Daten
Kommune
Krefeld
Größe
275 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:08
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 29.03.2017
Nr.
3812 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20/0bs Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
26.04.2017
Rat
04.05.2017
Betreff
Beteiligung an der Windpark Wachtendonk-Wankum WP WAW GmbH & Co. KG
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Krefeld stimmt unter dem Vorbehalt der kommunalrechtlichen Unbedenklichkeit:
1. der Beteiligung der SWK ENERGIE GmbH durch Erwerb des einzigen Kommanditanteils an der Windpark Wachtendonk-Wankum WP WAW GmbH & Co. KG unter gleichzeitigem Eintritt der SWK SERVICE
GmbH als Komplementärin gegen Zahlung eines Kaufpreises für eine Windenergieanlage in Wachtendonk-Wankum zu einem Kaufpreis von 5.423.500,00 EUR, dessen endgültige Höhe sich im Rahmen der
Kaufverhandlungen noch geringfügig ändern kann, zu.
2. einer Veräußerung der Beteiligung der SWK ENERGIE GmbH an der Windpark Wachtendonk-Wankum
WP WAW GmbH & Co. KG von bis zu 49% an die Gemeinde Wachtendonk/ Gemeindewerke Wachtendonk GmbH, zu.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3812 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die SWK Stadtwerke Krefeld AG (SWK AG) verfolgt die Strategie, gemeinsam mit den Gemeinden, in denen sie Konzessionen gewonnen hat, Windstandorte im Rahmen des Ausbaus des Geschäftsfelds "Erneuerbare Energien" zu identifizieren, Projekte zu entwickeln und sich daran zu beteiligen. Die Gemeinde
Wachtendonk und die SWK AG haben gemeinsam einen Standort in Wachtendonk identifiziert, die Flächensicherung betrieben und Gutachten in Auftrag gegeben mit dem Ziel, eine Windenergieanlage (WEA)
zu errichten. Zugleich hat die SWK AG mit der Gemeinde Wachtendonk ein Letter of Intent geschlossen,
auf dessen Basis sich die Gemeinde mit bis zu 49% an der WEA-Trägergesellschaft beteiligen kann.
Gemeinsam mit dem Projektentwickler Energiekontor AG wurde ein Vorvertrag über eine WEA geschlossen, der die Option des Erwerbs einer schlüsselfertigen WEA zu einer Gesamtkapitalrendite von 4,0%
nach Steuern auf Basis des EEG 2014 vorsieht.
Der Projektentwickler hat am 17.02.2017 die detaillierten Projektunterlagen übersandt. Der Rat der Gemeinde Wachtendonk hat in seiner Sitzung am 23.03.2017 die Beteiligung zu 49% beschlossen. Voraussetzung hierfür ist der 100%ige Vorerwerb durch die SWK ENERGIE GmbH. Eine Inbetriebnahme ist für
Juni 2017 vorgesehen. Aufgrund der Novellierung des EEG (EEG 2017) ist die Energiekontor AG nicht mehr
an die Zusage der Gesamtkapitalrendite von 4,0% nach Steuern gebunden. Da die Energiekontor AG jedoch die meisten Bedingungen des Vorvertrages auf freiwilliger Basis eingehalten hat, ergibt sich nach
den notwendigen Anpassungen bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung eine Gesamtkapitalrendite nach
Steuern in Höhe von 3,5%. Die SWK AG und die Gemeinde Wachtendonk beabsichtigen das Projekt
durchzuführen.
Zunächst wird die SWK ENERGIE GmbH den einzigen KG-Anteil in Höhe von 500,00 EUR zu 100% erwerben. Die SWK SERVICE GmbH wird als Komplementärin fungieren. Im zweiten Schritt werden die Gemeindewerke Wachtendonk GmbH oder die Gemeinde Wachtendonk sich im Rahmen einer Kapitalerhöhung
mit 49% an der KG beteiligen und nach Vorlage der Nichtuntersagung der Kommunalaufsichtsbehörde
sowie des Bundeskartellamtes gegen anteilige Kaufpreiszahlung (49% von ca. 5,4 Mio. EUR) Zug-um-Zug
in das Projekt eintreten. Es erfolgt zudem die Sitzverlegung der Windpark Wachtendonk-Wankum WP
WAW GmbH & Co. KG von Bremerhaven nach Wachtendonk.
Der Aufsichtsrat der SWK hat in seiner Sitzung vom 03.04.2017 der Durchführung vorbehaltlich der Zustimmung des Rates und der kommunalrechtlichen Unbedenklichkeit zugestimmt.
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der kommunalrechtlichen Unbedenklichkeit.
Die SWK AG hat sich bereits in der Vergangenheit über dei SWK ENERGIE GmbH an einem vergleichbaren
Projekt, der WEA in Straelen-Auwel beteiligt (Vorlage 5911/14). Die WEA Straelen-Auwel lag ertragsseitig
in 2015 22% über den prognostizierten Werten (regionaler Windertragsindex 103,5%), in 2016 lag sie
trotz schlechter Windwerte (regionaler Windertragsindex 82,6%) immer noch 4% über den Planansätzen.
Die Verfügbarkeit der Anlage, die ebenfalls vom Projektentwickler Energiekontor AG stammt, liegt zwischen 89,14% und 96,53%. Die Ausfallzeiten sind folglich gering.