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Verwaltungsvorlage (170406_BezReg_Anlage_02.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
2,4 MB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:10
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KREFELDERAMTSBLATT Stadt Krefetd I Presse und Kommunikation lTetefon Fax86r4ro f Mait: Kß o2t5t86t4oz nachrichten6»krefetd.de I4,IT 72. Jahrgang Nr. 14 | Donnerstag,6. April zorT Nichtvollziehbarkeit des Planfeststetlungsbeschlusses fest. Aus Sicht des BVenvG bestand für das Vorhaben die Verpflichtung zur Durchführung einer UVP gemäß § 3b des Gesetzes über die UVP (UVPG). Das BVenryG führte in seinem Urteil aus, dass die Durchführung der UVP in einem sogenannten ,,ergänzenden Ver-fahren" nachgeholt und so derVerfahrensfehter behoben werden kann. Das mit damaligem Beschtuss planfestgestettte Vorhaben umfasst den Neubau einer rd. 7,3 km langen 3Bo-kV-HFL vom Pkt. Fetlerhöfe Pkt. St. Tönis mit der Bl. 457r einschtießlich des Rückbaus der zzo-kV-HFL Osterath Wesel/Niederrhein, Bt. 2339 im Abschnitt Pkt. Edelstahtwerk bis Pkt. Mörterfeld auf einer Länge von 3,1 km. Die neue HFL verläuft parallel zur vorhandenen mo-/zzo-kV-Hoch-/HFL St. Tönis - Osterath, Bl. 2388. Das ptanfestgestellte Vorhaben stellt den 38o-kV-Lückenschluss zwischen dem Pkt. Fellerhöfe und dem Pkt. St. Tönis dar, der erforderlich ist, um die Energieversorgung der Stadt Krefetd und Umgebung auf dieser Spannungsebene tangfristig zu sichern. - örrrmnrcH E BEKAN NTMACH UNG DER BEZIRKSREGIERUNG OÜSSTIOORT ERGANZENDES VERFAHREN !M RAHMEN DES PLAN FESTSTELLU NGSVERFAH RENS Bereits festgestellt wurden 23 neue Masten. Mit dem Rückbau FÜR DEN NEUBAU DER 38o-KVHÖcHsrspAN N u NGSFREI LEtruNG (H FL) der zzo-kV- HFL Bl. 2339 entfallen dafür PUNKT (PKr.) FELLERHÖFE - (PKr.) sT. TÖNIS, BAULETTNUMMER (BL.) 457r IN DEN ABSCHNITTEN (PKT.) FELLERHÖFE - EDELSTAHLWERK UND EDELSTAHLWERK - (PKr.) Sr. - röNts gem. § 43b und § 6d des Gesetzes über die Elektrizitätsund Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz -EnWG) sowie §§ 73 ffVenraltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein. Westfalen (VwVfG NRW) zur Nachholung der Umwettverträglich- keitsprüfung (UVP) fahren (Stand zo.tz.ß) und der Geräuschprognose (Anlage 16) insbesondere die im Folgenden aufgeführten entscheidungserhebtichen Unterlagen über die Umwettauswirkungen des Vorhabens entsprechend § 6 UVPG (Antagen q.zbis r7.4, t8, ry): Umweltverträgtichkeitsstudie, einschtießtich attgemein verständticher nicht technischer Zusammenfassung, Übersicht über die wichtigsten von derVorhabenträgerin geprüften anderweitigen Varianten, Beschreibung des planfestgestetlten Vorhabens unter Umwettgesichtspunkten, umweltrelevante Wirkungen des Vorhabens, Darstellung des Bestandes der Schutzgüter und Prognose der Auswirkungen des Vorhabens auf diese. DieAmprion GmbH mitSitz in 44ß9 Dortmund, Rheinlanddamm z4 hat mit Datum vom 22.t2.2ot6 für das o.g. Vorhaben die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens zum abgeschtossenen o Planfeststellungsverfahren beantragt. Masten. Die im Rahmen des ergänzenden Verfahrens von der Vorhabenträgerin eingereichten Unterlagen enthatten neben dem angepassten Erläuterungsbericht (Anlage q) im ergänzenden Ver- o Bezirksregierung Düssetdorf Az.: z5.o5.or.ot - o5lo7 Düsseldorf, 25.o5.o1.o1-o5-o7 Fellerhöfe q Die für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen beanspruchten Grundstücke in der Gemarkung Osterath der Stadt Meerbusch, in der Gemarkung Wittich der Stadt Willich sowie in den Gemarkungen Fischeln und Benrad der Stadt Krefetd ändern sich durch die Beantragung des ergänzenden Verfahrens nicht. Die Bezirksregierung Düssetdorf ertieß am o7. November zotz auf Antrag der Amprion GmbH einen Planfeststettungsbeschtuss Nachweise über die Einhaltung der magnetischen und elel<trischen Feldstärkewerte gemäß 26. BlmSchV 1996 und zot3, Nachweis Hochfrequenzsum mation (Az.: z5.o5.or.ot- oSlo) Cem.