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Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2017 hier : Weiterleitung von Landesmitteln für das Förderprogramm "Kultur und Schule")

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
271 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:13
Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2017 hier : Weiterleitung von Landesmitteln für das Förderprogramm "Kultur und Schule") Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2017 hier : Weiterleitung von Landesmitteln für das Förderprogramm "Kultur und Schule") Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2017 hier : Weiterleitung von Landesmitteln für das Förderprogramm "Kultur und Schule")

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Nr. 4662 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 20/1 mg Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 05.12.2017 Betreff Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2017 hier : Weiterleitung von Landesmitteln für das Förderprogramm "Kultur und Schule" Beschlussentwurf: Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW wird der Leistung eines überplanmäßigen Aufwandes/ einer überplanmäßigen Auszahlung im Teilergebnisplan 2017 bei dem Innenauftrag P40003010000 - Regionales Bildungsbüro -, Kostenart 53180000/73180000 - Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke an übrige Bereiche - in Höhe von 3.160,00 EUR zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge/ Mehreinzahlungen bei dem Innenauftrag P40003010000 - Regionales Bildungsbüro -, Kostenart 41410000/61410000 - Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke vom Land -. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4662 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: X nein P40003010000 53180000 Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Bei der Haushaltsplanung 2017 wurde lediglich ein Betrag von 43.000,00 EUR berücksichtigt. Die Fördermittel müssen in Gänze an die Schulen weitergeleitet werden. Begründung Seite 2 Im Rahmen des Landesprogrammes "Kultur und Schule" will die Landesregierung Kinder und Jugendliche zusätzlich zum Unterricht an Kunst und Kultur heranführen. Ziel ist es, Künstlerinnen und Künstler sowie Kulturpädagogen zur Gestaltung von Projekten in die Schulen Nordrhein-Westfalens einzuladen. Die Projekte ergänzen das schulische Lernen und eröffnen Kindern und Jugendlichen die Begegnung mit Kunst und Kultur, unabhängig von deren Herkunft und sozialen Status. Die Schüler werden dabei unterstützt, selber künstlerisch aktiv zu werden und weitere Kulturangebote wahrzunehmen. Die Projekte finden in mehreren Einheiten über ein Schuljahr verteilt statt. Die Stadt Krefeld hat diverse Projekte mit einem Gesamtfördervolumen von 46.160,00 EUR bei der Landesregierung angemeldet, die auch mittlerweile positiv beschieden wurden. Bei der Haushaltsplanung 2017 ist der Fachbereich 40 noch davon ausgegangen, dass ein Förderbetrag von 43.000,00 EUR zur Verfügung gestellt wird. Dieser Betrag wurde auch bereits an die entsprechenden Schulen weitergeleitet. Zur vollständigen Weiterleitung der insgesamt eingegangenen Fördermittel ist eine überplanmäßige Mittelbereitstellung von 3.160,00 EUR erforderlich. Ein Beschluss durch den Rat ist herbei zu führen, da bereits zur Weiterleitung von Fördergeldern für das Projekt "Geld oder Stelle" (105.960,00 EUR) und für das Projekt "Förderung von sozial-emotionalen Kompetenzen in den außerunterrichtlichen Angeboten der offenen Ganztagsschulen im Rahmen der Qualitätsentwicklung des offenen Ganztages" (39.330,00 EUR) Mittel überplanmäßig zur Verfügung gestellt wurden und somit die Erheblichkeitsgrenze gemäß § 22 Hauptsatzung überschritten ist. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Mehrerträge bei den Landeszuweisungen, wie im Beschlussentwurf dargestellt.