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Verwaltungsvorlage (Einführung und Vereidigung des Oberbürgermeisters)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
263 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:08
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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 27.10.2015 Nr. 1945 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 05/2 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 10.12.2015 Betreff Einführung und Vereidigung des Oberbürgermeisters Beschlussentwurf: Der Altersvorsitzende vereidigt Oberbürgermeister Frank Meyer mit folgender Eidesformel: "Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe." Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1945 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Nach § 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wird der Oberbürgermeister vom Altersvorsitzenden oder ehrenamtlichen Stellvertreter in einer Ratssitzung vereidigt und in sein Amt eingeführt. Der Diensteid des Oberbürgermeisters richtet sich nach den allgemeinen beamtenrechtlichen Vorschriften des § 46 Landesbeamtengesetz.