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Archiv (Entsendung eines Vertreters/einer Vertreterin in die Veranstaltergemeinschaft Lokalfunk Stadt Krefeld/Kreis Viersen)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
266 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:10
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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 18.08.2014 Nr. 249 /14 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 05/2 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 18.09.2014 Betreff Entsendung eines Vertreters/einer Vertreterin in die Veranstaltergemeinschaft Lokalfunk Stadt Krefeld/Kreis Viersen Beschlussentwurf: Der Rat entsendet __________________________ als Vertreter/Vertreterin der Stadt Krefeld in die Veranstaltergemeinschaft Lokalfunk Stadt Krefeld/Kreis Viersen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 249 /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Aufgrund der Änderung des Landesmediengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LMG NRW) vom 14.12.2009 erfolgt die Bestimmung von Mitgliedern der Veranstaltergemeinschaft Lokalfunk nicht mehr durch eine Vertreterversammlung. Vielmehr sind nun gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 4 LMG NRW die kommunalen Mitglieder direkt durch den Rat zu wählen. Umfasst das Verbreitungsgebiet des Lokalfunks mehrere Gebietskörperschaften, erfolgt die Bestimmung gemeinsam durch diese Gebietskörperschaften (§ 63 Abs. 1 Satz 3 LMG NRW). In Abstimmung mit dem Kreis Viersen wird vorgeschlagen, jeweils eine Person in die Veranstaltergemeinschaft zu wählen.