Daten
Kommune
Krefeld
Größe
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:12
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 20.01.2015
Nr.
996 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 67/0 ad Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität
03.02.2015
Betreff
Neuaufstellung des Haushaltssicherungskonzeptes
- Maßnahmenkatalog 2015-2018
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität stimmt der im Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Krefeld 2015 - 2018 für den Fachbereich 67 – Grünflächen - ausgewiesenen Konsolidierungsmaßnahme zu und empfiehlt dem Rat, das Haushaltssicherungskonzept zu beschließen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 996 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Gemäß § 76 Absatz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat die Gemeinde
ein Haushaltssicherungskonzept zwingend aufzustellen, wenn die allgemeine Rücklage um mehr
als ein Viertel oder in zwei aufeinander folgenden Jahren um jeweils mehr als ein Zwanzigstel
verringert oder gänzlich aufgebraucht wird. Gemäß § 76 Absatz 2 GO NRW dient das Haushaltssicherungskonzept dem Ziel, im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft die künftige,
dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu erreichen. Es bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
Der Katalog der Einzelmaßnahmen zur Haushaltssicherung der Jahre 2015 bis 2018 enthält auf
den Seiten 100, 101 und 102 der entsprechenden Anlage, die auch den Fachbereich Grünflächen
betreffende Kürzung von Zuschussleistungen.
Mit Beschluss des Rates vom 05.12.2013 wurde die Zuschussliste 2014 mit entsprechenden Kürzungen beschlossen.
Diese für das Jahr 2014 vorgenommenen Kürzungen sollen für den Fachbereich Grünflächen
nunmehr auch ab dem Haushaltsjahr 2015 Gültigkeit besitzen. Im Gesamtvolumen von 13.000
EUR sind in den Produktgruppen 6-067.01 – Landschafts- und Grünordnung wie schon 2014 –
und 6-067-02 – Grünunterhaltung folgende Einzelansätze vorgesehen:
Zuschuss für die Förderung des Biotop- und Artenschutzes
1.000 EUR
Zuschuss zu den Geschäftskosten Stadtverband KR der Kleingärtner 12.000 EUR
Für das Jahr 2015 werden folgende Mehrerträge im Bereich 67-03 – Wald- und Forstwirtschaft
vorgesehen:
Mehrertrag aus Holzeinschlag
5.000 EUR
Die im Haushaltsplanentwurf festgeschriebene Erhöhung der Kleingartenpacht in Höhe von
156.000 EUR kann erst ab dem 01.01.2016 erfolgen (siehe Anlage). Aufgrund des fehlenden
Ratsbeschlusses im Jahr 2014 mit Wirkung für das Jahr 2015 kann die Umsetzung der Pachterhöhung nach Ratsbeschluss im Jahr 2015 erst im Jahr 2016 eingeplant werden.
Die Verwaltung empfiehlt, den bei den Zuschussleistungen vorgenommenen Kürzungen bzw.
den ausgewiesenen Mehrerträgen im Interesse einer nachhaltigen Haushaltskonsolidierung zuzustimmen und dem Rat zu empfehlen, das Haushaltssicherungskonzept zu beschließen.