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Verwaltungsvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 759 (V) - Photovoltaikanlage Nieper Straße 153 - sowie 280. Änderung des Flächennutzungsplans )

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
287 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:12
Verwaltungsvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 759 (V) - Photovoltaikanlage Nieper Straße 153 - sowie 280. Änderung des Flächennutzungsplans ) Verwaltungsvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 759 (V) - Photovoltaikanlage Nieper Straße 153 - sowie 280. Änderung des Flächennutzungsplans ) Verwaltungsvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 759 (V) - Photovoltaikanlage Nieper Straße 153 - sowie 280. Änderung des Flächennutzungsplans ) Verwaltungsvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 759 (V) - Photovoltaikanlage Nieper Straße 153 - sowie 280. Änderung des Flächennutzungsplans ) Verwaltungsvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 759 (V) - Photovoltaikanlage Nieper Straße 153 - sowie 280. Änderung des Flächennutzungsplans )

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 03.08.2015 Nr. 1664 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 61/02 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung Ost 26.08.2015 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 23.09.2015 Haupt- und Beschwerdeausschuss 29.09.2015 Rat 29.09.2015 Betreff Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 759 (V) - Photovoltaikanlage Nieper Straße 153 - sowie 280. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich östlich Nieper Straße und nördlich Kuhdyk; Beschluss zur Einstellung der Bauleitplanverfahren und Aufhebung der gefassten Beschlüsse Beschlussentwurf: I. 1. Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 759 (V) - Photovoltaikanlage Nieper Straße 153 - wird eingestellt. Sämtliche bisherige Verfahrensbeschlüsse werden aufgehoben. 2. Das Verfahren zur 280. Flächennutzungsplanänderung im Bereich östlich Nieper Straße und nördlich Kuhdyk wird eingestellt. Sämtliche bisherige Verfahrensbeschlüsse werden aufgehoben. II. Die Bezirksvertretung Krefeld Ost nimmt die Einstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 759 ( V) sowie die Einstellung der 280. Flächennutzungsplanänderung zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1664 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Die Verwaltung schlägt vor, das Verfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 759 (V) – Photovoltaikanlage Nieper Straße 153 – einzustellen und sämtliche Beschlüsse aufzuheben. Da die Ziele der Planung nicht mit den Darstellungen des Flächennutzungsplanes übereinstimmen, wurde parallel das Verfahren für die 280. Änderung des Flächennutzungsplanes betrieben. Mit der Einstellung des Bebauungsplanverfahrens besteht auch keine Notwendigkeit für die Weiterführung des Flächennutzungsplanänderungsverfahrens. Insofern empfiehlt die Verwaltung, auch die gefassten Beschlüsse für die 280. Flächennutzungsplanänderung im Bereich östlich Nieper Straße und nördlich Kuhdyk aufzuheben und das Verfahren einzustellen. Plangebiet Das ca. 1,5 ha große Plangebiet liegt außerhalb des Siedlungsbereiches an der Nieper Straße, nördlich Kuhdyk. Das Grundstück liegt nicht direkt an der Straße und ist über einen Privatweg von der Nieper Straße erschlossen. Im Nordwesten und Nordosten ist die Fläche von zwei Wassergräben begrenzt, die überwiegend mit Bäumen gesäumt sind. Die Fläche wurde zuvor von einem Gärtnereibetrieb genutzt. Die ehemaligen Gewächshäuser sind entfernt worden. Südlich des Vorhabenbereichs liegen das Wohnhaus Nieper Straße 153 sowie eine Gewerbehalle mit den umgebenden Freiflächen. Westlich, zur Nieper Straße hin, liegen zwei Gärtnereien und auch zugehörige Wohnhäuser und Nebengebäude. Anlass und Ziele der Planung Anlass des Bebauungsplans war das Bestreben des Vorhabenträgers, das Grundstück der ehemaligen Gärtnerei an der Nieper Straße 153 einer neuen, standortgerechten Nutzung zuzuführen. Vorgesehen war die Errichtung einer Photovoltaikanlage als Freilandanlage. Hierbei handelt es sich um eine gewerbliche Nutzung, die als solche im Außenbereich nicht privilegiert ist und somit nicht nach § 35 BauGB genehmigt werden kann. Um Planrecht für dieses Vorhaben zu schaffen, war