Daten
Kommune
Krefeld
Größe
265 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:08
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 16.03.2016
Nr.
2536 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 611 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bezirksvertretung Fischeln
13.04.2016
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
21.04.2016
Haupt- und Beschwerdeausschuss
27.04.2016
Rat
27.04.2016
Betreff
Aufhebung des Einleitenden Beschlusses des Bebauungsplans Nr. 389 1.Ae.1E.
Beschlussentwurf:
I.
Das Ergänzungsverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 389 1. Änderung 1. Ergänzung
- nördlich Anrather Straße / östlich Oberschlesienstraße - wird eingestellt. Außerhalb der Plangebietsgrenze des Bebauungsplans Nr. 788 wird der Einleitende Beschluss vom 12.04.2011 aufgehoben.
II.
Die Bezirksvertretung Fischeln nimmt die Einstellung des Einleitenden Beschlusses vom
12.04.2011 des Bebauungsplanes Nr. 389 1. Änderung 1. Ergänzung - nördlich Anrather Straße / östlich
Oberschlesienstraße - zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2536 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2