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Verwaltungsvorlage (Neubesetzung der Aufsichtsräte der Seidenweberhaus GmbH, der Wirtschaftsförderungsgesellschaft und der Grundstücksgesellschaft)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
269 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:08
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- Anträge von Ratsherrn Heitzer vom 23.04.2015 und 06.05.2015 sowie der UWG-Ratsgruppe vom 30.04.2015 und Verwaltungsvorlage - TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 05.05.2015 Nr. 1358 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 20/0bs Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 07.05.2015 Rat 18.06.2015 Betreff Neubesetzung der Aufsichtsräte der Seidenweberhaus GmbH, der Wirtschaftsförderungs-gesellschaft und der Grundstücksgesellschaft - Anträge von Ratsherrn Heitzer vom 23.04.2015 und 06.05.2015 sowie der UWG-Ratsgruppe vom 30.04.2015 und Verwaltungsvorlage Beschlussentwurf: Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1358 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Die Besetzung in den Gremien städtischer Gesellschaften erfolgt, soweit durch die jeweilige Satzung oder den jeweiligen Gesellschaftsvertrag keine feste Gremienbesetzung vorgegeben ist, auf Grundlage des § 50 Gemeindeordnung NRW, dem Hare Niemeyer Verfahren. Es ist darauf hinzuweisen, dass laut höchstrichterlicher Rechtsprechung veränderte Mehrheitsverhältnisse im Stadtrat grundsätzlich nicht als Grundlage für eine Neuberechnung der Verteilung von Gremiensitzen ausreichen. Relevant ist eine Veränderung der Mehrheitsverhältnisse im Stadtrat in der laufenden Wahlperiode des Rates lediglich für die Gremien, deren Amtsperiode abweichend von der Wahlperiode des Rates läuft. Aktuell sind das z.B. die Aufsichtsräte der Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG, SWK Stadtwerke Krefeld AG und Krefelder Bau GmbH, die in 2015 neu zu besetzen sind. Die Aufsichtsräte der Seidenweberhaus GmbH und die WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH & Co. KG wurden mit Beschluss des Rates vom 01.07.2014 neu besetzt. Die Amtsperiode des jeweiligen Aufsichtsrates endet mit dem Ende der aktuellen Wahlperiode des Rates.