die Kalkulation genommen worden. Im Vergleich zur Gebührenbedarfsberechnung 2014 sind die Personalkosten mit 3.149.780 EUR um rd. 104 900 EUR (= +3,44 %) höher durch den zuständigen Fachbereich berechnet. Darüber hinaus wurden alle Personalkosten aus den Arbeitsaufzeichnungen den Kostenträgern zugeteilt. Sachkosten: Die Sachkosten sind gegenüber den in 2014 berücksichtigten Aufwendungen mit 1.742.300 EUR um 41.490 EUR (= - 2,33 %) geringer veranschlagt. Kalkulatorische Kosten: Begründung Seite 3 Die kalkulatorischen Kosten sind gegenüber der letzten Berechnung von rd. 1.047.910 EUR um 52.733 EUR auf 1.100.643 EUR (+ 5,03 %) gestiegen. Es wurden die durch SAP ermittelten Werte als Grundlage der Gebührenkalkulation genommen. In der Gesamtsumme betrachtet sind die Plankosten um 116.123 EUR (= +1,98 %) für 2015 höher als bei der Plankostenrechnung 2014. Gebührenberechnung: Die Friedhöfe halten nicht nur reine Bestattungsflächen vor, sondern stellen durch ihre Funktion als öffentliche Grünflächen auch einen Nutzen für die Allgemeinheit dar. Aus diesem Grund wird weiterhin ein pauschal festgelegter Anteil von zehn Prozent für die Unterhaltung der Grünanlagen vom allgemeinen Haushalt getragen. Aufgrund des erwarteten Ertragsverlustes wird ein Verlustvortrag in Höhe von 250.000 EUR in die Berechnung für die Nutzungsrechte mit eingerechnet. Diese Möglichkeit ist im Kommunalabgabengesetz (KAG) zum Verlustausgleich vorgesehen. Aufgrund der vorliegenden Plankosten für das Jahr 2015 belaufen sich die Gesamtkosten für das Bestattungswesen auf 5.992.723,00 EUR abzüglich der erwarteten Nebenkostenstellenaufwendungen rd. 119.480,32 EUR verbleiben rd. 5.873.242,68 EUR = 100,00 % Diese sollen über Gebühren mit 5.368.875,43 EUR = 91,41 % über Nebenerträge mit 57.920,00 EUR = 0,99 % und mit rd. 446.447,25 EUR = 7,60 % vom allgemeinen Haushalt finanziert werden. Im Einzelnen stellen sich die Veränderungen wie folgt dar: I Erdbestattungen Die Fallzahlen wurden auf der Grundlage einer Trendberechnung durchgeführt. Diese geht von 966 Erdbestattungen in 2014 aus. Diese Fallzahl wurde für die Kalkulation 2014 berücksichtigt. Die Gesamtkosten sind um rd. 65.656,27 EUR geringer als bei der letzten Gebührenbedarfsberechnung ausgefallen. Insbesondere die Personalkosten haben sich um rd. 62.133,35 EUR verringert. Die Verteilung der Personalkosten erfolgte nach den Arbeitszeiterfassungen 2013. Die Erhöhung der Gebühr für Erdbestattungen von rd. + 1,5 % (+ 13,00 EUR) ist damit ausschließlich auf die geringere Fallzahl zurückzuführen. Die Höhe der Erdbestattungsgebühr für muslimische Bestattungen wird den ermittelten Gebühren für Erdbestattungen angepasst. Es liegt der gleiche Aufwand zugrunde. II Urnenbestattungen Die Kosten haben sich gegenüber der letzten Gebührenanpassung um rd. 17.370 EUR (=./. rd. 4,40 %) verringert, die sich hauptsächlich durch die geringeren Sachkosten (./. 20.100 EUR (= ./. rd. 12,9 %) begründen. Die Aufteilung der Personalkosten erfolgte nach den Arbeitszeiterfassungen 2013. Begründung Seite 4 Die für 2015 gesetzte Fallzahl von 1.188 Urnenbestattungen wurde durch eine Trendberechnung der Jahre 2012, 2013 und der Hochrechnung 2014 ermittelt. Die Gebühren erhöhen sich trotz der Kostensenkung durch die leicht gesunkenen Fallzahl um 4,18 % = (+ 12.00 EUR). III Benutzung der Trauerhalle Durch den Wegfall des Krematoriums ist eine erhebliche Reduzierung der Gebührenposition „Annahme und Verwahrung des Verstorbenen bis zur Kremation“ zu verzeichnen. Die im Jahr 2011 über 2.000 geschätzten Fälle reduzierten sich in 2012 nunmehr auf rd. 729 erwartete Fälle. In 2013 wurden nur noch 687 Verstorbene angenommen und für 2014 werden nur noch 560 Fälle von Annahme und Verwahrung von Verstorbenen erwartet. Die erfolgte Trendberechnung geht von 574 Fällen aus, die auch als Grundlage für die Gebührenberechnung genommen wurden. Die