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Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 742 1. Änderung - Güterbahnhof Süd - Einleitender Beschluss)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
245 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:08
Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 742 1. Änderung - Güterbahnhof Süd - Einleitender Beschluss)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 05.09.2016 Nr. 3107 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 611 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 25.10.2016 Bezirksvertretung Süd 27.10.2016 Haupt- und Beschwerdeausschuss 03.11.2016 Rat 03.11.2016 Betreff Bebauungsplan Nr. 742 1. Änderung - Güterbahnhof Süd Einleitender Beschluss Beschlussentwurf: I. 1. Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der derzeit gültigen Fassung, wird für den östlichen Teil des ehemaligen Güterbahnhofs, der begrenzt wird im Süden durch die im Bebauungsplan Nr. 742 festgesetzte öffentliche Verkehrsfläche (Verbreiterung der Neuen Ritterstraße), im Norden und Osten durch die im Bebauungsplan Nr. 742 festgesetzte öffentliche Grünfläche (sog. Krefelder Promenade) und im Westen durch das Gelände der Hauptfeuerwache Krefeld ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes eingeleitet. Die genaue Abgrenzung des künftigen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörenden Plan. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 742 1. Änderung -Güterbahnhof Süd2. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes soll folgender Bebauungsplan innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 742 1. Änderung außer Kraft gesetzt werden: Bebauungsplan Nr. 742 -Güterbahnhof Süd3. In der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld wird der Bebauungsplan Nr. 742 1. Änderung -Güterbahnhof Süd- neu auf Rang 37 platziert. Die bisher auf Rang 37 und nachfolgend gesetzten Planverfahren werden um einen Rang auf der Prioritätenliste nach hinten versetzt. II. Die Bezirksvertretung Süd nimmt den Einleitenden Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 742, 1. Änderung -Güterbahnhof Süd- gemäß § 2 Abs. 2 abweichend von § 2 Abs. 4 unter Anwendung des § 2 Abs. 5 der Bezirkssatzung in ihrer derzeit gültigen Fassung zustimmend zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein