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Verwaltungsvorlage (Vorlage Mehrklassenbildung.doc)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
175 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:13
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Inhalt der Datei

Auftrag Mit Beschluss des Schulausschusses vom 07.02.2017 wurde die Schulverwaltung beauftragt, für die Sitzung am 04.04.2017 ein Konzept vorzulegen, an welchen Schulen der Sekundarstufe I und in welchen Klassenstufen die neu zugewanderten Schülerinnen und Schüler nach Beendigung der Erstförderung ab dem Schuljahr 2017/18 in das Regelsystem integriert werden können (Vorlage 3553/17). Grundlagen Neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler wurden in Krefeld bis Anfang 2015 unmittelbar in das Regelschulsystem integriert, was bereits der Intention des damaligen Erlasses entsprach. Bereits seit 2013 waren die Zuwandererzahlen im Zuge der Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU zunächst vor allem aus Polen, dann auch aus Bulgarien und Rumänien deutlich angestiegen. Die Aufnahmekapazitäten in den Regelklassen der Schulformen der Sekundarstufe I waren somit Ende 2014 erschöpft. Dies führte dazu, dass in Krefeld wie in vielen anderen Städten ab 2015 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde, spezielle Förderklassen für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler („Seiteneinsteigende“) einzurichten (in Krefeld als „Seiteneinsteigerklassen“ bezeichnet). Seit Sommer 2015 stieg zudem die Zahl der aus den Bürgerkriegsregionen im Nahen und Mittleren Osten fliehenden Menschen, so dass am System der Seiteneinsteigerklassen festgehalten wurde. Diese „Klassen“ umfassen maximal 18 Schülerinnen und Schüler, für ihre Einrichtung bedarf es daher nicht zwingend eines Raumes in Klassenraumgröße. Häufig werden diese „Klassen“ in kleineren Nebenräumen unterrichtet. Die Schülerinnen und Schüler dieser Klassen sollen in diesen längstens zwei Jahre gefördert werden, bevor sie in das Regelsystem integriert werden. Verfahren der Integration ins Regelsystem Die Bezirksregierung hat hierzu im September 2016 Verfahrensregeln aufgestellt, damit sichergestellt werden kann, dass die Kinder und Jugendlichen einen Schulplatz bekommen. Das Verfahren der Bezirksregierung sieht vor, dass die Schulen die Seiteneinsteiger als Schulformwechsler der unteren Schulaufsicht (Schulamt) melden (mit empfohlenem Jahrgang und empfohlener Schulform). Darüber hinaus ist auch bei denjenigen Schülerinnen und Schülern, die an der Schule verbleiben sollen, zu klären, ob genügend Kapazitäten vorhanden sind bzw. wie ggf. neue geschaffen werden können. Das Schulamt (Generalie Integration) sammelt diese Daten und fasst sie zusammen. Die entsprechenden Listen werden der Bezirksregierung und dem Schulträger zur Verfügung gestellt und in einer anschließenden Regionalkonferenz beraten. Diese besteht aus den für die betroffenen Schulformen zuständigen Schulaufsichten, den Generalisten, dem Schulamt und Vertretern des Schulträgers sowie des Kommunalen Integrationszentrums. Die Regionalkonferenz entscheidet über die Einrichtung von Seiteneinsteigerklassen und schlägt im Falle einer notwendigen Mehrklassenbildung die in Frage kommenden Schulen vor. Die Entscheidung hierüber obliegt dem Schulträger. Mehrklassenbildung Es wird nicht möglich sein, alle diese Schülerinnen und Schüler in den bereits gebildeten Klassen unterzubringen oder sie dauerhaft in diesen zu belassen. So ist es beispielsweise in vielen Schulen üblich, dass die Kinder von Anfang an in vielen Fächern bereits am Regelunterricht teilnehmen. Dies ist im