Daten
Kommune
Krefeld
Größe
242 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Synopse Feuerwehrsatzung
geänderte Positionen
2015
2016
1.
Einsatz von Personal
EUR/Std
EUR/Std
1.1
mittlerer Dienst
47,00
48,00
1.2
gehobener Dienst
57,00
57,00
1.3
höherer Dienst
72,00
75,00
4.1
Vorsätzliche, grundlose Alarmierung der Feuerwehr 739,00
4.2
Falschalarmierung der Feuerwehr
Eine Falschalarmierung liegt vor, wenn der Einsatz
Folge einer nicht bestimmungsgemäßen oder
missbräuchlichen Auslösung einer nicht
unmittelbar bei der Feuerwehr aufgeschalteten
Brandmeldanlage war.
Zahlungspflichtig ist gemäß des Gesetzes über den
Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) des
Landes NW vom 10.02.1998, § 41, Abs. 2, Ziffer 6
der Eigentümer, Besitzer oder sonstige
Nutzungsberechtigte der Brandmeldanlage.
Dies gilt nicht, wenn ein zwischengeschaltetes
Sicherheitsunternehmen eine solche Brandmeldung
empfängt und an die Feuerwehr ungeprüft
weiterleitet.
(siehe Tarifposition 4.3)
4.3
Falschalarmierung der Feuerwehr durch einen
Sicherheitsdienst
Eine Falschalarmierung durch einen
Sicherheitsdienst liegt vor, wenn dessen
Mitarbeiter eine Brandmeldung ohne eine für den
Einsatz der Feuerwehr erforderliche Prüfung
weitergeleitet hat. Zahlungspflichtig ist gemäß des
Gesetzes über den Feuerschutz und die
Hilfeleistung (FSHG) des Landes NW vom
10.02.1998, § 41, Abs. 2, Ziffer 7 das
Sicherheitsunternehmen.
803,00
739,00
803,00
739,00
803,00