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Verwaltungsvorlage (Neuwahl der städtischen Vertreter im Aufsichtsrat der DSM Krefeld Außenwerbung GmbH)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
269 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:08
Verwaltungsvorlage (Neuwahl der städtischen Vertreter im Aufsichtsrat der DSM Krefeld Außenwerbung GmbH) Verwaltungsvorlage (Neuwahl der städtischen Vertreter im Aufsichtsrat der DSM Krefeld Außenwerbung GmbH) Verwaltungsvorlage (Neuwahl der städtischen Vertreter im Aufsichtsrat der DSM Krefeld Außenwerbung GmbH)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 15.04.2015 Nr. 1309 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 20/0bs Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 07.05.2015 Rat 18.06.2015 Betreff Neuwahl der städtischen Vertreter im Aufsichtsrat der DSM Krefeld Außenwerbung GmbH Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die Entsendung der folgenden Mitglieder in den Aufsichtsrat der DSM Krefeld Außenwerbung GmbH: 1. Oberbürgermeister Gregor Kathstede 2. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1309 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Mit Beschluss des Rates vom 01.07.2014 Vorlage 36/14 hat der Rat der Stadt Krefeld den Ratsherrn Timo Kühn in den Aufsichtsrat der DSM Krefeld Außenwerbung GmbH entsandt. Die Entsendung erfolgte unter der Auflage, dass die Entsendung mit der Gesellschafterversammlung 2015 endet, die über das Geschäftsjahr 2014 beschließt. Nach § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages entsendet die Stadt Krefeld zwei Mitglieder in den Aufsichtsrat der DSM Krefeld Außenwerbung GmbH. Für die Entsendung gilt, dass neben dem Oberbürgermeister oder einem von ihm vorgeschlagenen Beamten oder Angestellten der Stadt Krefeld, der Rat ein Mitglied aus seiner Mitte entsendet. Die Amtsperiode der städtischen Vertreter endet mit dem Ausscheiden aus dem Rat oder dem Amt welches für die Entsendung Voraussetzung war. Ansonsten endet sie mit dem Ende der Wahlperiode des Rates. Durch die Befristung der Amtsperiode des Aufsichtsrates auf 5 Jahre, wird formal die Neuwahl des Oberbürgermeister oder des von ihm vorgeschlagenen Angestellten oder Beamten erforderlich.