Daten
Kommune
Krefeld
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282 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:09
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 26.07.2016
Nr.
2953 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20/0 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
20.09.2016
Betreff
Weisung an den Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Heilpädagogisches Zentrum
Krefeld - Kreis Viersen gGmbH (HPZ)
Hier: Jahresabschluss 2015
Beschlussentwurf:
Dem Vertreter der Stadt in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der "Heilpädagogisches Zentrum
Krefeld - Kreis Viersen gGmbH" werden folgende Weisungen erteilt:
1. den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 festzustellen.
2. den Ergebnisverwendungsvorschlag des Geschäftsführers entsprechend der gemeinnützigen Zweckbestimmung zu beschließen. Hiernach werden 858.919,00 € den Gewinnrücklagen zugeführt. Der verbleibende Betrag von 354,72 € wird auf neue Rechnung vorgetragen,
3. den Lagebericht 2015 zu genehmigen,
4. der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen,
5. dem Beirat für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen,
6. als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM Verhülsdonk
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Krefeld, zu bestellen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2953 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die Stadt Krefeld ist am Stammkapital der Gesellschaft von 31.850,00 € mit 8.200,00 € = 25,75 % beteiligt.
Für die Gesellschafterversammlung bedarf der Vertreter der Stadt Krefeld der im Beschlussentwurf aufgeführten Weisung. Die „Heilpädagogisches Zentrum Krefeld – Kreis Viersen gGmbH“ (HPZ) hat am
05.07.2016 eine ordentliche Gesellschafterversammlung abgehalten.
Da die erforderlichen Unterlagen für die Sitzung des Rates am 02.06.2016 nicht rechtzeitig vorlagen, erfolgte die Beschlussfassung des städtischen Vertreters in der Gesellschafterversammlung unter Gremiumsvorbehalt.
Zu Punkt 1.:
Die Bilanz zum 31.12.2015 und die konsolidierte Gewinn- und Verlustrechnung sind als Anlage beigefügt.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015
weist einen Jahresüberschuss i.H.v
und einen Gewinnvortrag aus dem Vorjahr i.H.v.
aus.
858.993,27 €
280,45 €
859.273,72 €
Zu Punkt 2.:
Auf Grundlage des Jahresabschlusses (inkl. Gewinnvortrag) i.H.v.
einen Betrag i.H.v.
den Gewinnrücklagen zuzuführen
und den bleibenden Betrag i.H.v.
auf neue Rechnung vorzutragen.
859.273,72 €
– 858.919,00 €
354,72 €
Zu den Punkten 3. + 4. + 5.:
Der Jahresabschluss wurde von der RSM Verhülsdonk GmbH, Krefeld, geprüft. Der Prüfbericht schließt
mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Es bestehen keine Bedenken, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2015
Entlastung zu erteilen.
Der Lagebericht ist als Anlage beigefügt.
Zu Punkt 6.:
Von der Gesellschaft wird vorgeschlagen, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM Verhülsdonk GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Krefeld, zu bestellen.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken.