Daten
Kommune
Krefeld
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366 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.11.2015 und der Piratenpartei vom 16.11.2015
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 17.11.2015
Nr.
2068 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- u. Entsorgung sowie Landwirtschaft 08.12.2015
Betreff
Volkswagen-Abgasskandal
Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.11.2015 und der Piratenpartei vom 16.11.2015
Beschlussentwurf:
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2068 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Mit Schreiben vom 12.11.2015 beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Thema des Luftreinhalteplans im Lichte des VW-Abgasskandals auf die Tagesordnung des Ausschusses für Umwelt, Energie, Verund Entsorgung sowie Landwirtschaft am 08.12.2015 zu setzen. Die Verwaltung wird dazu um eine Einschätzung gebeten, mit welchen Auswirkungen auf den Luftreinhalteplan vor dem Hintergrund der aktuellen Nachrichten aus der Automobilindustrie zu rechnen ist.
Ergänzend zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt die Piratenpartei, dass die Verwaltung verschiedene Daten ermitteln soll, d. h. wie viele Pkw u. leichte Nutzfahrzeuge in Krefeld angemeldet waren, wie sich die Zahl auf verschiedene Marken, nach Verbrennungsmotoren (Diesel und Benzin),
nach Hubraumklassen und nach Stadtteilen verteilen und ob hieraus ein Zusammenhang mit Grenzwertüberschreitungen erkennbar ist.
Einschätzung der Stadt Krefeld
Ausgehend von den Berichten zur Abgasmanipulation bei verschiedenen Kfz-Herstellern, insbesondere
bei VW, geht die Stadt Krefeld davon aus, dass die Manipulation der kfz-spezifischen Abgaswerte bzw. der
Emissionsfaktoren der Kfz bereits seit Jahren einen Einfluss auf die Immissionssituation in den Städten,
insbesondere in Krefeld, gehabt haben muss. Die Stadt Krefeld nimmt daher an, dass die kfz-spezifischen
Abgaswerte sowohl zu Fehlern bei den Immissionsprognosen geführt haben als auch die Messwerte der
Immissionen anheben. Aus Sicht der Stadt Krefeld ist es daher nicht mehr verwunderlich, dass die Grenzwerte nicht eingehalten werden können.
Der tatsächliche Anteil der Manipulation der Emissionsfaktoren am Umfang der emittierten Luftschadstoffe kann derzeit nicht abgeschätzt werden. Offenbar wurde die Abgasmanipulation bei Pkw und leichten Nutzfahrzeugen vorgenommen. Geht man davon aus, dass für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge in Krefeld ein Anteil von 59 % an den NOx-Emissionen (Kfz gesamt 593 t/a) und von 70 % an den PM10Emissionen (Kfz gesamt 60 t/a) prognostiziert worden sind (2010), ist davon auszugehen, dass die Fehler
der zu niedrigen spezifischen Abgaswerte zu erheblichen Fehlern bei den Emissionsprognosen geführt
haben. Damit wird deutlich, dass die im Luftreinhalteplan Krefeld prognostizierte Minderung der NO2Immissionen nicht erreicht werden konnte.
Die Stadt Krefeld sieht deswegen die Kfz-Hersteller in der Pflicht, zunächst ihren Beitrag zur Senkung der
Immissionen in den Städten zu leisten, in dem die Fahrzeuge mit EU-konformer Abgastechnik ausgestattet werden. Weiterhin ist es vor diesem Hintergrund erforderlich, die Verfahren der Luftreinhalteplanung
in NRW zu überdenken und neu auszurichten, bevor eine Fortschreibung des Luftreinhalteplans erfolgt
und neue Minderungsmaßnahmen festgelegt werden.
Dazu hat sich die Stadt Krefeld mit Schreiben vom 05.11.2015 über die Bezirksregierung an das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW gewandt und darum
gebeten, die Festsetzung neuer Maßnahmen zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans auszusetzen, bis
die Verfahren der Immissionsprognosen überprüft und die Ursachen der mangelnden Immissionswirksamkeit der Maßnahmen in Krefeld erforscht sind.
Gemeldete Kraftfahrzeuge in Krefeld
Für die Berichterstattung über die Maßnahmenumsetzung des Luftreinhalteplans ermittelt die Stadt Krefeld jeweils zu Jahresbeginn die in Krefeld gemeldeten Kraftfahrzeuge nach Schadstoffklassen, Antriebsart
und Nutzungsklassen. Diesbezügliche Daten werden vom Kraftfahrtbundesamt am Jahresbeginn des
nächsten Jahres für das zurückliegende Jahr zusammengestellt. Die zusätzlich angefragten Daten liegen in
dieser Form jedoch nicht vor und müssen kostenpflichtig zusätzlich erhoben werden. Für die Abwägung
und Entscheidung in der Luftreinhalteplanung der Stadt Krefeld sind diese Daten aber nur von untergeordneter Bedeutung, so dass der Erhebungsaufwand nicht vertretbar ist.
Begründung
Seite 3