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Verwaltungsvorlage (Anlage Entgelterhebung Grünabfälle.docx)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
236 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:09
Verwaltungsvorlage (Anlage Entgelterhebung Grünabfälle.docx)

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Inhalt der Datei

Anlage A Entgeltordnung für die Annahme von Grünabfällen an der Anlage für sperrige Garten- und Parkabfälle der Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH (EGN) Aufgrund des § 6 Abs. 1 Satz 1 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NordrheinWestfalen (KAG – NRW) vom 21.10.1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. September 2015 (GV. NRW. S. 666) und § 41 Abs. 1 Buchstabe i) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO –NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496) und §§ 16, 17, 20 und 22 der Abfallsatzung der Stadt Krefeld (AbfS) vom 11.12.2003 in der Fassung der 10. Änderungssatzung vom 14.12.2015 (Krefelder Amtsblatt Nr. 52 vom 24.12.2015, S. 385 ff) hat der Rat der Stadt Krefeld in seiner Sitzung vom folgende Entgeltordnung für die Annahme von Grünabfällen an der Anlage für sperrige Garten- und Parkabfälle der Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH beschlossen: I. Die privatrechtlichen Entgelte für die Annahme an der Anlage für sperrige Gartenund Parkabfälle Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH, Verwertungszentrum Krefeld – Bioumlade, Bruchfeld 33, 47809 Krefeld werden wie folgt festgesetzt: Für Anlieferungen von 1. Kleinstmengen bis zu 100 l 2. Mengen von 100l bis zu maximal 1 cbm Entgelt 1,00 EUR 2,00 EUR 3. Mengen größer 1 cbm bis zu maximal 200 kg Höchstgewicht 7,00 EUR 4. Mengen über 200 kg Gewicht 70,21 EUR/1000 kg (Die Entgelte beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.) II. Inkrafttreten 1. Diese Entgeltordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 2. Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung „Entgelterhebung für die Annahme von Grünabfällen vom 06.12.2011“ (Krefelder Amtsblatt Nr. 50 vom 15.12.2011, S. 449-450) außer Kraft.