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Kommune
Krefeld
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16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:13
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Auftrag
Mit Beschluss des Schulausschusses vom 07.02.2017 wurde die Schulverwaltung beauftragt,
für die Sitzung am 04.04.2017 ein Konzept vorzulegen, an welchen Schulen der
Sekundarstufe I und in welchen Klassenstufen die neu zugewanderten Schülerinnen und
Schüler nach Beendigung der Erstförderung ab dem Schuljahr 2017/18 in das Regelsystem
integriert werden können (Vorlage 3553/17).
Grundlagen
Neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler wurden in Krefeld bis Anfang 2015 unmittelbar
in das Regelschulsystem integriert, was bereits der Intention des damaligen Erlasses
entsprach. Bereits seit 2013 waren die Zuwandererzahlen im Zuge der
Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU zunächst vor allem aus Polen, dann auch aus Bulgarien
und Rumänien deutlich angestiegen. Die Aufnahmekapazitäten in den Regelklassen der
Schulformen der Sekundarstufe I waren somit Ende 2014 erschöpft. Dies führte dazu, dass in
Krefeld wie in vielen anderen Städten ab 2015 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht
wurde, spezielle Förderklassen für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler
(„Seiteneinsteigende“) einzurichten (in Krefeld als „Seiteneinsteigerklassen“ bezeichnet).
Seit Sommer 2015 stieg zudem die Zahl der aus den Bürgerkriegsregionen im Nahen und
Mittleren Osten fliehenden Menschen, so dass am System der Seiteneinsteigerklassen
festgehalten wurde.
Diese „Klassen“ umfassen maximal 18 Schülerinnen und Schüler, für ihre Einrichtung bedarf
es daher nicht zwingend eines Raumes in Klassenraumgröße. Häufig werden diese „Klassen“
in kleineren Nebenräumen unterrichtet.
Die Schülerinnen und Schüler dieser Klassen sollen in diesen längstens zwei Jahre gefördert
werden, bevor sie in das Regelsystem integriert werden.
Verfahren der Integration ins Regelsystem
Die Bezirksregierung hat hierzu im September 2016 Verfahrensregeln aufgestellt, damit
sichergestellt werden kann, dass die Kinder und Jugendlichen einen Schulplatz bekommen.
Das Verfahren der Bezirksregierung sieht vor, dass die Schulen die Seiteneinsteiger als
Schulformwechsler der unteren Schulaufsicht (Schulamt) melden (mit empfohlenem
Jahrgang und empfohlener Schulform). Darüber hinaus ist auch bei denjenigen Schülerinnen
und Schülern, die an der Schule verbleiben sollen, zu klären, ob genügend Kapazitäten
vorhanden sind bzw. wie ggf. neue geschaffen werden können. Das Schulamt (Generalie
Integration) sammelt diese Daten und fasst sie zusammen. Die entsprechenden Listen
werden der Bezirksregierung und dem Schulträger zur Verfügung gestellt und in einer
anschließenden Regionalkonferenz beraten. Diese besteht aus den für die betroffenen
Schulformen zuständigen Schulaufsichten, den Generalisten, dem Schulamt und Vertretern
des Schulträgers sowie des Kommunalen Integrationszentrums. Die Regionalkonferenz
entscheidet über die Einrichtung von Seiteneinsteigerklassen und schlägt im Falle einer
notwendigen Mehrklassenbildung die in Frage kommenden Schulen vor. Die Entscheidung
hierüber obliegt dem Schulträger.
Mehrklassenbildung
Es wird nicht möglich sein, alle diese Schülerinnen und Schüler in den bereits gebildeten
Klassen unterzubringen oder sie dauerhaft in diesen zu belassen. So ist es beispielsweise in
vielen Schulen üblich, dass die Kinder von Anfang an in vielen Fächern bereits am
Regelunterricht teilnehmen. Dies ist im Sinne des Integrationsgedankens sinnvoll und dient
zudem der Sicherstellung des Unterrichtsanspruchs der Kinder. Da aber gerade die
Gesamtschulklassen und auch die Klassen anderer Schulen und Schulformen
bekanntermaßen voll sind, führt dies dazu, dass einige Klassen inzwischen bis zu 34
Schülerinnen und Schüler umfassen.
