Daten
Kommune
Krefeld
Größe
268 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:10
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 12.09.2014
Nr.
425 /14
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 61/02 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
17.09.2014
Haupt- und Beschwerdeausschuss
18.09.2014
Rat
18.09.2014
Bezirksvertretung Hüls
30.10.2014
Betreff
Bebauungsplan Nr. 792 - Kempener Straße / Mühlenweg
Einleitender Beschluss
Beschlussentwurf:
I.
1. Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 23.09.2004 (BGBl. I S.2414), in der
derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich des bestehenden Gewerbegebietes Hüls zwischen der
Kempener Straße und Mühlenweg, der begrenzt wird
- im Süden durch die südliche Grenze der Straße Mühlenweg,
- im Westen durch die Straße Den Ham,
- im Norden durch die Kempener Straße und
- im Osten durch die westliche Abgrenzung der Nahversorgungsmärkte am Bahnhof Hüls /
Mühlenweg
ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes eingeleitet.
Die genaue Abgrenzung des künftigen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem zu
diesem Beschluss gehörenden Plan.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung:
Bebauungsplan Nr. 792 – Kempener Straße / Mühlenweg –
2. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes soll folgender Bebauungsplan innerhalb
des Gel- tungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 792 außer Kraft gesetzt werden:
Bebauungsplan Nr. 633 – südlich Kempener Straße / beiderseits der Schlufftrasse –.
3. Der Beschluss des Rates der Stadt Krefeld vom 08.03.1990 zur Einleitung des Bebauungs- planverfahrens Nr. 573 – zwischen Kempener Straße und Mühlenweg – wird aufgehoben.
II.
Die Bezirksvertretung Krefeld-Hüls nimmt den Einleitenden Beschluss zum Bebauungsplan Nr. 792 zur
Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 425 /14
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Der Sachverhalt wird der Vorlage als Anlage beigefügt.
Seite 2