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Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld Verwaltungs mbH hier: Wirtschaftsprüfer 2017)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
261 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:10
Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld Verwaltungs mbH hier: Wirtschaftsprüfer 2017) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld Verwaltungs mbH hier: Wirtschaftsprüfer 2017) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld Verwaltungs mbH hier: Wirtschaftsprüfer 2017)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Nr. 4753 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 200/fra Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 17.01.2018 Betreff Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld Verwaltungs mbH hier: Wirtschaftsprüfer 2017 Beschlussentwurf: Der Vertreter der Stadt wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld Verwaltungs mbH folgenden Beschluss zu fassen: Als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 wird die RSM GmbH bestellt. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4753 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Zum Beschlussentwurf ist folgendes zu bemerken: Gemäß § 8 Abs. 2 lit. e) des Gesellschaftsvertrages der Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld Verwaltungs mbH beschließt die Gesellschafterversammlung über die Bestellung des Abschlussprüfers. Gegen die Bestellung der RSM GmbH ergeben sich keine Bedenken.