Dieser Zustand ist aus Sicht der Schulverwaltung nicht auf Dauer tragbar. Er belastet nicht
nur Lehrerinnen und Lehrer in erheblichem Maße. Er erschwert vor allem die Umsetzung des
schulgesetzlichen Anspruchs aller Kinder und Jugendlichen auf individuelle Förderung
enorm. Binnendifferenzierung und moderne Unterrichtsformen, wie sie in Krefeld seit der
Teilnahme an dem Projekt „Selbstständige Schule“ systematisch und unterstützt vom
Schulträger etabliert wurden, sind in übergroßen Klassen kaum noch umsetzbar. Auch der
Erfolg der Inklusion wird durch derart große Klassen in Frage gestellt.
Die Schulverwaltung und die Schulaufsicht gehen infolgedessen gemeinsam davon aus, dass
die neu zugewanderten Kinder und Jugendlichen zu einem großen Teil nur mit Hilfe der
Bildung zusätzlicher Klassen einen Schulplatz erhalten können. Dabei ist der Hinweis wichtig,
dass die Einrichtung einer Mehrklasse in einem beliebigen Jahrgang einer Schule nicht dafür
vorgesehen ist, alle neu zugewanderten Kinder in diese neue Klasse aufzunehmen.
Stattdessen wird eine Neuverteilung aller Schülerinnen und Schüler des entsprechenden
Jahrgangs vorgenommen. Eine Klasse nur für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler ist
nach der Erstförderung nicht mehr zulässig. Insofern betrifft die Mehrklassenbildung jeweils
den gesamten Jahrgang. Sie wird für einige der bisherigen Schülerinnen und Schüler
sicherlich unerfreulich sein, aber anderen auch eine Chance bieten. Das Gelingen dieser
Maßnahme wird innerschulisch davon abhängen, dass die betroffenen Schulleitungen
frühzeitig transparent kommunizieren und den Prozess aktiv gestalten, um die
Schulgemeinde auf den Schritt vorzubereiten und eventuell entstehenden Vorbehalten
frühzeitig begegnen zu können.
Schulgesetzlich handelt es sich nicht um eine Zügigkeitserweiterung. Diese würde
üblicherweise von Jahrgang 5 hochwachsen und sich auf alle Jahrgänge der Schule beziehen.
Es handelt sich vielmehr um eine Mehrklassenbildung, deren Einrichtung an gewisse
Vorgaben gebunden ist (vgl. VO zu § 93, BASS 11-11 Nr. 1.1 mit den entsprechenden
Verwaltungsvorschriften).
Bei einer Mehrklassenbildung darf im Prinzip der Klassenfrequenzrichtwert (KFRW) nicht
unterschritten werden. Es gibt jedoch Ausnahmen. Seit der Neufassung des o.g. Erlasses von
2016 gilt: „Eine Unterschreitung der Bandbreite bis auf 22 ist zulässig, wenn die
Klassenbildung zur Vermeidung von Beschulungsproblemen in der Region und damit
verbunden zur Ermöglichung der Schulpflichterfüllung erforderlich und das Erreichen des
Klassenfrequenzrichtwertes im laufenden Schuljahr wahrscheinlich ist.“
Schuljahr
2016/171
Hauptschule
Realschule
Gymnasium
Gesamtschule
Bb 5-7
KFRW 5-7
18-30
24
Bb 8-10,
in GY 8-9
18-30
25-29
27
26-30
KFRW 8-10,
in GY 8- 9
24
28
KFRW: Klassenfrequenzrichtwert
Bb: Bandbreite
Mehrklassenbildungen sind schulorganisatorische Maßnahmen, die förmlich vom
Schulträger zu beschließen sind und der Genehmigung bedürfen.
Zum Schuljahreswechsel 1.8.2017 stellt sich die Situation gemäß der Auswertung der
Abfrage des Schulamtes bei den Schulen im Januar 2017, die entsprechend den Vorgaben
der Bezirksregierung durchgeführt wurde, folgendermaßen dar:
Im künftigen Jahrgang 6 endet die Erstförderung für 26 Kinder. Diese befinden sich jedoch
überwiegend bereits in Regelklassen an Gesamtschulen und können an ihren Schulen
bleiben. Einzelne Wechsel können unter Beteiligung der unteren Schulaufsicht zwischen den
Schulen bilateral vereinbart werden.
