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Verwaltungsvorlage (Anlage 1 Satzung.docx)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
247 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:11
Verwaltungsvorlage (Anlage 1 Satzung.docx)

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Inhalt der Datei

Anlage Leistungstabelle zur Satzung der Stadt Krefeld zur Regelung der Förderung von Kindern in städtischen Kindertageseinrichtungen oder in Kindertagespflege Laufende Geldleistung für Tagespflegepersonen in Euro ab 01.08.2016-31.07.2017 Pauschalbetrag für Sachaufwand und Anerkennung der Förderleistung pro Monat nach wöchentlichem Betreuungsumfang pro Kind gemäß Ratsbeschluss vom 26.03.2015 Std Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 ab 05 bis unter 10 94,63 108,15 135,19 140,60 146,00 10 bis einschließlich 15 148,71 162,23 189,26 232,52 243,34 über 15 bis unter 20 216,30 229,82 256,86 302,82 317,96 ab 20 bis unter 25 283,89 297,41 324,45 389,34 408,81 ab 25 bis unter 30 337,97 371,77 405,56 475,86 499,65 ab 30 bis unter 35 392,04 446,12 486,68 562,38 590,50 ab 35 bis unter 40 452,88 520,47 567,79 648,90 681,35 ab 40 bis unter 45 513,71 594,83 648,90 735,42 772,19 über 45 574,55 669,18 730,01 821,94 863,04 Zusätzlich gilt: 1,00 Euro Zuschlag für Betreuung vor 07:00 Uhr und nach 18:00 Uhr; max. 22,00 Euro pro Monat und 10,00 Euro Zuschlag pro Tag für Wochenendbetreuung (Samstag und/ oder Sonntag); max. 40,00 Euro pro Monat