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Archiv (Bebauungsplan Nr. 736 - Flensburger Zeile / Lübecker Weg - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
269 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:10
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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Nr. 4297 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung Uerdingen 15.11.2017 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 23.11.2017 Betreff Bebauungsplan Nr. 736 - Flensburger Zeile / Lübecker Weg - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung Beschlussentwurf: I. 1. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden zur Kenntnis genommen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist entsprechend der vom Rat beschlossenen Richtlinien für die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung in öffentlicher Veranstaltung durchzuführen. 2. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes soll der Fluchtlinienplan Nr. 590, förmlich festgestellt am 28.11.1941, innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 736 außer Kraft gesetzt werden. 3. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes sollen innerhalb des künftigen Geltungsbereiches folgende Bebauungspläne außer Kraft gesetzt werden: - Bebauungsplan Nr. 23 1. Änderung - beiderseits Lübecker Weg - Bebauungsplan Nr. 23 - Lübecker Weg II. Die Bezirksvertretung -Uerdingen nimmt den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 736 zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4297 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2