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Verwaltungsvorlage (Satzung der Stadt Krefeld zur Regelung der Förderung von Kindern in städtischen Kindertageseinrichtungen oder in Kindertagespflege)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
258 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:11
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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 27.09.2016 Nr. 3171 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 26.10.2016 Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder Jugend und Familie 02.11.2016 Haupt- und Beschwerdeausschuss 03.11.2016 Rat 03.11.2016 Betreff Satzung der Stadt Krefeld zur Regelung der Förderung von Kindern in städtischen Kindertageseinrichtungen oder in Kindertagespflege Beschlussentwurf: Der Satzung der Stadt Krefeld zur Regelung der Förderung von Kindern in städtischen Kindertageseinrichtungen oder in Kindertagespflege wird zugestimmt. Der Rat beschließt die Satzung der Stadt Krefeld zur Regelung der Förderung von Kindern in städtischen Kindertageseinrichtungen oder in Kindertagespflege entsprechend der Anlage zu dieser Vorlage. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3171 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 In der Sitzung des Rates am 02.06.2016 wurde die Satzung der Stadt Krefeld zur Regelung der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen oder in Kindertagespflege unter der Voraussetzung beschlossen, die Änderung der Vertretungsregelung in § 12 der Satzung einzuarbeiten. Zum besseren Verständnis und Lesbarkeit wurde die Satzung darüber hinaus überarbeitet.