Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:12
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 03.08.2015
Nr.
1664 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 61/02 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bezirksvertretung Ost
26.08.2015
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
23.09.2015
Haupt- und Beschwerdeausschuss
29.09.2015
Rat
29.09.2015
Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 759 (V) - Photovoltaikanlage Nieper Straße 153 - sowie
280. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich östlich Nieper Straße und nördlich Kuhdyk;
Beschluss zur Einstellung der Bauleitplanverfahren und Aufhebung der gefassten Beschlüsse
Beschlussentwurf:
I.
1. Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Nr. 759 (V) - Photovoltaikanlage Nieper Straße 153 - wird eingestellt.
Sämtliche bisherige Verfahrensbeschlüsse werden aufgehoben.
2. Das Verfahren zur 280. Flächennutzungsplanänderung im Bereich östlich
Nieper Straße und nördlich Kuhdyk wird eingestellt.
Sämtliche bisherige Verfahrensbeschlüsse werden aufgehoben.
II.
Die Bezirksvertretung Krefeld Ost nimmt die Einstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 759 ( V) sowie die Einstellung der 280. Flächennutzungsplanänderung zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
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Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1664 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
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Die Verwaltung schlägt vor, das Verfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 759 (V) –
Photovoltaikanlage Nieper Straße 153 – einzustellen und sämtliche Beschlüsse aufzuheben. Da
die Ziele der Planung nicht mit den Darstellungen des Flächennutzungsplanes übereinstimmen,
wurde parallel das Verfahren für die 280. Änderung des Flächennutzungsplanes betrieben. Mit
der Einstellung des Bebauungsplanverfahrens besteht auch keine Notwendigkeit für die Weiterführung des Flächennutzungsplanänderungsverfahrens. Insofern empfiehlt die Verwaltung, auch
die gefassten Beschlüsse für die 280. Flächennutzungsplanänderung im Bereich östlich Nieper
Straße und nördlich Kuhdyk aufzuheben und das Verfahren einzustellen.
Plangebiet
Das ca. 1,5 ha große Plangebiet liegt außerhalb des Siedlungsbereiches an der Nieper Straße,
nördlich Kuhdyk. Das Grundstück liegt nicht direkt an der Straße und ist über einen Privatweg
von der Nieper Straße erschlossen. Im Nordwesten und Nordosten ist die Fläche von zwei Wassergräben begrenzt, die überwiegend mit Bäumen gesäumt sind. Die Fläche wurde zuvor von
einem Gärtnereibetrieb genutzt. Die ehemaligen Gewächshäuser sind entfernt worden. Südlich
des Vorhabenbereichs liegen das Wohnhaus Nieper Straße 153 sowie eine Gewerbehalle mit den
umgebenden Freiflächen. Westlich, zur Nieper Straße hin, liegen zwei Gärtnereien und auch zugehörige Wohnhäuser und Nebengebäude.
Anlass und Ziele der Planung
Anlass des Bebauungsplans war das Bestreben des Vorhabenträgers, das Grundstück der ehemaligen Gärtnerei an der Nieper Straße 153 einer neuen, standortgerechten Nutzung zuzuführen.
Vorgesehen war die Errichtung einer Photovoltaikanlage als Freilandanlage. Hierbei handelt es
sich um eine gewerbliche Nutzung, die als solche im Außenbereich nicht privilegiert ist und somit
nicht nach § 35 BauGB genehmigt werden kann. Um Planrecht für dieses Vorhaben zu schaffen,
war die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.
Zielsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 759 (V) war es, durch Festsetzung
eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung – Photovoltaik – die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung als Freilandanlage mit den dazugehörigen Nebenanlagen zu schaffen.
Bisheriges Verfahren
Auf der Grundlage des Antrags des Vorhabenträgers vom 1. März 2010 hat der Rat der Stadt Krefeld am 14. April 2010 den Beschluss zur Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.
