Daten
Kommune
Krefeld
Größe
286 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:10
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 29.01.2015
Nr.
1044 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Landschaftsbeirat
24.02.2015
Betreff
Antrag auf Befreiung nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zum „Umbau und Erweiterung eines
Einfamilienhauses“, Strümper Weg 34
Beschlussentwurf:
Der Landschaftsbeirat widerspricht der beabsichtigten Befreiung nach § 67 BNatSchG zum „Umbau und Erweiterung eines Einfamilienhauses“ nicht.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1044 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Beschreibung des Bauvorhabens:
Der Bauherr beantragt die Errichtung eines eingeschossigen Anbaus mit einer Gesamtgröße von
53 m² an das vorhandene Einfamilienhaus sowie die Anlage einer ca. 12 m² großen Terrasse.
Die Erweiterung ist notwendig, da der Bauherr plant, mit seiner Frau und seinen zwei Kindern
mit in das Haus seines Großvaters zu ziehen.
Das Bestandsgebäude besitzt eine Größe von 70,50 m². Hinzu kommen eine Garage und ein Nebenraum, in welchem in Zukunft die Haustechnik untergebracht werden soll. Beide Nebengebäude zusammen besitzen eine zusätzliche Gesamtgröße von ca. 60 m². Ein vorhandener überdachter und betonierter Unterstand (ca. 10 m²), welcher an den zukünftigen Technikraum angrenzt, soll abgerissen werden. Hieraus ergibt sich, dass die beantragte Wohnraumerweiterung
gegenüber den bestehenden baulichen Anlagen bei einer Größenordnung von 40 % liegt.
Die geplanten sowie bestehenden baulichen Anlagen können der beigelegten Karte entnommen
werden.
Naturschutzrechtliche und -fachliche Bewertung
Das betroffene Grundstück liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Landschaftsplans der Stadt
Krefeld und hier innerhalb des Landschaftsschutzgebietes 2.2.9 – Oberbruch/Grundend.
Nach der Festsetzung 2.2. A a) des Landschaftsplanes der Stadt Krefeld ist es in Landschaftsschutzgebieten verboten,
•
bauliche Anlagen im Sinne der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zu errichten
oder zu verändern, deren Nutzung zu verändern, oder in einer das Landschaftsbild beeinträchtigenden Weise zu ändern, auch wenn sie keiner Baugenehmigung oder Bauanzeige bedürfen.
Das Vorhaben ist deshalb naturschutzrechtlich genehmigungspflichtig.
Aufgrund des Bauvorhabens sollen insgesamt ca. 65 m ² versiegelt werden. Bei diesen Flächen
handelt es sich um Gartenflächen ohne Baum- und Strauchbestand.
Das Wohnhaus ist das erste Gebäude, welches in östlicher Richtung an den Bahnhof Grundend
anschließt. Der Anbau soll in Richtung Nachbargebäude errichtet werden. Der Eingriff in das
Landschaftsbild wird daher seitens der unteren Landschaftsbehörde als vertretbar erachtet.
Ein entsprechender Ausgleich für die zusätzliche Versiegelung wird in Form von Baumpflanzungen und/oder Ersatzgeld geleistet.