Daten
Kommune
Krefeld
Größe
300 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:11
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 30.05.2016
Nr.
2706 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
20.09.2016
Betreff
Bericht über die Entwicklung des Investitionshaushaltes zum Stichtag 31.03.2016
Beschlussentwurf:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2706 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2016 wurden neben den laufenden Investitionsmaßnahmen,
weitere Investitionen durch die Fachbereiche angemeldet. Da bereits im Haushaltsjahr 2015 die Notwendigkeit erkannt worden ist, über die Investitionsmaßnahmen zu berichten, wird auf Basis des Haushaltsplanentwurfs 2016 die Abwicklung der investiven Maßnahmen dargestellt.
Mittels der erwarteten Zahlungszu- und -abflüsse ist zu beurteilen, in welcher Höhe die Kreditermächtigung zur Finanzierung der Investitionen in Anspruch genommen werden muss.
Folgende Aussagen lassen sich dazu, bezogen auf den Stichtag 31.03.2016, treffen:
1. Festwerte/ geringwertige Wirtschaftsgüter/ Maßnahmen unter 50.000 EUR im Einzelfall
Auf der Basis der gebundenen Beträge bei diesen Haushaltspositionen wurde eine globale Prognose zum
Jahresende erstellt. Hierbei wurde unterstellt, dass die gebundenen Mittel 3/12 des Jahresauszahlungsbedarfs ausmachen.
Der städtische Eigenfinanzierungsbedarf lt. Haushaltsentwurf beläuft sich auf:
-Festwerte
-für geringwertige Wirtschaftsgüter GWG
-für Maßnahmen bis 50.000 EUR
-Summe:
2.895.180,00 EUR
985.570,00 EUR
2.152.730,00 EUR
6.033.480,00 EUR
Die Prognose sieht nunmehr folgenden Bedarf vor:
-Festwerte
-für geringwertige Wirtschaftsgüter GWG
-für Maßnahmen bis 50.000 EUR
3.040.621,65 EUR
1.101.594,51 EUR
2.401.033,13 EUR
-Summe:
6.543.229,29 EUR
In den globalen Prognosen der zuvor genannten Haushaltspositionen ist die Übertragung von Ermächtigungsresten aus dem Haushaltsjahr 2015 in folgenden Höhen enthalten:
-Festwerte
-für geringwertige Wirtschaftsgüter GWG
-für Maßnahmen bis 50.000 EUR
-Summe:
59.551,65 EUR
27.714.51 EUR
143.373,13 EUR
230.639,29 EUR
Weiterhin sind über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellungen gemäß § 83 GO mit folgenden Beträgen berücksichtigt:
-Festwerte
-für geringwertige Wirtschaftsgüter GWG
-für Maßnahmen bis 50.000 EUR
85.890,00 EUR
77.610,00 EUR
98.130,00 EUR
-Summe:
261.630,00 EUR
Ob die Mittel in den aufgeführten Höhen tatsächlich in Anspruch genommen werden, ergibt sich allerdings erst zum Jahresende, da die Prognose nicht Grundlage von Streichungen o.ä. ist. Es werden lediglich
Begründung
Seite 3
absehbare realistische Zahlungsflüsse dargestellt, um die Notwendigkeit einer Kreditaufnahme beurteilen
zu können.
2. Maßnahmen oberhalb der Wertgrenze von 50.000 EUR (Anlage 1)
Der städtische Eigenfinanzierungsbedarf lt. Haushaltsentwurf beläuft sich auf:
-investive Einzahlungen
-investive Auszahlungen
-38.743.446,00 EUR
44.483.290,00 EUR
-Städtischer Eigenfinanzierungsbedarf:
5.739.844,00 EUR
Aufgrund der Prognose beläuft sich der städtische Eigenfinanzierungsbedarf auf:
-Investive Einzahlungen
-Investive Auszahlungen
-37.450.428,58 EUR
39.239.709,87 EUR
-Prognostizierter städtischer Eigenfinanzierungsbedarf:
1.789.281,29 EUR
Hierzu können die näheren Einzelheiten zum Umsetzungsstand der Maßnahmen der Anlage entnommen
werden.
3. KInvFöG Maßnahmen (Anlage 2)
Der Rat hat in seiner Sitzung am 10.12.2015 die von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen zum
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFöG) mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von
22.160.900,00 EUR beschlossen.
Bis zum Berichtsstichtag wurde durch Nachbewilligungen über folgende Mittel verfügt:
Investitionsvolumen
2.988.300,00 EUR
davon:
-Fördermittel KInvFöG
-Beiträge nach KAG
-Städtischer Eigenanteil
2.217.753,00 EUR
11.300,00 EUR
759.247,00 EUR
Weitere Maßnahmen fließen über den Veränderungsnachweis in den Haushaltsplan ein:
Investitionsvolumen
818.000,00 EUR
davon:
-Fördermittel KInvFöG
-Beiträge nach KAG
-Städtischer Eigenanteil
773.740,00 EUR
471.175,00 EUR
-426.915,00 EUR
Aufgrund der Prognosen beläuft sich die Zahlungswirksamkeit der KInvFöG Maßnahmen in 2016 auf:
Investitionsvolumen
3.806.300,00 EUR
Begründung
Seite 4
davon:
-Fördermittel KInvFöG
-Beiträge nach KAG
-Städtischer Eigenanteil
2.991.493,00 EUR
482.475,00 EUR
332.332,00 EUR
4. Fazit
Die städtischen Eigenfinanzierungsanteile der unter den Punkten 1 bis 3 dargestellten Maßnahmen in
Höhe von 8.664.842,58 Euro können durch die geplante Kreditermächtigung abgedeckt werden.
Über die Notwendigkeit einer Kreditaufnahme und über deren Höhe wird die Verwaltung im Laufe des
Novembers entscheiden.