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Verwaltungsvorlage (Bericht über die Entwicklung des Investitionshaushaltes zum Stichtag 31.03.2016)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
300 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:11
Verwaltungsvorlage (Bericht über die Entwicklung des Investitionshaushaltes zum Stichtag 31.03.2016) Verwaltungsvorlage (Bericht über die Entwicklung des Investitionshaushaltes zum Stichtag 31.03.2016) Verwaltungsvorlage (Bericht über die Entwicklung des Investitionshaushaltes zum Stichtag 31.03.2016) Verwaltungsvorlage (Bericht über die Entwicklung des Investitionshaushaltes zum Stichtag 31.03.2016) Verwaltungsvorlage (Bericht über die Entwicklung des Investitionshaushaltes zum Stichtag 31.03.2016)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 30.05.2016 Nr. 2706 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 20.09.2016 Betreff Bericht über die Entwicklung des Investitionshaushaltes zum Stichtag 31.03.2016 Beschlussentwurf: Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2706 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2016 wurden neben den laufenden Investitionsmaßnahmen, weitere Investitionen durch die Fachbereiche angemeldet. Da bereits im Haushaltsjahr 2015 die Notwendigkeit erkannt worden ist, über die Investitionsmaßnahmen zu berichten, wird auf Basis des Haushaltsplanentwurfs 2016 die Abwicklung der investiven Maßnahmen dargestellt. Mittels der erwarteten Zahlungszu- und -abflüsse ist zu beurteilen, in welcher Höhe die Kreditermächtigung zur Finanzierung der Investitionen in Anspruch genommen werden muss. Folgende Aussagen lassen sich dazu, bezogen auf den Stichtag 31.03.2016, treffen: 1. Festwerte/ geringwertige Wirtschaftsgüter/ Maßnahmen unter 50.000 EUR im Einzelfall Auf der Basis der gebundenen Beträge bei diesen Haushaltspositionen wurde eine globale Prognose zum Jahresende erstellt. Hierbei wurde unterstellt, dass die gebundenen Mittel 3/12 des Jahresauszahlungsbedarfs ausmachen. Der städtische Eigenfinanzierungsbedarf lt. Haushaltsentwurf beläuft sich auf: -Festwerte -für geringwertige Wirtschaftsgüter GWG -für Maßnahmen bis 50.000 EUR -Summe: 2.895.180,00 EUR 985.570,00 EUR 2.152.730,00 EUR 6.033.480,00 EUR Die Prognose sieht nunmehr folgenden Bedarf vor: -Festwerte -für geringwertige Wirtschaftsgüter GWG -für Maßnahmen bis 50.000 EUR 3.040.621,65 EUR 1.101.594,51 EUR 2.401.033,13 EUR -Summe: 6.543.229,29 EUR In den globalen Prognosen der zuvor genannten Haushaltspositionen ist die Übertragung von Ermächtigungsresten aus dem Haushaltsjahr 2015 in folgenden Höhen enthalten: -Festwerte -für geringwertige Wirtschaftsgüter GWG -für Maßnahmen bis 50.000 EUR -Summe: 59.551,65 EUR 27.714.51 EUR 143.373,13 EUR 230.639,29 EUR Weiterhin sind über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellungen gemäß § 83 GO mit folgenden Beträgen berücksichtigt: -Festwerte -für geringwertige Wirtschaftsgüter GWG -für Maßnahmen bis 50.000 EUR 85.890,00 EUR 77.610,00 EUR 98.130,00 EUR -Summe: 261.630,00 EUR Ob die Mittel in den aufgeführten Höhen tatsächlich in Anspruch genommen werden, ergibt sich allerdings erst zum Jahresende, da die Prognose nicht Grundlage von Streichungen o.ä. ist. Es werden lediglich Begründung Seite 3 absehbare realistische Zahlungsflüsse dargestellt, um die Notwendigkeit einer Kreditaufnahme beurteilen zu können. 2. Maßnahmen oberhalb der Wertgrenze von 50.000 EUR (Anlage 1) Der städtische Eigenfinanzierungsbedarf lt. Haushaltsentwurf beläuft sich auf: -investive Einzahlungen -investive Auszahlungen -38.743.446,00 EUR 44.483.290,00 EUR -Städtischer Eigenfinanzierungsbedarf: 5.739.844,00 EUR Aufgrund der Prognose beläuft sich der städtische Eigenfinanzierungsbedarf auf: -Investive Einzahlungen -Investive Auszahlungen -37.450.428,58 EUR 39.239.709,87 EUR -Prognostizierter städtischer Eigenfinanzierungsbedarf: 1.789.281,29 EUR Hierzu können die näheren Einzelheiten zum Umsetzungsstand der Maßnahmen der Anlage entnommen werden. 3. KInvFöG Maßnahmen (Anlage 2) Der Rat hat in seiner Sitzung am 10.12.2015 die von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFöG) mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 22.160.900,00 EUR beschlossen. Bis zum Berichtsstichtag wurde durch Nachbewilligungen über folgende Mittel verfügt: Investitionsvolumen 2.988.300,00 EUR davon: -Fördermittel KInvFöG -Beiträge nach KAG -Städtischer Eigenanteil 2.217.753,00 EUR 11.300,00 EUR 759.247,00 EUR Weitere Maßnahmen fließen über den Veränderungsnachweis in den Haushaltsplan ein: Investitionsvolumen 818.000,00 EUR davon: -Fördermittel KInvFöG -Beiträge nach KAG -Städtischer Eigenanteil 773.740,00 EUR 471.175,00 EUR -426.915,00 EUR Aufgrund der Prognosen beläuft sich die Zahlungswirksamkeit der KInvFöG Maßnahmen in 2016 auf: Investitionsvolumen 3.806.300,00 EUR Begründung Seite 4 davon: -Fördermittel KInvFöG -Beiträge nach KAG -Städtischer Eigenanteil 2.991.493,00 EUR 482.475,00 EUR 332.332,00 EUR 4. Fazit Die städtischen Eigenfinanzierungsanteile der unter den Punkten 1 bis 3 dargestellten Maßnahmen in Höhe von 8.664.842,58 Euro können durch die geplante Kreditermächtigung abgedeckt werden. Über die Notwendigkeit einer Kreditaufnahme und über deren Höhe wird die Verwaltung im Laufe des Novembers entscheiden.