die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Zielsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 759 (V) war es, durch Festsetzung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung – Photovoltaik – die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung als Freilandanlage mit den dazugehörigen Nebenanlagen zu schaffen. Bisheriges Verfahren Auf der Grundlage des Antrags des Vorhabenträgers vom 1. März 2010 hat der Rat der Stadt Krefeld am 14. April 2010 den Beschluss zur Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 759 (V) – Photovoltaikanlage Nieper Straße 153 – gefasst. Der einleitende Beschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Krefeld Nr. 18 vom 6. Mai 2010 bekannt gemacht. Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung hat in seiner Sitzung am 24. März 2010 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan Nr. 759 (V) sowie die 280. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen, welche in öffentlicher Veranstaltung am 18. Mai 2010 durchgeführt wurde. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange waren nach § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 6. Mai 2010 aufgefordert, sich zur vorgelegten Planung zu äußern. Als letzter Verfahrensschritt wurden der Aufstellungs- und Offenlagebeschluss für den Bebauungsplan Nr. 759 (V) sowie für die 280. Änderung des Flächennutzungsplans durch den Rat der Stadt Krefeld am 24. Juni 2010 gefasst. Die Offenlagen wurden jedoch nicht durchgeführt und Begründung Seite 3 die Planungen wurden ruhend gestellt. Grund dafür waren von der Bezirksregierung zur 280. Änderung des Flächennutzungsplans geäußerte landes- und regionalplanerische Bedenken. Mit Schreiben vom 30. Juni 2015 äußerte die Bezirksregierung Düsseldorf sich zu der beabsichtigten Darstellung einer Sondergebietsfläche für Anlagen zur Solarenergiegewinnung. Sie brachte Bedenken vor, da der Gebietsentwicklungsplan (GEP 99) das Plangebiet als Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich ausweist, der von den schützenswerten Freiraumfunktionen regionaler Grünzug sowie Bereich für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung überlagert wird. Diese schützenswerten Funktionen dürfen nicht beeinträchtigt werden. Das Sondergebiet als baulich genutzte Fläche würde einen raumbedeutsamen Eingriff in schützenswerten Freiraum darstellen. Da das Vorhaben einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auch außerhalb der regionalen Grünzüge verwirklicht werden könnte, fällt es nicht unter die Ausnahmemöglichkeiten, die der GEP eröffnet. Die landesplanerischen Bedenken konnten trotz eines am 11. August 2010 geführten Informationsgesprächs zwischen Vertretern des Fachbereichs Stadtplanung und der Bezirksregierung nicht ausgeräumt werden. Ohne landesplanerische Zustimmung kann die geplante Flächennutzungsplanänderung nicht durchgeführt und auch der daraus abzuleitende Bebauungsplan nicht zur Rechtskraft gebracht werden. Unter diesen Umständen ist die Errichtung der geplanten Photovoltaikanlage an dem vorgesehenen Standort nicht möglich. Aktuelle Entwicklung An diesem Sachstand hat sich seitdem nichts geändert, auch nicht im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans. Zwischenzeitlich teilte der Vorhabenträger vor dem Hintergrund der nicht durchführbaren Planung mit Schreiben vom 27. April 2012 mit, dass seinerseits der Antrag zur Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für eine Photovoltaikanlage nicht weiter aufrechterhalten werde. Damit sind die Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 759 (V) nicht mehr gegeben und das Verfahren ist einzustellen. Mit der Einstellung des Bebauungsplanverfahrens besteht auch keine Veranlassung mehr für die Weiterführung der 280. Änderung des Flächennutzungsplans, die aus regionalplanerischen Gründen ohnehin nicht durchführbar ist. Insofern empfiehlt die Verwaltung auch dieses Verfahren einzustellen. Sonstiges Die Einstellung des Verfahrens des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 759 (V) sowie der 280. Flächennutzungsplanänderung wird der Bezirksvertretung Krefeld-Ost zur Kenntnisnahme vorgelegt. Zur besseren Orientierung ist als Anlage 1 eine Übersicht über den bisher vorgesehenen Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 759 (V) – Photovoltaikanlage Nieper Begründung Seite 4 Straße 153 – sowie über den Änderungsbereich der 280. Änderung des Flächennutzungsplans beigefügt.