§§ 43und 43a bis 43c EnWG, § r Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen (EnLAG) in Verbindung . mit den §§ Zz ff VwVfG NRW für die Errichtung und den Betrieb der 38o-kV HFLvom Pkt. Fetlerhöfe - Pkt. St. Tönis (Bl. 4sti, einschließtich der hiermit im Zusammenhang stehenden Folgemaßnahmen an anderen Anlagen sowie der Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Die vorgenannten Unterlagen zum ergänzenden Verfahren liegen Hintergrund des ergän'zenden Verfahrens ist die Ktage der Stadt Krefetd gegen den o. g. Planfeststetlungsbeschluss vor dem Bundesverwattungsgericht (BVerwG). Das Gericht stellte mit Urteit vom 12. Dezember zor3 (Az. 4 A t.g) die Rechtswidrigkeit und Aktuatisierte Artenschutzprüfung in der Zeit vom 19.04. bis r8.o5.zor7 (einschließlich) während derieweils genannten Dienststunden in den nachfolgend genannten Städten zuraltgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus: Stadt Krefeld, Fachbereich 62, Vermessungs- und Katasterwesen, Friedrichstraße 25, 47798 Krefeld, Mo. - Fr.: o8.3o - 12.3o Uhr, Mo. - Mi.: r4.oo - r5.3o Uhr, Do.: r4.oo - t73o Uhr WWW.KREFELD.DE s./ 12 I(REFELDER AMTSBLATT 72. tahrgang Nr. Stadt Meerbusch, Fachbereich Stadtplanung und Bauaufsicht, Abteilung Stadtplanung Meerbusch-Lank-Latum, Wittenberger Straße zr, EG, Raum or5, Mo. - Do.: B.oo - 16.oo Uhr, Fr.: 8.oo - rz.oo Uhr 3. Mi.: 8.3o-rz.3o Uhr und 14.oo - 17.oo Uhr, Fr. 8.3o - 12.oo Uhr Jeder, dessen Belange durch die Ergänzung des Verfahrens be- rührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Abtauf der Auslegungsfrist, das ist bis einschtieß[ich zum or.o6.zot7, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 25, Cecitienallee 2, 40474 Düsseldorf (Anhörungs- und Ptanfeststettungsbehörde) oder bei den Städten Krefeld, Meerbusch und Witlich Einwendungen gegen den Ptan erheben. Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe einzulegen, können innerhalb der Frist Stetlungnahmen abgeben. Die Einwendung oder Stellungnahme muss den geltend gemachten Belang und das Maß der Beein. trächtigung erkennen lassen. Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten derAnhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandett werden. Das Anhörungsverfahren ist mitAbschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterun gstermin ist n icht öffentlich. Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind Einwendungen und Stetlungnahmen nach § 43b EnWG iV.m. § 73 Abs. 4 VwVfG 4. terbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststeltung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfah ren behandelt. 6. Über die Einwendungen und Steltungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststetlungsbehörde entschieden. Die Zustetlung der Entscheidung (Ptanfeststetlungsbeschtuss) an die Einwender und dieienigen, die eine Steltungnahme abgegeben haben, kann durch öffenttiche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 5o Zustellungen vorzunehmen sind (§ 74 Abs.5 Satz r VwVfG NRW). 