Daten
Kommune
Krefeld
Größe
245 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:08
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 05.09.2016
Nr.
3107 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 611 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
25.10.2016
Bezirksvertretung Süd
27.10.2016
Haupt- und Beschwerdeausschuss
03.11.2016
Rat
03.11.2016
Betreff
Bebauungsplan Nr. 742 1. Änderung - Güterbahnhof Süd Einleitender Beschluss
Beschlussentwurf:
I. 1. Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414), in der derzeit gültigen Fassung, wird für den östlichen Teil des ehemaligen Güterbahnhofs, der begrenzt wird
im Süden durch die im Bebauungsplan Nr. 742 festgesetzte öffentliche
Verkehrsfläche (Verbreiterung der Neuen Ritterstraße),
im Norden und Osten durch die im Bebauungsplan Nr. 742 festgesetzte öffentliche
Grünfläche (sog. Krefelder Promenade) und
im Westen durch das Gelände der Hauptfeuerwache Krefeld
ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes eingeleitet.
Die genaue Abgrenzung des künftigen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ergibt sich aus
dem zu diesem Beschluss gehörenden Plan.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 742 1. Änderung -Güterbahnhof
Süd2. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes soll folgender Bebauungsplan innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 742 1. Änderung außer Kraft gesetzt werden:
Bebauungsplan Nr. 742 -Güterbahnhof Süd3. In der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld wird der
Bebauungsplan Nr. 742 1. Änderung -Güterbahnhof Süd- neu auf Rang 37 platziert. Die bisher
auf Rang 37 und nachfolgend gesetzten Planverfahren werden um einen Rang auf der Prioritätenliste nach hinten versetzt.
II. Die Bezirksvertretung Süd nimmt den Einleitenden Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 742, 1.
Änderung -Güterbahnhof Süd- gemäß § 2 Abs. 2 abweichend von § 2 Abs. 4 unter Anwendung
des § 2 Abs. 5 der Bezirkssatzung in ihrer derzeit gültigen Fassung zustimmend zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
X nein