Daten
Kommune
Krefeld
Größe
278 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:08
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP 25
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 19.05.2015
Nr.
1468 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20/1 kr Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
02.06.2015
Betreff
Bericht über die Entwicklung des Ergebnishaushalts zum 31.03.2015
Beschlussentwurf:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1468 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Entwicklung des Ergebnishaushalts zum 31.03.2015
Bezugnehmend auf Ziffer 4 der Geschäftsordnung des damaligen Finanz- und Beteiligungsausschusses, jetzt: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, berichtet der Stadtkämmerer dem Ausschuss zum Stichtag 30.06. und 30.09. eines Jahres über die Entwicklung des
Haushaltes. Im Finanz- und Beteiligungsausschuss am 21.06.2012 wurde zudem die Vorlage von
Berichten zum Stichtag 31.03. und 31.12. eines Jahres beschlossen.
Der aktuelle Bericht zum Stichtag 31.03.2015 ist als Anlage beigefügt ("Bericht über die Entwicklung des Ergebnishaushalts zum 31.03.2015").
Auf Wunsch der Politik wurde die Darstellungsform des Berichts über die Entwicklung des Ergebnishaushaltes optimiert:
Nach einer Gesamtübersicht als Deckblatt ist im Folgenden jeweils für eine Zeile der Ergebnisrechnung eine eigene Seite vorgesehen. Die einzelnen Seiten enthalten zunächst zeilenweise die
Planwerte aus dem am 11.12.2014 eingebrachten Haushaltsentwurf 2015 sowie die Stichtagsprognosen (z.B. Zeile 1 - Steuern und ähnliche Abgaben). Danach folgen allgemeine Erläuterungen, ggfs. Topkennzahlen (z.B. a) Grundsteuer, b) Gewerbesteuer) sowie die Erläuterungen zu
größeren Abweichungen mit einer separaten Darstellung der Werte. Aufgrund dieser Darstellungsform ist die Prognose der Ergebnisse besser nachvollziehbar.
Zudem wurde bei den Abweichungserläuterungen eine Spalte eingefügt, die die Veränderungen
gegenüber dem Vorbericht dokumentiert, so dass auf den ersten Blick erkennbar wird, über welche "neuen" Abweichungen berichtet wird. Der nach oben gerichtete Pfeil (grün) stellt eine Verbesserung gegenüber dem Planansatz (Bericht zum 31.03.2015) bzw. gegenüber dem Vorbericht
(ab Bericht zum 30.06.) dar. Der nach unten gerichtete Pfeil (rot) hingegen bildet eine Verschlechterung ab. Ein waagerechter Pfeil (blau) signalisiert keine Veränderungen gegenüber dem
Planansatz bzw. Vorbericht. Über Abweichungen, die mit einem "Plus" (blau) versehen sind, wird
erstmalig berichtet.
Für das Haushaltsjahr 2015 ist voraussichtlich zum Stichtag 31.03.2015 eine Ergebnisverschlechterung von -8,0 Mio. EUR gegenüber dem Haushaltsplanentwurf zu erwarten.
Die Verschlechterung ist im Wesentlichen auf folgende Umstände zurückzuführen:
Wenigererträge beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer von -4,3 Mio. EUR
Verschlechterungen durch steigende Fallzahlen im Bereich der Hilfen für
Asylbewerber von -4,3 Mio. EUR
Wenigererträge bei der Gewerbesteuer von -4,2 Mio. EUR
Verschlechterungen im Bereich der Abfallwirtschaftsplanung von -1,1 Mio. EUR
Den Verschlechterungen stehen folgende wesentliche Verbesserungen gegenüber:
Verbesserungen bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen von +3,4 Mio. EUR
Wenigeraufwendungen bei den Zinsen für investive Kredite +1,1 Mio. EUR
Bezüglich der Einzelheiten zur Entwicklung des Haushalts zum Stichtag 31.03.2015 wird auf die
Aufstellung in Anlage 1 verwiesen. Auswirkungen der Umsetzung der HSK - Maßnahmen sind in
der Prognose berücksichtigt worden.
Zu berücksichtigen ist, dass die Prognose bei vielen Positionen (z.B. Abschreibungen und Sonderposten, Rückstellungen, Gebührenhaushalte) mit Unsicherheiten verbunden ist, da diese zum
Großteil erst im Rahmen des Jahresabschlusses abschließend verbucht werden und daher be-
Begründung
Seite 3
lastbare Aussagen erst nach Durchführung der Jahresabschlussarbeiten vorgenommen werden
können.