Im künftigen Jahrgang 7 endet die Erstförderung für 25 Kinder. Diese befinden sich
überwiegend in Vorbereitungsklassen an Gesamtschulen (12 Kinder) und Gymnasien (8). Ein
Teil dieser Kinder wird jedoch wegen mangelnder Schulplätze oder nicht gegebener
Schulformeignung nicht an diesen Schulen verbleiben können. Darüber hinaus endet die
Erstförderung für prognostisch weitere 40 Kinder zum 1.2.2018, von denen 30 aktuell in
Realschulen unterrichtet werden.
An den Realschulen sind die aktuellen 6. Klassen mit 29-31 Kindern pro Klasse ebenfalls voll.
Zudem sind dort erfahrungsgemäß auch Kinder aufzunehmen, die nach der Erprobungsstufe
die Gymnasien verlassen müssen. Daher wird vorgeschlagen, zusätzliche
Realschulkapazitäten durch die Einrichtung einer Mehrklasse zu schaffen. Die
Regionalkonferenz hat am 20.02.2017 vorgeschlagen, diese Mehrklasse an der Realschule
Horkesgath einzurichten. Nach Rücksprache mit der Schulleitung kann trotz der beengten
räumlichen Verhältnisse eine Unterbringung der zusätzlichen Klasse im Bestand ermöglicht
werden. Einzelne Kinder können zudem in die bestehenden Regelklassen der Hauptschulen
oder Gymnasien aufgenommen werden.
Im künftigen Jahrgang 8 endet die Erstförderung für 30 Kinder. Diese befinden sich
überwiegend in Vorbereitungsklassen an Gymnasien (21 Kinder). Ein großer Teil dieser
Kinder wird wegen mangelnder Eignung nicht an den Gymnasien verbleiben können. Ein
Wechsel an die Gesamtschule ist wünschenswert, aufgrund mangelnder Kapazitäten in den
vorhandenen Regelklassen jedoch nur bei Bildung einer Mehrklasse möglich. Darüber hinaus
1
Im schulpolitischen Konsens der Fraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen von 2011 war eine
schrittweise Senkung der Klassenfrequenzrichtwerte und dementsprechend auch der Bandbreiten vereinbart
worden. Die neuen Werte gelten seit 2014 ab dem jeweils neuen Jahrgang 5 und somit im Schuljahr 2016/17
für die Jahrgänge 5-7, ab dem Schuljahr 2017/18 dann für die Jahrgänge 5-8, 2018/19 für die Jahrgänge 5-9 und
werden ab dem Schuljahr 2019/20 für alle Jahrgänge der Sekundarstufe I gelten.
endet die Erstförderung für prognostisch weitere 21 Kinder zum 1.2.2018, die aktuell
Vorbereitungsklassen der Gymnasien besuchen.
Daher wird vorgeschlagen, zusätzliche Gesamtschulkapazitäten durch die Einrichtung einer
Mehrklasse zu schaffen. Die Regionalkonferenz hat am 20.02.2017 vorgeschlagen, diese
Mehrklasse an der Robert-Jungk-Gesamtschule einzurichten.
Einzelne Kinder können zudem in die bestehenden Regelklassen der Hauptschulen,
Realschulen oder Gymnasien aufgenommen werden. Nach Rücksprache mit der Schulleitung
kann auch hier trotz der beengten räumlichen Verhältnisse eine zusätzliche Klasse im
vorhandenen Raumbestand untergebracht werden.
