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Verwaltungsvorlage (Neuaufstellung des Haushaltssicherungskonzeptes - Maßnahmenkatalog 2015-2018)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
271 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:12
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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 20.01.2015 Nr. 996 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 67/0 ad Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität 03.02.2015 Betreff Neuaufstellung des Haushaltssicherungskonzeptes - Maßnahmenkatalog 2015-2018 Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität stimmt der im Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Krefeld 2015 - 2018 für den Fachbereich 67 – Grünflächen - ausgewiesenen Konsolidierungsmaßnahme zu und empfiehlt dem Rat, das Haushaltssicherungskonzept zu beschließen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 996 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Gemäß § 76 Absatz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat die Gemeinde ein Haushaltssicherungskonzept zwingend aufzustellen, wenn die allgemeine Rücklage um mehr als ein Viertel oder in zwei aufeinander folgenden Jahren um jeweils mehr als ein Zwanzigstel verringert oder gänzlich aufgebraucht wird. Gemäß § 76 Absatz 2 GO NRW dient das Haushaltssicherungskonzept dem Ziel, im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft die künftige, dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu erreichen. Es bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Der Katalog der Einzelmaßnahmen zur Haushaltssicherung der Jahre 2015 bis 2018 enthält auf den Seiten 100, 101 und 102 der entsprechenden Anlage, die auch den Fachbereich Grünflächen betreffende Kürzung von Zuschussleistungen. Mit Beschluss des Rates vom 05.12.2013 wurde die Zuschussliste 2014 mit entsprechenden Kürzungen beschlossen. Diese für das Jahr 2014 vorgenommenen Kürzungen sollen für den Fachbereich Grünflächen nunmehr auch ab dem Haushaltsjahr 2015 Gültigkeit besitzen. Im Gesamtvolumen von 13.000 EUR sind in den Produktgruppen 6-067.01 – Landschafts- und Grünordnung wie schon 2014 – und 6-067-02 – Grünunterhaltung folgende Einzelansätze vorgesehen: Zuschuss für die Förderung des Biotop- und Artenschutzes 1.000 EUR Zuschuss zu den Geschäftskosten Stadtverband KR der Kleingärtner 12.000 EUR Für das Jahr 2015 werden folgende Mehrerträge im Bereich 67-03 – Wald- und Forstwirtschaft vorgesehen: Mehrertrag aus Holzeinschlag 5.000 EUR Die im Haushaltsplanentwurf festgeschriebene Erhöhung der Kleingartenpacht in Höhe von 156.000 EUR kann erst ab dem 01.01.2016 erfolgen (siehe Anlage). Aufgrund des fehlenden Ratsbeschlusses im Jahr 2014 mit Wirkung für das Jahr 2015 kann die Umsetzung der Pachterhöhung nach Ratsbeschluss im Jahr 2015 erst im Jahr 2016 eingeplant werden. Die Verwaltung empfiehlt, den bei den Zuschussleistungen vorgenommenen Kürzungen bzw. den ausgewiesenen Mehrerträgen im Interesse einer nachhaltigen Haushaltskonsolidierung zuzustimmen und dem Rat zu empfehlen, das Haushaltssicherungskonzept zu beschließen.