Daten
Kommune
Krefeld
Größe
269 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:08
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 15.04.2015
Nr.
1309 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20/0bs Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
07.05.2015
Rat
18.06.2015
Betreff
Neuwahl der städtischen Vertreter im Aufsichtsrat der DSM Krefeld Außenwerbung GmbH
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die Entsendung der folgenden Mitglieder in den Aufsichtsrat der DSM Krefeld Außenwerbung GmbH:
1. Oberbürgermeister Gregor Kathstede
2.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1309 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Mit Beschluss des Rates vom 01.07.2014 Vorlage 36/14 hat der Rat der Stadt Krefeld den Ratsherrn Timo Kühn in den Aufsichtsrat der DSM Krefeld Außenwerbung GmbH entsandt. Die Entsendung erfolgte unter der Auflage, dass die Entsendung mit der Gesellschafterversammlung
2015 endet, die über das Geschäftsjahr 2014 beschließt.
Nach § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages entsendet die Stadt Krefeld zwei Mitglieder in den
Aufsichtsrat der DSM Krefeld Außenwerbung GmbH. Für die Entsendung gilt, dass neben dem
Oberbürgermeister oder einem von ihm vorgeschlagenen Beamten oder Angestellten der Stadt
Krefeld, der Rat ein Mitglied aus seiner Mitte entsendet.
Die Amtsperiode der städtischen Vertreter endet mit dem Ausscheiden aus dem Rat oder dem
Amt welches für die Entsendung Voraussetzung war. Ansonsten endet sie mit dem Ende der
Wahlperiode des Rates.
Durch die Befristung der Amtsperiode des Aufsichtsrates auf 5 Jahre, wird formal die Neuwahl
des Oberbürgermeister oder des von ihm vorgeschlagenen Angestellten oder Beamten erforderlich.