Im künftigen Jahrgang 9 endet die Erstförderung für 24 Kinder, die sich überwiegend in
Vorbereitungsklassen der Realschulen und Gymnasien befinden. Um den Kindern, die an
diesen Schulformen nicht verbleiben können, die weitere Schullaufbahn an einer Schulform
zu ermöglichen, die besonders darauf spezialisiert ist, in einem differenzierten System auch
Kinder mit schwierigen Lernvoraussetzungen zu einem Abschluss zu führen, wird
vorgeschlagen, eine zusätzliche Klasse 9 an einer Hauptschule einzurichten. Die
Regionalkonferenz hat am 20.02.2017 vorgeschlagen, diese Mehrklasse an der
Stephanushauptschule einzurichten. Aufgrund des Weggangs von zwei Jahrgängen ist die
Unterbringung auch hier im Bestand möglich. An der Hauptschule können die Schülerinnen
und Schüler die Sekundarstufe I nicht nur mit dem Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder
10 sondern auch mit dem mittleren Schulabschluss beenden. Zudem kann dort auch die
Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben werden. Insofern ist der
Besuch der Hauptschule keineswegs eine Sackgasse, sondern soll gerade den älteren
Schülerinnen und Schülern vielfältige Möglichkeiten in einem differenziert arbeitenden
System eröffnen. Die betreffenden Schülerinnen und Schüler verlassen die Schule im
Sommer 2019, so dass sie den dann anstehenden Umzug (Vorlage 3207/16) nicht mehr
mitmachen müssen und ihnen ein weiterer Schulwechsel in der Sek I erspart bleibt.
Einzelne Kinder können ggf. an den Gesamtschulen verbleiben (sofern dort einzelne Plätze
vorhanden sein sollten) oder an eine Realschule oder ein Gymnasium in bestehende Klassen
wechseln.
Im künftigen Jahrgang 10 endet die Erstförderung für 21 Jugendliche. 7 dieser Jugendlichen
werden ans Berufskolleg wechseln, 14 können in den bestehenden Klassen einen Platz
finden. Eine zusätzliche Abschlussklasse einzurichten, erscheint gleichwohl weder als sinnvoll
noch als vertretbar. Vielmehr wird hier noch zu prüfen sein, unter welchen Bedingungen
diese Jugendlichen am besten zu Abschlüssen geführt werden können und wie der Übergang
in die Berufskollegs sichergestellt werden kann.
Gemäß oben zitiertem Erlass ist bei einer Mehrklassenbildung „… eine Unterschreitung der
Bandbreite bis auf 22 (…) zulässig, wenn die Klassenbildung zur Vermeidung von
Beschulungsproblemen in der Region und damit verbunden zur Ermöglichung der
Schulpflichterfüllung erforderlich und das Erreichen des Klassenfrequenzrichtwertes im
laufenden Schuljahr wahrscheinlich ist.“
Es wird daher darauf zu achten sein, dass alle neu gebildeten Klassen aus mindestens 22
Schülerinnen und Schülern bestehen und im Laufe des Schuljahres gefüllt werden können.
In der Realschule Horkesgath besteht der aktuelle Jahrgang 6, zukünftig 7, aus 123 Kindern in
4 Klassen (Stand: Schulstatistik 2016/17). Würde man die 123 Kinder schon jetzt auf 5
Klassen verteilen, würden die Klassen bereits von 24-25 Kindern besucht. Es ist daher davon
auszugehen, dass bei Aufnahme weiterer Kinder der Klassenfrequenzrichtwert von 27
problemlos erreicht wird.
In der Robert-Jungk-Gesamtschule besteht der aktuelle Jahrgang 7, zukünftig 8, (am Standort
Hüls) aus 107 Kindern in 4 Klassen, also 26-27 pro Klasse. Eine zusätzliche 5 Klasse würde zu
einer durchschnittlichen Größe von 21-22 Kindern führen, so dass auch hier durch die
Aufnahme zusätzlicher Kinder der Wert von 22 ohne Weiteres zu Schuljahresbeginn erreicht
wird. Zum 1.2.2018 bestehen dann weitere Aufnahmekapazitäten.
An der Stephanushauptschule besteht der aktuelle Jahrgang 8, zukünftig 9, aus 57
Schülerinnen und Schülern in 2 Klassen, die demnach mit 28-29 Jugendlichen ohnehin sehr
voll sind. Bereits bei der Aufnahme von nur 9 weiteren Jugendlichen wäre der Wert von
durchschnittlich 22 erreicht. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass der KFRW von
24 im Laufe des Schuljahres erreicht wird, da dafür „nur“ 15 weitere Schülerinnen und
Schüler aufgenommen werden müssten.
Beteiligung der Schulen
Die Schulen wurden mit Schreiben vom 28.02.2017 darum gebeten, bis zum 03.04.2017 zu
der geplanten Maßnahme Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden bis zur Sitzung
des Ausschusses für Schule und Weiterbildung nachgereicht.