Sinne des Integrationsgedankens sinnvoll und dient zudem der Sicherstellung des Unterrichtsanspruchs der Kinder. Da aber gerade die Gesamtschulklassen und auch die Klassen anderer Schulen und Schulformen bekanntermaßen voll sind, führt dies dazu, dass einige Klassen inzwischen bis zu 34 Schülerinnen und Schüler umfassen. Dieser Zustand ist aus Sicht der Schulverwaltung nicht auf Dauer tragbar. Er belastet nicht nur Lehrerinnen und Lehrer in erheblichem Maße. Er erschwert vor allem die Umsetzung des schulgesetzlichen Anspruchs aller Kinder und Jugendlichen auf individuelle Förderung enorm. Binnendifferenzierung und moderne Unterrichtsformen, wie sie in Krefeld seit der Teilnahme an dem Projekt „Selbstständige Schule“ systematisch und unterstützt vom Schulträger etabliert wurden, sind in übergroßen Klassen kaum noch umsetzbar. Auch der Erfolg der Inklusion wird durch derart große Klassen in Frage gestellt. Die Schulverwaltung und die Schulaufsicht gehen infolgedessen gemeinsam davon aus, dass die neu zugewanderten Kinder und Jugendlichen zu einem großen Teil nur mit Hilfe der Bildung zusätzlicher Klassen einen Schulplatz erhalten können. Dabei ist der Hinweis wichtig, dass die Einrichtung einer Mehrklasse in einem beliebigen Jahrgang einer Schule nicht dafür vorgesehen ist, alle neu zugewanderten Kinder in diese neue Klasse aufzunehmen. Stattdessen wird eine Neuverteilung aller Schülerinnen und Schüler des entsprechenden Jahrgangs vorgenommen. Eine Klasse nur für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler ist nach der Erstförderung nicht mehr zulässig. Insofern betrifft die Mehrklassenbildung jeweils den gesamten Jahrgang. Sie wird für einige der bisherigen Schülerinnen und Schüler sicherlich unerfreulich sein, aber anderen auch eine Chance bieten. Das Gelingen dieser Maßnahme wird innerschulisch davon abhängen, dass die betroffenen Schulleitungen frühzeitig transparent kommunizieren und den Prozess aktiv gestalten, um die Schulgemeinde auf den Schritt vorzubereiten und eventuell entstehenden Vorbehalten frühzeitig begegnen zu können. Schulgesetzlich handelt es sich nicht um eine Zügigkeitserweiterung. Diese würde üblicherweise von Jahrgang 5 hochwachsen und sich auf alle Jahrgänge der Schule beziehen. Es handelt sich vielmehr um eine Mehrklassenbildung, deren Einrichtung an gewisse Vorgaben gebunden ist (vgl. VO zu § 93, BASS 11-11 Nr. 1.1 mit den entsprechenden Verwaltungsvorschriften). Bei einer Mehrklassenbildung darf im Prinzip der Klassenfrequenzrichtwert (KFRW) nicht unterschritten werden. Es gibt jedoch Ausnahmen. Seit der Neufassung des o.g. Erlasses von 2016 gilt: „Eine Unterschreitung der Bandbreite bis auf 22 ist zulässig, wenn die Klassenbildung zur Vermeidung von Beschulungsproblemen in der Region und damit verbunden zur Ermöglichung der Schulpflichterfüllung erforderlich und das Erreichen des Klassenfrequenzrichtwertes im laufenden Schuljahr wahrscheinlich ist.“ Schuljahr 2016/171 Hauptschule Realschule Gymnasium Gesamtschule Bb 5-7 KFRW 5-7 18-30 24 Bb 8-10, in GY 8-9 18-30 25-29 27 26-30 KFRW 8-10, in GY 8- 9 24 28 KFRW: Klassenfrequenzrichtwert Bb: Bandbreite Mehrklassenbildungen sind schulorganisatorische Maßnahmen, die förmlich vom Schulträger zu beschließen sind und der Genehmigung bedürfen. Zum Schuljahreswechsel 1.8.2017 stellt sich die Situation gemäß der Auswertung der Abfrage des Schulamtes bei den Schulen im Januar 2017, die entsprechend den Vorgaben der Bezirksregierung durchgeführt wurde, folgendermaßen dar: Im künftigen Jahrgang 6 endet die Erstförderung für 26 Kinder. Diese befinden sich jedoch überwiegend bereits in Regelklassen an Gesamtschulen