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Verwaltungsvorlage (B389_1.Ae_1.E_B788_Begründung zur Vorlage.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
340 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:08
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Inhalt der Datei

Begründung 1 Die Verwaltung empfiehlt den Einleitenden Beschluss für das Ergänzungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 389 1. Änderung – nördlich Anrather Straße / östlich Oberschlesienstraße – in Fischeln außerhalb der Plangebietsgrenze des Bebauungsplans Nr. 788 aufzuheben. Anlass und Ziele der Bauleitplanverfahren, Verfahrensstand Der Rat der Stadt Krefeld hat am 12.04.2011 den einleitenden Beschluss zur 1. Ergänzung zum Bebauungsplan Nr. 389 1. Änderung – nördlich Anrather Straße / östlich Oberschlesienstraße – gefasst, um den Bebauungsplan durch weitere textliche Festsetzungen zum Ausschluss von Vergnügungsstätten in den Gewerbegebieten zu ergänzen. In seiner Sitzung am 04.12.2014 hat der Rat der Stadt Krefeld über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der frühzeitigen Behördenbeteiligung vorgebrachten Stellungnahmen entschieden und die Aufstellung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 788 beschlossen. Mit dem Beschluss zur Aufstellung und öffentlichen Auslegung wurde zur Vereinfachung und besseren Verständlichkeit auch der Titel des Bebauungsplans geändert in „Bebauungsplan Nr. 788 - beidseitig Breuershofstraße –“. Der Bebauungsplan Nr. 788 wurde am 18.06.2015 als Satzung beschlossen und wurde im Amtsblatt am 05.11.2015. Der Einleitende Beschluss zur 1. Ergänzung des Bebauungsplans wurde jedoch nicht aufgehoben. Die Aufhebung des Einleitenden Beschlusses der 1. Ergänzung des Bebauungsplans dient nur der Klarstellung. Die Inhalte und Ziele des Ergänzungsverfahrens wurden mit dem Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 788 umgesetzt. Aufhebung des Einleitenden Beschlusses zum Ergänzungsverfahren Die Verwaltung empfiehlt den Einleitenden Beschluss außerhalb der Plangebietsgrenze des Bebauungsplans Nr. 788 aufzuheben und das Verfahren einzustellen. Sonstiges Zur besseren Orientierung ist eine Übersicht über den bisher vorgesehenen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 389 1. Änderung 1.Ergänzung und den Geltungsbereich des inzwischen rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 788 beigefügt. Begründung 2 Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 788 – beidseitig Breuershofstraße – Stand: Satzungsbeschluss 18.06.2015 (ohne Maßstab)