Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:09
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 20.10.2016
Nr.
3227 /16V
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
26.10.2016
Betreff
Landesprogramm "Gute Schule 2020"
Antrag der CDU-Fraktion vom 10.Oktober 2016
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3227 /16V
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Das Land NRW beabsichtigt, über das "Gesetz über die Leistung von Schuldendiensthilfen für Kredite zur
Sanierung, Modernisierung und zum Ausbau der kommunalen Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen
(Schuldendiensthilfegesetz Nordrhein-Westfalen)" den Kommunen Finanzmittel für Schulsanierung,
Schulbau, Breitbandanbindung der Schulen und Modernisierung der schulischen IT-Infrastruktur zur Verfügung zustellen.
Nach dem der Verwaltung vorliegenden Gesetzentwurf (der allerdings bisher noch nicht vom Landtag
verabschiedet wurde) und einer Vorabinformation der NRW.BANK, die mit der Abwicklung des Programms beauftragt werden soll, sollen der Stadt Krefeld für die Jahre 2017 bis 2020 jeweils 7.544.757,00
€ also insgesamt 30.179.027,00 € zur Verfügung gestellt werden.
Die Mittel sollen den Kommunen als Kredite zur Verfügung gestellt werden, deren Zins- und Tilgungsleistungen vom Land übernommen werden.
Die Kommunen werden wohl für das jeweilige Haushaltsjahr einen Kreditantrag gemäß dem zugewiesenen Kontingent bei der NRW.BANK stellen können. Nicht in Anspruch genommene Kreditkontingente des
jeweiligen laufenden Kalenderjahres werden einmalig in das folgende Kalenderjahr übertragen. Wird das
Kontingent auch in diesem Folgejahr nicht übernommen, verfallen sie. Die nicht genutzten Kontingente
des Jahres 2020 verfallen mit Ablauf des Jahres 2020. Die letztmalige Antragstellung ist bis voraussichtlich
2. November 2020 möglich.
Förderfähig sollen grundsätzlich alle Investitionen sowie Sanierungs- und Modernisierungsaufwendungen
auf kommunalen Schulgeländen und den räumlich dazu gehörigen Schulsportanlagen sein. Ziel ist auch
die Förderung von Investitionen in die digitale Infrastruktur und Ausstattung von Schulen. Dazu gehören
insbesondere
- die Sanierung und Modernisierung
- der Neu- und Umbau der kommunalen Schulinfrastruktur
- Digitalisierungsmaßnahmen
- Grundstücke, die notwendiger Bestandteil eines aktuell anstehenden Investitionsvorhabens sind (sofern
der Erwerb nicht mehr als 2 Jahre vor der Antragstellung erfolgte.
Nicht förderfähig sind Investitionen und Aufwendungen für Betriebsmittel, geringwertige und bewertungsfreie Wirtschaftsgüter (z.B. mobile Endgeräte), reine Kapitalanlagen, Leasingvorhaben sowie Liqiditätsbedarf. Schwimmbäder, die sich nicht auf dem Schulgrundstück befinden, sind ebenso wie Volkshochschulen von der Förderung ausgeschlossen.
Zur Umsetzung des Förderprogramms ist ein Beschluss des Rates über ein Konzept zur Verwendungsplanung der im Rahmen des Förderprogrammes eingeräumten Kreditkontingente notwendig. Bei der Antragstellung für die jeweiligen Darlehen ist eine kurze Projektbeschreibung notwendig.
Die Verwaltung bereitet derzeit ein erstes Konzept für die mögliche Verwendung der Fördermittel vor.
Problematisch ist in diesem Zusammenhang, dass derzeit noch keine konkreten Förderrichtlinien und
Richtlinien für die haushalterische Darstellung und Abwicklung vorliegen. Insgesamt besteht hier, wie
auch bezüglich der sich aus dem Förderprogramm ergebenden personalwirtschaftlichen Konsequenzen,
noch Abstimmungsbedarf.
Die Verwaltung wird die betroffenen Fachausschüsse über den weiteren Fortgang informieren und bei
der Erstellung des vom Rat der Stadt Krefeld zu verabschiedenden Konzepts beteiligen.