und können an ihren Schulen bleiben. Einzelne Wechsel können unter Beteiligung der unteren Schulaufsicht zwischen den Schulen bilateral vereinbart werden. Im künftigen Jahrgang 7 endet die Erstförderung für 25 Kinder. Diese befinden sich überwiegend in Vorbereitungsklassen an Gesamtschulen (12 Kinder) und Gymnasien (8). Ein Teil dieser Kinder wird jedoch wegen mangelnder Schulplätze oder nicht gegebener Schulformeignung nicht an diesen Schulen verbleiben können. Darüber hinaus endet die Erstförderung für prognostisch weitere 40 Kinder zum 1.2.2018, von denen 30 aktuell in Realschulen unterrichtet werden. An den Realschulen sind die aktuellen 6. Klassen mit 29-31 Kindern pro Klasse ebenfalls voll. Zudem sind dort erfahrungsgemäß auch Kinder aufzunehmen, die nach der Erprobungsstufe die Gymnasien verlassen müssen. Daher wird vorgeschlagen, zusätzliche Realschulkapazitäten durch die Einrichtung einer Mehrklasse zu schaffen. Die Regionalkonferenz hat am 20.02.2017 vorgeschlagen, diese Mehrklasse an der Realschule Horkesgath einzurichten. Nach Rücksprache mit der Schulleitung kann trotz der beengten räumlichen Verhältnisse eine Unterbringung der zusätzlichen Klasse im Bestand ermöglicht werden. Einzelne Kinder können zudem in die bestehenden Regelklassen der Hauptschulen oder Gymnasien aufgenommen werden. Im künftigen Jahrgang 8 endet die Erstförderung für 30 Kinder. Diese befinden sich überwiegend in Vorbereitungsklassen an Gymnasien (21 Kinder). Ein großer Teil dieser Kinder wird wegen mangelnder Eignung nicht an den Gymnasien verbleiben können. Ein Wechsel an die Gesamtschule ist wünschenswert, aufgrund mangelnder Kapazitäten in den vorhandenen Regelklassen jedoch nur bei Bildung einer Mehrklasse möglich. Darüber hinaus 1 Im schulpolitischen Konsens der Fraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen von 2011 war eine schrittweise Senkung der Klassenfrequenzrichtwerte und dementsprechend auch der Bandbreiten vereinbart worden. Die neuen Werte gelten seit 2014 ab dem jeweils neuen Jahrgang 5 und somit im Schuljahr 2016/17 für die Jahrgänge 5-7, ab dem Schuljahr 2017/18 dann für die Jahrgänge 5-8, 2018/19 für die Jahrgänge 5-9 und werden ab dem Schuljahr 2019/20 für alle Jahrgänge der Sekundarstufe I gelten. endet die Erstförderung für prognostisch weitere 21 Kinder zum 1.2.2018, die aktuell Vorbereitungsklassen der Gymnasien besuchen. Daher wird vorgeschlagen, zusätzliche Gesamtschulkapazitäten durch die Einrichtung einer Mehrklasse zu schaffen. Die Regionalkonferenz hat am 20.02.2017 vorgeschlagen, diese Mehrklasse an der Robert-Jungk-Gesamtschule einzurichten. Einzelne Kinder können zudem in die bestehenden Regelklassen der Hauptschulen, Realschulen oder Gymnasien aufgenommen werden. Nach Rücksprache mit der Schulleitung kann auch hier trotz der beengten räumlichen Verhältnisse eine zusätzliche Klasse im vorhandenen Raumbestand untergebracht werden. Im künftigen Jahrgang 9 endet die Erstförderung für 24 Kinder, die sich überwiegend in Vorbereitungsklassen der Realschulen und Gymnasien befinden. Um den Kindern, die an diesen Schulformen nicht verbleiben können, die weitere Schullaufbahn an einer Schulform zu ermöglichen, die besonders darauf spezialisiert ist, in einem differenzierten System auch Kinder mit schwierigen Lernvoraussetzungen zu einem Abschluss zu führen, wird vorgeschlagen, eine zusätzliche Klasse 9 an einer Hauptschule einzurichten. Die Regionalkonferenz hat am 20.02.2017 vorgeschlagen, diese Mehrklasse an der Stephanushauptschule einzurichten. Aufgrund des Weggangs von zwei Jahrgängen ist die Unterbringung auch hier im Bestand möglich. An der Hauptschule können