Daten
Kommune
Krefeld
Größe
271 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:13
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Nr.
4662 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20/1 mg Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
05.12.2017
Betreff
Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2017
hier : Weiterleitung von Landesmitteln für das Förderprogramm "Kultur und Schule"
Beschlussentwurf:
Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW wird der Leistung eines überplanmäßigen Aufwandes/ einer überplanmäßigen Auszahlung im Teilergebnisplan 2017 bei dem Innenauftrag P40003010000 - Regionales Bildungsbüro
-, Kostenart 53180000/73180000 - Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke an übrige Bereiche - in
Höhe von 3.160,00 EUR zugestimmt.
Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge/ Mehreinzahlungen bei dem Innenauftrag P40003010000 - Regionales Bildungsbüro -, Kostenart 41410000/61410000 - Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke vom
Land -.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4662 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
X nein
P40003010000
53180000
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Bei der Haushaltsplanung 2017 wurde lediglich ein Betrag von 43.000,00 EUR berücksichtigt. Die Fördermittel müssen in Gänze an die Schulen weitergeleitet werden.
Begründung
Seite 2
Im Rahmen des Landesprogrammes "Kultur und Schule" will die Landesregierung Kinder und Jugendliche
zusätzlich zum Unterricht an Kunst und Kultur heranführen. Ziel ist es, Künstlerinnen und Künstler sowie
Kulturpädagogen zur Gestaltung von Projekten in die Schulen Nordrhein-Westfalens einzuladen. Die Projekte ergänzen das schulische Lernen und eröffnen Kindern und Jugendlichen die Begegnung mit Kunst
und Kultur, unabhängig von deren Herkunft und sozialen Status. Die Schüler werden dabei unterstützt,
selber künstlerisch aktiv zu werden und weitere Kulturangebote wahrzunehmen.
Die Projekte finden in mehreren Einheiten über ein Schuljahr verteilt statt.
Die Stadt Krefeld hat diverse Projekte mit einem Gesamtfördervolumen von 46.160,00 EUR bei der Landesregierung angemeldet, die auch mittlerweile positiv beschieden wurden.
Bei der Haushaltsplanung 2017 ist der Fachbereich 40 noch davon ausgegangen, dass ein Förderbetrag
von 43.000,00 EUR zur Verfügung gestellt wird. Dieser Betrag wurde auch bereits an die entsprechenden
Schulen weitergeleitet. Zur vollständigen Weiterleitung der insgesamt eingegangenen Fördermittel ist
eine überplanmäßige Mittelbereitstellung von 3.160,00 EUR erforderlich.
Ein Beschluss durch den Rat ist herbei zu führen, da bereits zur Weiterleitung von Fördergeldern für das
Projekt "Geld oder Stelle" (105.960,00 EUR) und für das Projekt "Förderung von sozial-emotionalen
Kompetenzen in den außerunterrichtlichen Angeboten der offenen Ganztagsschulen im Rahmen der Qualitätsentwicklung des offenen Ganztages" (39.330,00 EUR) Mittel überplanmäßig zur Verfügung gestellt
wurden und somit die Erheblichkeitsgrenze gemäß § 22 Hauptsatzung überschritten ist.
Die Deckung erfolgt durch entsprechende Mehrerträge bei den Landeszuweisungen, wie im Beschlussentwurf dargestellt.