Unterstützung der Schulen durch den Fachbereich 40
Die Schulen werden seitens des Fachbereichs 40 bei der Bearbeitung dieser Aufgaben
unterstützt. Bereits seit 2011 nimmt die Stadt Krefeld an einem Projekt der Stiftung
Mercator teil, das sich mit den Übergängen der Schülerinnen und Schüler von der
Grundschule zur weiterführenden Schule befasst. In der aktuellen Projektrunde hat das
Regionale Bildungsbüro in Abstimmung mit dem Regionalen Lenkungskreis beim
Projektträger Ruhrfutur gGmbH beantragt, drei Netzwerke einzurichten, die sich alle mit den
spezifischen Übergängen der neu Zugewanderten beschäftigen. Seit Juni 2016 arbeiten drei
Schulnetzwerke an diesen Themen, wobei sich eines besonders dem in dieser Vorlage
thematisierten Übergang von der Seiteneinsteigerklasse in das Regelsystem widmet. In
diesem Netzwerk arbeiten Lehrerinnen und Lehrer aller Schulformen mit, das Kommunale
Integrationszentrum (KI) wird einbezogen. Es entstehen Materialien, die bei der Ermittlung
einer Empfehlung für einen bestimmten Bildungsgang unterstützen sollen und Vorschläge
zur Anschlussförderung der neu zugewanderten Kinder und Jugendlichen enthalten.
Darüber hinaus ist vorgesehen, den Schulen aus dem Regionalen Schulentwicklungsfonds
Mittel zur Verfügung zu stellen, welche bei der Neubildung von Klassen Aktivitäten zur
Entwicklung neuer Klassengemeinschaften unterstützen können (gemeinsame Ausflüge,
teambildende Maßnahmen, Projekte zu Stärkung der Klassengemeinschaft). Es wird
empfohlen, hierbei frühzeitig die Schulsozialarbeit einzubeziehen und ggf. die Unterstützung
des Jugendamtes oder des Psychologischen Dienstes in Anspruch zu nehmen.
Das Kompetenzteam (die staatliche, der unteren Schulaufsicht zugeordnete regionale
Lehrerfortbildung) hat in Zusammenarbeit mit dem KI eine Fortbildungsreihe entwickelt und
bietet zwischen September 2016 und Mai 2017 vier Vorträge und fünf Workshops zu
unterschiedlichen Themen rund um den Unterricht für neu zugewanderte Kinder an.
Darüber hinaus hält das KT (auch auf Anfrage) eine Vielzahl weiterer Fortbildungen vor, z.B.
zur Differenzierung im Unterricht und zur Schulentwicklung.
Das Kommunale Integrationszentrum berät Schulen bei der interkulturellen
Schulentwicklung und bietet u.a. auch im Bereich der Sekundarstufe I eine Reihe von
begleitenden Maßnahmen an wie z.B. den jährlich stattfindenden DaZ-Tag (Deutsch als
Zweitsprache), die Teilnahme am Projekt „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“,
Vermittlung und Begleitung von Ehrenamtlern für Schulen, das Lotsenprojekt (bei dem
Schülerinnen und Schüler als Lotsen für neu Zugewanderte fungieren), Arbeitskreise für
Lehrerinnen und Lehrer, schulbezogene sozialpädagogische Unterstützung für neu
zugewanderte Schülerinnen und Schüler und ihre Familien sowie Sportprojekte in
Kooperation mit dem Stadtsportbund.
Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS)
hat zudem im März 2016 die Vorgaben zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets
(BuT) dahingehend präzisiert, dass Leistungen zur Lernförderung (auch zusätzliche Bedarfe
an Deutschförderung für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte) aus BuTMitteln gewährt werden, „wenn eine im Rahmen der Schule angebotene Förderung für die
jeweilige Schülerin oder den jeweiligen Schüler nicht ausreichend geleistet werden kann und
somit eine ergänzende Lernförderung notwendig ist.“2 Diese Regelung umfasst auch den
Fall, in dem eine zusätzliche Förderung zu einer schnelleren schulischen und
gesellschaftlichen Integration führen kann. Zudem gibt es keine zeitliche Einschränkung bei
der Lernförderung und die Leistungen lassen sich auch in der Ferienzeit in Anspruch
nehmen.
2
Erlass „Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets in Nordrhein-Westfalen“, 15.3.2016, Az: II B 4 – 7411.10