Daten
Kommune
Krefeld
Größe
263 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:08
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 27.10.2015
Nr.
1945 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 05/2 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
10.12.2015
Betreff
Einführung und Vereidigung des Oberbürgermeisters
Beschlussentwurf:
Der Altersvorsitzende vereidigt Oberbürgermeister Frank Meyer mit folgender Eidesformel:
"Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung
und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen
jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1945 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Nach § 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wird der Oberbürgermeister vom Altersvorsitzenden oder ehrenamtlichen Stellvertreter in einer Ratssitzung vereidigt und in sein Amt eingeführt.
Der Diensteid des Oberbürgermeisters richtet sich nach den allgemeinen beamtenrechtlichen Vorschriften des § 46 Landesbeamtengesetz.