7. Die bereits in Kraft getretene Veränderungssperre gemäß § 44a EnWG gilt weiterhin fort. Der Vorhabenträgerin steht Die Bezirksregierung Düsseldorf bietet die Mögtichkeit an, rechtsverbindlicher elektronischer Form gemäß § :a VwVfG NRW über das Etektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) zu senden. Wegen der diesbezüglichen Zugangsvoraussetzungen wird auf die nternetveröffentlichung unter www.brd.nrw.de/wirueberuns/EGVP.html verwiesen. I Eine einfache E-Mait erfütlt diese Anforderungen nicht und bteibt daher un berücksichtigt. Bei Einwendungen, die von mehr ats 5o Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gteichtautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. weiterhin ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 44a Abs. B. I PRESSE UND KOMMUNTKATION I TETEFON D J EnWG). dass über die Zutässigkeit des Vorhabens durch Planfeststet- lungsbeschluss entschieden wird, dass die ausgelegten Planunterlagen die nach § 6 UVPG notwendigen Angaben enthalten und dass die Anhörung zu den ausgetegten Planunterlagen auch die Einbeziehung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens gemäß § 9 Abs. r UVPG ist. 9. Diese öffenttiche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der sonstigen Vereinigungen, soweit sich diese für den Umwettschutz einsetzen und nach in anderen gesetzlichen Vorschriften zur Einlegung von Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten vorgesehenen Verfahren anerkannt sind (Vereinigungen), von der Austegung. STADT KREFETD f Da das Vorhaben UVP-pflichtig ist, wird darauf hingewiesen, dass die für das Vorhaben und für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zuständige Behörde das Verketi rsdezernat der Bezirksregierung Düsseldorf ist, Die Anhörungsbehörde wird gleichförmige Eingaben, die die geforderten An-gaben nicht deutlich sichtbar auf ieder mit Unterschrift versehenen Seite enthalten oder dem Erfordernis des § 17 Abs. r Satz z VwVfG NRW nicht entsprechen gemäß § rZ Abs. z VwVfG unberücksichtigt lassen. Ferner wird die Anhörungsbehörde gleichförmige Eingaben insoweit unberücksichtigt lassen, als Unterzeichner ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben (§ tz Abs. z Satz I VwVfG NRW). z. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Teitnahme am Erörterungstermin oder Vertre- ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Eine Ausnahme vom Präklusionsausschluss kann sich mit Blick auf die lnhatte des Urteils des EuGH vom r1.Lo.2oL5-C-ll;.7 lt4 insbesondere bezogen auf dieSchutzgüter entsprechend § z Abs. r UVPG ergeben. in Seite 88 Soltte dennoch eine Erörterung stattfinden, wird dieser Termin ortsübtich bekannt gemacht. Die Behörden, der Träger des Vorhabens und dieienigen, die Einwendungen erhoben oder Stetlungnahmen abgegeben haben, werden im Fatle der Durchführun g des Erörterun gsterm in hiervon benach richtigt. Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, können von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden, wenn mehr als 5o Benachrichtigungen oderZusteltungen vorzunehmen sind. Ebenso kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 5o Benachrichtigungen oder Zustellungen vozunehmen sind. Die Vertretung durch einen Bevoltmächtigten ist mögtich. Die Stadt Willich, GB Stadtptanung, Technisches Rathaus, Erdgeschoss Zimmer oo5, Rothweg z, 47877 Willich, Mo., Di., Do.: 8.3o -12.30 Uhr und r4.oo -16.00 Uhr, Einwendungen und Stettungnahmen zorT Gemäß § +3d EnWG iV.m. § Z6 VwVfG NRW kann die Anhörungsbehörde im Falle des ergänzenden Verfahrens von der Erörterung der erhobenen Einwendungen absehen. sowie nach Terminverein barung r. r4 | Donnerstag, 6. April Das Verfahren endet mit einem Ergänzungsbeschluss, der den bereits ergangenen Ptanfeststellungsbeschluss entweder bestätigt oder modifiziert, oder mit einem Versagungsbeschluss. lm Auftrag gez. Kötz ozt5t 86t4oz I 2/A FAX 86t4to I MAIL: NACHRICHTEN@KREFEID.DE