die Schülerinnen und Schüler die Sekundarstufe I nicht nur mit dem Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder 10 sondern auch mit dem mittleren Schulabschluss beenden. Zudem kann dort auch die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben werden. Insofern ist der Besuch der Hauptschule keineswegs eine Sackgasse, sondern soll gerade den älteren Schülerinnen und Schülern vielfältige Möglichkeiten in einem differenziert arbeitenden System eröffnen. Die betreffenden Schülerinnen und Schüler verlassen die Schule im Sommer 2019, so dass sie den dann anstehenden Umzug (Vorlage 3207/16) nicht mehr mitmachen müssen und ihnen ein weiterer Schulwechsel in der Sek I erspart bleibt. Einzelne Kinder können ggf. an den Gesamtschulen verbleiben (sofern dort einzelne Plätze vorhanden sein sollten) oder an eine Realschule oder ein Gymnasium in bestehende Klassen wechseln. Im künftigen Jahrgang 10 endet die Erstförderung für 21 Jugendliche. 7 dieser Jugendlichen werden ans Berufskolleg wechseln, 14 können in den bestehenden Klassen einen Platz finden. Eine zusätzliche Abschlussklasse einzurichten, erscheint gleichwohl weder als sinnvoll noch als vertretbar. Vielmehr wird hier noch zu prüfen sein, unter welchen Bedingungen diese Jugendlichen am besten zu Abschlüssen geführt werden können und wie der Übergang in die Berufskollegs sichergestellt werden kann. Gemäß oben zitiertem Erlass ist bei einer Mehrklassenbildung „… eine Unterschreitung der Bandbreite bis auf 22 (…) zulässig, wenn die Klassenbildung zur Vermeidung von Beschulungsproblemen in der Region und damit verbunden zur Ermöglichung der Schulpflichterfüllung erforderlich und das Erreichen des Klassenfrequenzrichtwertes im laufenden Schuljahr wahrscheinlich ist.“ Es wird daher darauf zu achten sein, dass alle neu gebildeten Klassen aus mindestens 22 Schülerinnen und Schülern bestehen und im Laufe des Schuljahres gefüllt werden können. In der Realschule Horkesgath besteht der aktuelle Jahrgang 6, zukünftig 7, aus 123 Kindern in 4 Klassen (Stand: Schulstatistik 2016/17). Würde man die 123 Kinder schon jetzt auf 5 Klassen verteilen, würden die Klassen bereits von 24-25 Kindern besucht. Es ist daher davon auszugehen, dass bei Aufnahme weiterer Kinder der Klassenfrequenzrichtwert von 27 problemlos erreicht wird. In der Robert-Jungk-Gesamtschule besteht der aktuelle Jahrgang 7, zukünftig 8, (am Standort Hüls) aus 107 Kindern in 4 Klassen, also 26-27 pro Klasse. Eine zusätzliche 5 Klasse würde zu einer durchschnittlichen Größe von 21-22 Kindern führen, so dass auch hier durch die Aufnahme zusätzlicher Kinder der Wert von 22 ohne Weiteres zu Schuljahresbeginn erreicht wird. Zum 1.2.2018 bestehen dann weitere Aufnahmekapazitäten. An der Stephanushauptschule besteht der aktuelle Jahrgang 8, zukünftig 9, aus 57 Schülerinnen und Schülern in 2 Klassen, die demnach mit 28-29 Jugendlichen ohnehin sehr voll sind. Bereits bei der Aufnahme von nur 9 weiteren Jugendlichen wäre der Wert von durchschnittlich 22 erreicht. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass der KFRW von 24 im Laufe des Schuljahres erreicht wird, da dafür „nur“ 15 weitere Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden müssten. Beteiligung der Schulen Die Schulen wurden mit Schreiben vom 28.02.2017 darum gebeten, bis zum 03.04.2017 zu der geplanten Maßnahme Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden bis zur Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung nachgereicht. Unterstützung der Schulen durch den Fachbereich 40 Die Schulen werden seitens des Fachbereichs 40 bei der Bearbeitung dieser Aufgaben unterstützt. Bereits seit 2011 