Daten
Kommune
Krefeld
Größe
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:10
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 18.08.2014
Nr.
249 /14
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 05/2 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
18.09.2014
Betreff
Entsendung eines Vertreters/einer Vertreterin in die Veranstaltergemeinschaft Lokalfunk Stadt
Krefeld/Kreis Viersen
Beschlussentwurf:
Der Rat entsendet
__________________________
als Vertreter/Vertreterin der Stadt Krefeld in die Veranstaltergemeinschaft Lokalfunk Stadt
Krefeld/Kreis Viersen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 249 /14
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Aufgrund der Änderung des Landesmediengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LMG NRW) vom
14.12.2009 erfolgt die Bestimmung von Mitgliedern der Veranstaltergemeinschaft Lokalfunk nicht mehr
durch eine Vertreterversammlung. Vielmehr sind nun gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 4 LMG NRW die kommunalen Mitglieder direkt durch den Rat zu wählen. Umfasst das Verbreitungsgebiet des Lokalfunks mehrere
Gebietskörperschaften, erfolgt die Bestimmung gemeinsam durch diese Gebietskörperschaften (§ 63 Abs.
1 Satz 3 LMG NRW).
In Abstimmung mit dem Kreis Viersen wird vorgeschlagen, jeweils eine Person in die Veranstaltergemeinschaft zu wählen.