Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:09
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 27.04.2017
Nr.
3923 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 200/fra Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
28.06.2017
Betreff
Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der DSM
Krefeld Außenwerbung GmbH
hier: Jahresabschluss 2016
Beschlussentwurf:
Der Vertreter in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der DSM Krefeld Außenwerbung
GmbH wird angewiesen, folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Der Bericht des Aufsichtsrats wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Jahresabschluss zum 31.Dezember 2016 mit einem Jahresüberschuss von 166.631,02 EUR
wird festgestellt.
3. Der Jahresüberschuss der Gesellschaft in Höhe von 166.631,02 EUR wird an die Gesellschafter
gemäß ihrer Beteiligungsquoten (DSM 51%, Stadt Krefeld 49%) ausgeschüttet.
4. Den Geschäftsführern Frau Ute Geisler und Herrn Ulrich Cyprian wird für das Geschäftsjahr
2016 Entlastung erteilt.
5. Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3923 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Gemäß § 13 des Gesellschaftsvertrages der DSM Krefeld Außenwerbung GmbH bedarf die Gesellschaft der im Beschlussentwurf aufgeführten Beschlüsse der Gesellschafterversammlung.
Gemäß § 13 Satz 1 fasst die Gesellschafterversammlung ihre Beschlüsse einstimmig; damit ist
sichergestellt, dass Krefelder Belange hinreichende Berücksichtigung finden.
Zu 1.:
Gegen die Kenntnisnahme des Berichts ergeben sich keine Bedenken. Der Bericht ist als Anlage
beigefügt.
Zu 2.:
Die Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht 2016 sind als Anlage beigefügt.
Zu 3.:
Der anteilige Gewinn 2016 fließt dem allgemeinen Haushalt der Stadt zu.
Zu 4. und 5.:
Die BPG Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH hat einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Gegen die vorgeschlagene Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 ergeben sich keine Bedenken.
Der Aufsichtsrat hat die im Beschlussentwurf aufgeführten Beschlusspunkte in seiner Sitzung am
24.04.2017 beraten und einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.