nimmt die Stadt Krefeld an einem Projekt der Stiftung Mercator teil, das sich mit den Übergängen der Schülerinnen und Schüler von der Grundschule zur weiterführenden Schule befasst. In der aktuellen Projektrunde hat das Regionale Bildungsbüro in Abstimmung mit dem Regionalen Lenkungskreis beim Projektträger Ruhrfutur gGmbH beantragt, drei Netzwerke einzurichten, die sich alle mit den spezifischen Übergängen der neu Zugewanderten beschäftigen. Seit Juni 2016 arbeiten drei Schulnetzwerke an diesen Themen, wobei sich eines besonders dem in dieser Vorlage thematisierten Übergang von der Seiteneinsteigerklasse in das Regelsystem widmet. In diesem Netzwerk arbeiten Lehrerinnen und Lehrer aller Schulformen mit, das Kommunale Integrationszentrum (KI) wird einbezogen. Es entstehen Materialien, die bei der Ermittlung einer Empfehlung für einen bestimmten Bildungsgang unterstützen sollen und Vorschläge zur Anschlussförderung der neu zugewanderten Kinder und Jugendlichen enthalten. Darüber hinaus ist vorgesehen, den Schulen aus dem Regionalen Schulentwicklungsfonds Mittel zur Verfügung zu stellen, welche bei der Neubildung von Klassen Aktivitäten zur Entwicklung neuer Klassengemeinschaften unterstützen können (gemeinsame Ausflüge, teambildende Maßnahmen, Projekte zu Stärkung der Klassengemeinschaft). Es wird empfohlen, hierbei frühzeitig die Schulsozialarbeit einzubeziehen und ggf. die Unterstützung des Jugendamtes oder des Psychologischen Dienstes in Anspruch zu nehmen. Das Kompetenzteam (die staatliche, der unteren Schulaufsicht zugeordnete regionale Lehrerfortbildung) hat in Zusammenarbeit mit dem KI eine Fortbildungsreihe entwickelt und bietet zwischen September 2016 und Mai 2017 vier Vorträge und fünf Workshops zu unterschiedlichen Themen rund um den Unterricht für neu zugewanderte Kinder an. Darüber hinaus hält das KT (auch auf Anfrage) eine Vielzahl weiterer Fortbildungen vor, z.B. zur Differenzierung im Unterricht und zur Schulentwicklung. Das Kommunale Integrationszentrum berät Schulen bei der interkulturellen Schulentwicklung und bietet u.a. auch im Bereich der Sekundarstufe I eine Reihe von begleitenden Maßnahmen an wie z.B. den jährlich stattfindenden DaZ-Tag (Deutsch als Zweitsprache), die Teilnahme am Projekt „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“, Vermittlung und Begleitung von Ehrenamtlern für Schulen, das Lotsenprojekt (bei dem Schülerinnen und Schüler als Lotsen für neu Zugewanderte fungieren), Arbeitskreise für Lehrerinnen und Lehrer, schulbezogene sozialpädagogische Unterstützung für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler und ihre Familien sowie Sportprojekte in Kooperation mit dem Stadtsportbund. Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS) hat zudem im März 2016 die Vorgaben zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) dahingehend präzisiert, dass Leistungen zur Lernförderung (auch zusätzliche Bedarfe an Deutschförderung für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte) aus BuTMitteln gewährt werden, „wenn eine im Rahmen der Schule angebotene Förderung für die jeweilige Schülerin oder den jeweiligen Schüler nicht ausreichend geleistet werden kann und somit eine ergänzende Lernförderung notwendig ist.“2 Diese Regelung umfasst auch den Fall, in dem eine zusätzliche Förderung zu einer schnelleren schulischen und gesellschaftlichen Integration führen kann. Zudem gibt es keine zeitliche Einschränkung bei der Lernförderung und die Leistungen lassen sich auch in der Ferienzeit in Anspruch nehmen. 2 Erlass „Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets in Nordrhein-Westfalen“, 15.3.2016, Az: II B 4 – 7411.10