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Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 792 - Kempener Straße / Mühlenweg Einleitender Beschluss)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
268 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:10
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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 12.09.2014 Nr. 425 /14 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 61/02 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 17.09.2014 Haupt- und Beschwerdeausschuss 18.09.2014 Rat 18.09.2014 Bezirksvertretung Hüls 30.10.2014 Betreff Bebauungsplan Nr. 792 - Kempener Straße / Mühlenweg Einleitender Beschluss Beschlussentwurf: I. 1. Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 23.09.2004 (BGBl. I S.2414), in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich des bestehenden Gewerbegebietes Hüls zwischen der Kempener Straße und Mühlenweg, der begrenzt wird - im Süden durch die südliche Grenze der Straße Mühlenweg, - im Westen durch die Straße Den Ham, - im Norden durch die Kempener Straße und - im Osten durch die westliche Abgrenzung der Nahversorgungsmärkte am Bahnhof Hüls / Mühlenweg ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes eingeleitet. Die genaue Abgrenzung des künftigen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörenden Plan. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 792 – Kempener Straße / Mühlenweg – 2. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes soll folgender Bebauungsplan innerhalb des Gel- tungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 792 außer Kraft gesetzt werden: Bebauungsplan Nr. 633 – südlich Kempener Straße / beiderseits der Schlufftrasse –. 3. Der Beschluss des Rates der Stadt Krefeld vom 08.03.1990 zur Einleitung des Bebauungs- planverfahrens Nr. 573 – zwischen Kempener Straße und Mühlenweg – wird aufgehoben. II. Die Bezirksvertretung Krefeld-Hüls nimmt den Einleitenden Beschluss zum Bebauungsplan Nr. 792 zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 425 /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Der Sachverhalt wird der Vorlage als Anlage beigefügt. Seite 2