Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Verwaltungsvorlage (Bestellung einer Prüferin beim Fachbereich Rechnungsprüfung)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
263 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:12
Verwaltungsvorlage (Bestellung einer Prüferin beim Fachbereich Rechnungsprüfung) Verwaltungsvorlage (Bestellung einer Prüferin beim Fachbereich Rechnungsprüfung) Verwaltungsvorlage (Bestellung einer Prüferin beim Fachbereich Rechnungsprüfung)

öffnen download melden Dateigröße: 263 kB

Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 30.07.2015 Nr. 1643 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 14 - Fachbereich Rechnungsprüfung Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rechnungsprüfungsausschuss 09.09.2015 Haupt- und Beschwerdeausschuss 29.09.2015 Rat 29.09.2015 Betreff Bestellung einer Prüferin beim Fachbereich Rechnungsprüfung Beschlussentwurf: Die Stadtamtsrätin Susanne Lickes-Sander wird nach § 104 (2) GO NW zur Prüferin beim Fachbereich Rechnungsprüfung bestellt. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1643 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Frau Lickes-Sander wird als Prüferin beim Fachbereich Rechnungsprüfung eingesetzt. Damit Frau Lickes-Sander die Tätigkeit als Prüferin uneingeschränkt wahrnehmen kann, ist ihre Bestellung durch Beschluss des Rates erforderlich. Die Bestellung durch den Rat erfolgt nach vorheriger Beschlussfassung durch den Rechnungsprüfungsausschuss.