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Verwaltungsvorlage (Prostitution im Bereich Ritterstraße)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
276 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:11
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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 10.08.2016 Nr. 3007 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 32/01 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit 08.09.2016 Betreff Prostitution im Bereich Ritterstraße Beschlussentwurf: 1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Bezirksregierung Düsseldorf wird um Prüfung der Einrichtung eines zeitlich unbefristeten Sperrbezirkes in diesem Bereich gebeten. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3007 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 In der der Fraktionsvorsitzendenkonferenz am 24.06.2016 wurde vereinbart, dass die Verwaltung mit einer zusammenfassenden Vorlage den Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit umfassend über die Situation zur Straßenprostitution im Bereich der Ritterstraße informiert. Ziel soll es sein, eine grundsätzliche und abgestimmte Meinung zwischen Politik und Verwaltung zu erreichen. In dem Bereich Ritterstraße/Neue Ritterstraße wurde bereits seit vielen Jahren unauffällig durch einige wenige, meist deutsche Prostituierte, der Straßenprostitution nachgegangen. Ab Mitte 2012 häuften sich Beschwerden über milieubedingte Verschmutzung und Vollzug der Prostitution in der Öffentlichkeit. Intensive Bestreifung des Bereiches durch den Kommunalen Ordnungsdienst, Verkürzung der Reinigungsintervalle durch die GSAK, Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren und Maßnahmen zur Reduzierung von "Rückzugsbereichen" konnten die Belästigungen in dem Bereich nicht eindämmen. Die Prostitution wurde überwiegend von rumänischen und bulgarischen Prostituierten ausgeübt. Mit der Liberalisierung der Prostitution im Jahre 2002 wurde der Standpunkt, Prostitution sei sittenwidrig, aufgegeben und als rechtlich erlaubt angesehen. Sie kann aber Schutze der Jugend oder des öffentlichen Anstands für Teile eines Stadtgebietes verboten werden. Zuständig für die Ausweisung eines Sperrgebietes für die Stadt Krefeld ist die Bezirksregierung Düsseldorf. Der Ausschuss hat mit Beschluss vom 11.06.2013 die Verwaltung beauftragt, alle möglichen Schritte für eine Ausweitung des bestehenden Sperrbezirkes einzuleiten. Zu diesem Zeitpunkt wurden dort durchschnittlich bis zu 15, in Spitzenzeiten bis zu 25 Prostituierte festgestellt. Die Verwaltung hat mit Schreiben vom 17.09.2013 die Erweiterung des Sperrbezirkes in Krefeld gegenüber der Bezirksregierung Düsseldorf beantragt. Die Bezirksregierung sah jedoch die Voraussetzungen für die Erweiterung des Sperrbezirkes als nicht erfüllt an (Antwortschreiben vom 28.10.2013); es handele sich bei dem Gebiet überwiegend um ein Mischgebiet mit vereinzelter Wohnbebauung ohne Behörden- und Schulstandorte, Kindergärten sowie kirchliche oder soziale Jugendeinrichtungen. Auch der Polizeipräsident vertrat in seiner Stellungnahme vom 23.01.2014 die Auffassung, dass eine Erweiterung des Sperrbezirkes nicht angezeigt sei. Nach nochmaliger schriftlicher Intervention (Schreiben vom 07.03.2014) und weiterer Erörterung mit der Bezirksregierung wurde letztendlich als noch konsensfähige Lösung einer zeitlich beschränkten Erweiterung des Sperrbezirkes Krefeld zugestimmt: die Prostitution wurde in dem Erweiterungsgebiet für die Zeit zwischen 06:00 und 22:00 Uhr untersagt. Die neue Sperrbezirksverordnung ist seit dem 24.07.2014 in Kraft. Seit Inkrafttreten der neuen Sperrbezirksverordnung unterliegt der Bereich auch weiterhin einer Kontrolle des KOD und der Polizei. Nahezu täglich werden entsprechende aufwändige Kontrollen durchgeführt, wie die beiliegende Aufstellung für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum 12.08.2016 zeigt. Dabei werden nur vereinzelt Verstöße gegen die Sperrbezirksverordnung festgestellt. Grundsätzlich wird derzeit der Bereich mindestens zweimal täglich in den Abend- und Nachtstunden kontrolliert. Zur Zeit bieten in der Regel ca. zehn, teilweise bis zu 17 Prostituierte Ihre Dienste an. Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren werden konsequent geahndet bzw. eingeleitet und die Reinigung verunreinigter Bereiche unverzüglich in Auftrag gegeben. Darüber hinaus betreut eine Sozialarbeiterin des Sozialdienstes katholischer Frauen die in Krefeld arbeitenden Prostituierten. Die Personalstelle wird durch den Fachbereich Gesundheit der Stadt Krefeld zur Hälfte mitfinanziert. Trotz der veränderten Rahmenbedingungen reißen die Beschwerden der Anwohner wegen der Straßenprostitution nicht ab. Begründung Seite 3 In seiner Stellungnahme vom 19.08.2016 teilt das Polizeipräsidium Krefeld mit, dass die Prostitution nach Einführung des zeitlich befristeten Prostitutionsverbotes in diesem Bereich zurückgegangen ist und ein Problembereich nicht gesehen wird. Im Hinblick auf die Erweiterung des Sperrbezirkes im Duisburger Süden erscheint die die Einrichtung eines temporären Sperrbezirks in Krefeld nicht nachvollziehbar. Die Bezirksregierung Düsseldorf wird deshalb um Prüfung der Einrichtung eines zeitlich unbefristeten Sperrbezirkes in diesem Bereich gebeten.