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Verwaltungsvorlage (Planungsprozess Familienzentren 2017/2018)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
389 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:10
Verwaltungsvorlage (Planungsprozess Familienzentren 2017/2018) Verwaltungsvorlage (Planungsprozess Familienzentren 2017/2018) Verwaltungsvorlage (Planungsprozess Familienzentren 2017/2018) Verwaltungsvorlage (Planungsprozess Familienzentren 2017/2018)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 24.03.2017 Nr. 3796 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 51/00-ra Beratungsfolge: Sitzungstermin: Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder Jugend und Familie 24.05.2017 Betreff Planungsprozess Familienzentren 2017/2018 Beschlussentwurf: Der erstmaligen Bewerbung der städtischen Kindertageseinrichtung (Kita) Hubertusstraße und der voraussichtlich in freier Trägerschaft geführten Kita Luisenstraße um das Gütesiegel "Familienzentren NRW" im Betreuungsjahr 2017/2018 wird zugestimmt. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3796 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Ausgangslage Die Landesregierung hat 2006 beschlossen, dass rund 30% aller Kindertageseinrichtungen (Kitas) zu Familienzentren (FamZ) ausgebaut werden sollten. Die Rahmenbedingungen für den weiteren Planungsprozess wurden in der Jugendhilfeausschusssitzung am 03. Dezember 2008 beschlossen (Vorlage 4095/08). Im Betreuungsjahr 2016/2017 sind 26 Kitas in Krefeld als Familienzentren zertifiziert (Anlage 1); vier Kitas befinden sich im Zertifizierungsverfahren. In jedem Stadtbezirk gibt es zumindest ein Familienzentrum. Situation in Krefeld Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Krefeld hatte bereits am 15. März 2006 einstimmig folgenden Beschluss gefasst: Die Weiterentwicklung bestehender Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren wird grundsätzlich begrüßt. Perspektivisch wird angestrebt, in Krefeld ein flächendeckendes bedarfsgerechtes Angebot in Trägervielfalt vorzuhalten. Vorrangig müssen Familienzentren in solchen Sozialräumen geschaffen werden, in denen junge Familien einen besonders hohen Bedarf an Unterstützung und Förderung haben. Die Vorgaben der Landesregierung werden somit in Krefeld bereits seit Jahren umgesetzt. Nach der Neuausrichtung der Familienzentren durch die Landesregierung ist es in Krefeld nicht mehr möglich, wie geplant ein „flächendeckendes Angebot in Trägervielfalt aufzubauen“, da die Fördervoraussetzungen in vielen Vororten nicht gegeben sind. Die Arbeitsgemeinschaft „Kindertagesbetreuung“ nach § 78 Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe hatte sich im Sommer 2014 bei der Auswahl der plusKITA Einrichtungen intensiv mit dem besonderen Unterstützungsbedarf für Familien in den Kitas in Krefeld beschäftigt. Es besteht Einigkeit dahingehend, dass sich vorrangig anerkannte plusKITA für das Gütesiegel "Familienzentrum in NRW" bewerben können. Aufgrund der o.a. Vorgaben ist die Auswahl an in Frage kommenden Einrichtungen begrenzt. Vielfach liegen in unmittelbarer Nähe zu möglichen neuen Standorten bereits bestehende Familienzentren. Neue Familienzentren im Betreuungsjahr 2017/2018 Mit Erlass des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW vom 04. Januar 2017 wurden der Stadt Krefeld zwei neue Familienzentren zugeteilt. Im Jahre 2012 wurden die Voraussetzungen für die Schaffung von neuen Familienzentren geändert. Familienzentren sollen in Gebieten mit besonderem Bildungs- und Armutsrisiko installiert werden. Begründung Seite 3 Die Jugendämter sollen eigenständig die Stadtteile und Einrichtungen auswählen, in denen besonderer Handlungsbedarf besteht. Für das Betreuungsjahr 2017/2018 sind die beiden neuen Kitas Hubertusstraße (städtisch - 7 Gruppen/130 Kinder) und Luisenstraße (voraussichtlich freier Träger - 6 Gruppen/100 Kinder) die geeignetsten neuen Standorte. Aus Sicht der Jugendhilfeplanung werden diese Einrichtungen befürwortet, da die Kitas in Wohnbereichen liegen, in denen viele Familien einen hohen Unterstützungsbedarf haben. Zusätzlich bleibt ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Familienzentren in städtischer Trägerschaft sowie in freier und konfessioneller Trägerschaft. Die Arbeitsgemeinschaft „Kindertagesbetreuung“ nach § 78 SGB VIII hat sich in ihrer Sitzung am 14. Februar 2017 unter TOP 4 mit dem Thema "Neue Familienzentren" beschäftigt. Die beiden Vorschläge aus der Jugendhilfeplanung werden durch die AG 78 mitgetragen. Die freien und konfessionellen Träger haben in ihren Reihen keine Kita, welche sich bis zum Stichtag 10. April 2017 um die Teilnahme an der Zertifizierung zum Familienzentrum beworben hat. Der städtische Haushalt wird nicht belastet.