Kosten erhöhen sich lt. vorliegender Plankostenrechnung um rd. 20.570 EUR (+ rd. 3,00 %) auf rd. 696.844 EUR. Es wurden aufgrund der vorliegenden Arbeitszeiterfassungen dem Kostenträger rd. 10.320 EUR weniger Personalkosten zugewiesen. Die für 2015 erwarteten 1.513 Trauerfeiern wurden ebenfalls im Rahmen einer Trendberechnung ermittelt. Die Gebühr für die Nutzung der Trauerhalle wird aufgrund einer Marktanalyse auf den Stand von 2013 festgesetzt. IV Erwerb von Nutzungsrechten an Reihen- und Wahlgrabstätten Im Rahmen der Änderung der Friedhofssatzung zum 01.01.2015 wird die Möglichkeit der Urnenbestattung in einem Rasenfeld mit Einzelgedenkstein als Urnenwahlgrab für eine 2-fach Belegung (Partnerschaftsgrab) angeboten. Aufgrund der Wiederbelegungsmöglichkeit als Wahlgrabstätte müssen diese Gebührensätze neu berechnet werden. Die vorliegende Plankostenrechnung für das Jahr 2015 weist eine Kostenerhöhung von rd. 194.588 EUR (+ rd. 5,33 %) auf. Die Aufteilung der Personalkosten erfolgte wie in allen Bereichen nach den Arbeitszeiterfassungen 2013. Im Vergleich zum Plankostenrechnung 2013 sind rd. 176.690 EUR (= + 9,04 %) mehr Personalkosten dem Kostenträger zugewiesen. Für die Pflege der Friedhofsanlagen, die sich in dieser Kostenstelle widerspiegelt, sind rd. 67,6 % der gesamten Personalkosten angefallen. Die kalkulatorischen Kosten liegen bei rd. 659.720 EUR und sind rd. 27.800 EUR höher ausgefallen. Aufgrund der zusätzlichen Berechnung eines Verlustvortrages von 250.000 EUR und gleichzeitig fallenden Fallzahlen ist eine Gebührenerhöhung von rd. 40,0 % durchschnittlich errechnet. Bei einer derartigen Anhebung befürchtet die Verwaltung, dass bei dieser – betriebswirtschaftlich zwar notwendigen Gebührenpassung - eine Vielzahl von Bestattungen nicht mehr in Krefeld, sondern in benachbarten Gemeinden durchgeführt wird. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, die Gebühren für die Nutzungsrechte um rd. 10 % der bisherigen Gebührensätze anzuheben. V Umbettungen Die Gebühren haben sich aufgrund einer veränderten Kalkulation anhand der Fallzahl an Tätigkeiten Ausbettung und Wiederbeerdigung unterschiedlich entwickelt. Im Vergleich zu 2014 sind die Kosten um rd. 4.250 EUR höher errechnet. Diese Entwicklung führt zu einer Gebührenerhöhung. Begründung VI Seite 5 Aufstellen von Grabmalen Die Gebühren für diese Gebührenart müssen aufgrund der geringeren Fallzahlen bei einem leichten Kostenanstieg von rd. 6,34 % (+ rd. 3.900 EUR) durchweg angehoben werden. Aufgrund der Zuteilung nach Arbeitszeitaufzeichnungen sind die Personalkosten rd. 5.025 EUR höher ausgefallen. VII Sonstige Gebühren Diese Gebührenposition wurde neu strukturiert. Die einzelnen Gebühren wurden generell neu kalkuliert und werden seit dem 01.01.2013 nicht mehr pauschal berechnet. Die Gebühren fließen als Ertrag in die Kosten der Kostenträger ein und verringern dort die Gesamtkosten. 1. Benutzung der Obduktionsräume für rituelle Waschungen 2. Wannenbenutzung bei Kriminalfällen 3. Pflege von Urnenkammern 4. Erdbestattung; Verbau von Hand 5. a. Zuschlag: Erdbestattung an Samstagen b. Zuschlag: Urnenbestattung an Samstagen VIII Aufgabe und Entzug von Nutzungsrechten, Pflege- und Verwaltungsaufwand Der Entzug des Nutzungsrechtes bei unzureichender Pflege einer Grabstätte oder die freiwillige Rückgabe des Nutzungsrechtes hat zur Folge, dass die Grabstätte eingeebnet, mit Rasen eingesät und als Rasengrabstätte bis zum Ablauf der Ruhezeit gepflegt wird. Damit entstehen vermehrt kleinere Rasenflächen zwischen den Grabstätten, die mit einem Handrasenmäher sehr aufwendig gepflegt werden müssen. Um die Kosten für diesen zusätzlichen Pflegeaufwand aufzufangen, werden Gebühren erhoben. Die Gebühren bleiben unverändert. Die erforderlichen Änderungen der Gebührensatzung einschließlich der Gebührenbedarfsberechnung sind als Anlage Nr. eins und zwei beigefügt.