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Verwaltungsvorlage (Antrag auf Befreiung nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zum 'Umbau und Erweiterung eines Einfamilienhauses', Strümper Weg 34)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
286 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:10
Verwaltungsvorlage (Antrag auf Befreiung nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zum 'Umbau und Erweiterung eines Einfamilienhauses', Strümper Weg 34) Verwaltungsvorlage (Antrag auf Befreiung nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zum 'Umbau und Erweiterung eines Einfamilienhauses', Strümper Weg 34) Verwaltungsvorlage (Antrag auf Befreiung nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zum 'Umbau und Erweiterung eines Einfamilienhauses', Strümper Weg 34)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 29.01.2015 Nr. 1044 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Landschaftsbeirat 24.02.2015 Betreff Antrag auf Befreiung nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zum „Umbau und Erweiterung eines Einfamilienhauses“, Strümper Weg 34 Beschlussentwurf: Der Landschaftsbeirat widerspricht der beabsichtigten Befreiung nach § 67 BNatSchG zum „Umbau und Erweiterung eines Einfamilienhauses“ nicht. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1044 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Beschreibung des Bauvorhabens: Der Bauherr beantragt die Errichtung eines eingeschossigen Anbaus mit einer Gesamtgröße von 53 m² an das vorhandene Einfamilienhaus sowie die Anlage einer ca. 12 m² großen Terrasse. Die Erweiterung ist notwendig, da der Bauherr plant, mit seiner Frau und seinen zwei Kindern mit in das Haus seines Großvaters zu ziehen. Das Bestandsgebäude besitzt eine Größe von 70,50 m². Hinzu kommen eine Garage und ein Nebenraum, in welchem in Zukunft die Haustechnik untergebracht werden soll. Beide Nebengebäude zusammen besitzen eine zusätzliche Gesamtgröße von ca. 60 m². Ein vorhandener überdachter und betonierter Unterstand (ca. 10 m²), welcher an den zukünftigen Technikraum angrenzt, soll abgerissen werden. Hieraus ergibt sich, dass die beantragte Wohnraumerweiterung gegenüber den bestehenden baulichen Anlagen bei einer Größenordnung von 40 % liegt. Die geplanten sowie bestehenden baulichen Anlagen können der beigelegten Karte entnommen werden. Naturschutzrechtliche und -fachliche Bewertung Das betroffene Grundstück liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Landschaftsplans der Stadt Krefeld und hier innerhalb des Landschaftsschutzgebietes 2.2.9 – Oberbruch/Grundend. Nach der Festsetzung 2.2. A a) des Landschaftsplanes der Stadt Krefeld ist es in Landschaftsschutzgebieten verboten, • bauliche Anlagen im Sinne der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zu errichten oder zu verändern, deren Nutzung zu verändern, oder in einer das Landschaftsbild beeinträchtigenden Weise zu ändern, auch wenn sie keiner Baugenehmigung oder Bauanzeige bedürfen. Das Vorhaben ist deshalb naturschutzrechtlich genehmigungspflichtig. Aufgrund des Bauvorhabens sollen insgesamt ca. 65 m ² versiegelt werden. Bei diesen Flächen handelt es sich um Gartenflächen ohne Baum- und Strauchbestand. Das Wohnhaus ist das erste Gebäude, welches in östlicher Richtung an den Bahnhof Grundend anschließt. Der Anbau soll in Richtung Nachbargebäude errichtet werden. Der Eingriff in das Landschaftsbild wird daher seitens der unteren Landschaftsbehörde als vertretbar erachtet. Ein entsprechender Ausgleich für die zusätzliche Versiegelung wird in Form von Baumpflanzungen und/oder Ersatzgeld geleistet.