759 (V) – Photovoltaikanlage Nieper Straße 153 – gefasst. Der einleitende Beschluss wurde im
Amtsblatt der Stadt Krefeld Nr. 18 vom 6. Mai 2010 bekannt gemacht.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung hat in seiner Sitzung am 24. März 2010 die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan Nr. 759 (V) sowie die 280. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen, welche in öffentlicher Veranstaltung am 18. Mai
2010 durchgeführt wurde.
Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange waren nach § 4 Abs. 1
BauGB mit Schreiben vom 6. Mai 2010 aufgefordert, sich zur vorgelegten Planung zu äußern.
Als letzter Verfahrensschritt wurden der Aufstellungs- und Offenlagebeschluss für den Bebauungsplan Nr. 759 (V) sowie für die 280. Änderung des Flächennutzungsplans durch den Rat der
Stadt Krefeld am 24. Juni 2010 gefasst. Die Offenlagen wurden jedoch nicht durchgeführt und
Begründung
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die Planungen wurden ruhend gestellt. Grund dafür waren von der Bezirksregierung zur 280.
Änderung des Flächennutzungsplans geäußerte landes- und regionalplanerische Bedenken.
Mit Schreiben vom 30. Juni 2015 äußerte die Bezirksregierung Düsseldorf sich zu der beabsichtigten Darstellung einer Sondergebietsfläche für Anlagen zur Solarenergiegewinnung. Sie brachte
Bedenken vor, da der Gebietsentwicklungsplan (GEP 99) das Plangebiet als Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich ausweist, der von den schützenswerten Freiraumfunktionen regionaler
Grünzug sowie Bereich für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung überlagert wird. Diese schützenswerten Funktionen dürfen nicht beeinträchtigt werden.
Das Sondergebiet als baulich genutzte Fläche würde einen raumbedeutsamen Eingriff in schützenswerten Freiraum darstellen. Da das Vorhaben einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auch
außerhalb der regionalen Grünzüge verwirklicht werden könnte, fällt es nicht unter die Ausnahmemöglichkeiten, die der GEP eröffnet.
Die landesplanerischen Bedenken konnten trotz eines am 11. August 2010 geführten Informationsgesprächs zwischen Vertretern des Fachbereichs Stadtplanung und der Bezirksregierung nicht
ausgeräumt werden.
Ohne landesplanerische Zustimmung kann die geplante Flächennutzungsplanänderung nicht
durchgeführt und auch der daraus abzuleitende Bebauungsplan nicht zur Rechtskraft gebracht
werden. Unter diesen Umständen ist die Errichtung der geplanten Photovoltaikanlage an dem
vorgesehenen Standort nicht möglich.
Aktuelle Entwicklung
An diesem Sachstand hat sich seitdem nichts geändert, auch nicht im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans.
Zwischenzeitlich teilte der Vorhabenträger vor dem Hintergrund der nicht durchführbaren Planung mit Schreiben vom 27. April 2012 mit, dass seinerseits der Antrag zur Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für eine Photovoltaikanlage nicht weiter aufrechterhalten
werde.
Damit sind die Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 759 (V) nicht mehr
gegeben und das Verfahren ist einzustellen.
Mit der Einstellung des Bebauungsplanverfahrens besteht auch keine Veranlassung mehr für die
Weiterführung der 280. Änderung des Flächennutzungsplans, die aus regionalplanerischen
Gründen ohnehin nicht durchführbar ist. Insofern empfiehlt die Verwaltung auch dieses Verfahren einzustellen.
Sonstiges
Die Einstellung des Verfahrens des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 759 (V) sowie der
280. Flächennutzungsplanänderung wird der Bezirksvertretung Krefeld-Ost zur Kenntnisnahme
vorgelegt.
Zur besseren Orientierung ist als Anlage 1 eine Übersicht über den bisher vorgesehenen Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 759 (V) – Photovoltaikanlage Nieper
Begründung
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Straße 153 – sowie über den Änderungsbereich der 280. Änderung des Flächennutzungsplans
beigefügt.