Daten
Kommune
Krefeld
Größe
269 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:08
Stichworte
Inhalt der Datei
- Anträge von Ratsherrn Heitzer vom 23.04.2015 und 06.05.2015 sowie der UWG-Ratsgruppe vom
30.04.2015 und Verwaltungsvorlage -
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 05.05.2015
Nr.
1358 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20/0bs Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
07.05.2015
Rat
18.06.2015
Betreff
Neubesetzung der Aufsichtsräte der Seidenweberhaus GmbH, der Wirtschaftsförderungs-gesellschaft und
der Grundstücksgesellschaft
- Anträge von Ratsherrn Heitzer vom 23.04.2015 und 06.05.2015 sowie der UWG-Ratsgruppe vom
30.04.2015 und Verwaltungsvorlage Beschlussentwurf:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1358 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die Besetzung in den Gremien städtischer Gesellschaften erfolgt, soweit durch die jeweilige Satzung oder den jeweiligen Gesellschaftsvertrag keine feste Gremienbesetzung vorgegeben ist, auf
Grundlage des § 50 Gemeindeordnung NRW, dem Hare Niemeyer Verfahren.
Es ist darauf hinzuweisen, dass laut höchstrichterlicher Rechtsprechung veränderte Mehrheitsverhältnisse im Stadtrat grundsätzlich nicht als Grundlage für eine Neuberechnung der Verteilung von Gremiensitzen ausreichen. Relevant ist eine Veränderung der Mehrheitsverhältnisse im
Stadtrat in der laufenden Wahlperiode des Rates lediglich für die Gremien, deren Amtsperiode
abweichend von der Wahlperiode des Rates läuft. Aktuell sind das z.B. die Aufsichtsräte der
Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG, SWK Stadtwerke Krefeld AG und Krefelder Bau GmbH, die in
2015 neu zu besetzen sind.
Die Aufsichtsräte der Seidenweberhaus GmbH und die WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft
Krefeld mbH & Co. KG wurden mit Beschluss des Rates vom 01.07.2014 neu besetzt. Die Amtsperiode des jeweiligen Aufsichtsrates endet mit dem Ende der aktuellen Wahlperiode des Rates.