Daten
Kommune
Krefeld
Größe
272 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:08
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 16.11.2016
Nr.
3392 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
08.12.2016
Betreff
Aufhebung der Betriebssatzung der Stadtentwässerung Krefeld (Betriebssatzung Stadtentwässerung
Krefeld) vom 19. Juni 2015
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Krefeld beschließt die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Krefeld zur Aufhebung der Betriebssatzung der Stadtentwässerung Krefeld (Betriebssatzung Stadtentwässerung
Krefeld) vom 19. Juni 2015.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3392 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Der Rat der Stadt Krefeld hat in seiner Sitzung am 29.09.2016 der Umwandlung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Stadtentwässerung Krefeld“ in eine Anstalt des öffentlichen Rechts
(AöR) zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Schritte für eine Beschlussfassung spätestens am 08. Dezember 2016 vorzubereiten. Ebenso hat der Betriebsausschuss
Stadtentwässerung in seiner Sitzung am 27.09.2016 der entsprechenden Umwandlung zugestimmt.
Mit der für die gleiche Sitzung des Rates am 08.12.2016 vorgesehene Vorlage Nr. 3343/16
„Kommunalbetrieb Krefeld; Satzung der Stadt Krefeld für den Kommunalbetrieb Krefeld, Anstalt
des öffentlichen Rechts (AöR)“ ist die Verwaltung dem politischen Auftrag nachgekommen und
hat eine Satzung für das Kommunalunternehmen zur Beschlussfassung durch den Rat vorbereitet. Auf die inhaltlichen Ausführungen der vorgenannten Vorlage wird insoweit verwiesen.
Mit entsprechender Beschlussfassung und der Gründung des Kommunalbetriebes Krefeld, Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) geht die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Stadtentwässerung Krefeld“ im Wege der Gesamtrechtsnachfolge in diese über.
Die Betriebssatzung der Stadtentwässerung Krefeld vom 19. Juni 2015 (Krefelder Amtsblatt Nr.
27 vom 02.07.2015; S. 221 – 223) ist formal durch Satzung aufzuheben.