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Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2017 hier: Mehrbedarf für die Reparatur der Kälteanlage in den Eishallen - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
280 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:13
Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2017 hier: Mehrbedarf für die Reparatur der Kälteanlage in den Eishallen - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -) Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2017 hier: Mehrbedarf für die Reparatur der Kälteanlage in den Eishallen - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -) Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2017 hier: Mehrbedarf für die Reparatur der Kälteanlage in den Eishallen - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 25.07.2017 4249 /17 Nr. Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 19.09.2017 Betreff Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2017 hier: Mehrbedarf für die Reparatur der Kälteanlage in den Eishallen - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses Beschlussentwurf: Der folgende von Oberbürgermeister Meyer und Ratsfrau Oellers am 25.07.2017 gefasste Dringlichkeitsbeschluss wird genehmigt: Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW wird der Leistung eines überplanmäßigen Aufwandes bzw. einer überplanmäßigen Auszahlung bei dem Innenauftrag P05201010000 – BgA Eishallen –, Kostenart 52553000 / 72553000 – Unterhaltung der Betriebsvorrichtungen – in Höhe von 40.000 EUR zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Wenigeraufwand / Wenigerauszahlung bei dem Innenauftrag P05202010000 – Sportförderung –, Kostenart 53180000 / 73180000 – Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke –. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4249 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: X nein P05201010000 - BgA Eishallen Kostenart 52553000 u. 72553000 -Unterhaltung der Betriebsvorrichtungen Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten 0,00 EUR Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Für den Betrieb der Krefelder Eishallen ist eine einwandfrei funktionierende Kälteanlage zwingend erforderlich. Hierzu fallen bei den Schraubenverdichtern für die Kälteversorgung der Eispisten und Lüftungsanlagen turnusmäßig Wartungsarbeiten an. In diesem Zusammenhang wurde die komplette Demontage der Verdichter mit Austausch sämtlicher Lager, Buchsen, Wellenabdichtungen, O-Ringe, Filtern, Dichtungen, etc. notwendig. Hierfür mussten die Verdichter vor Ort ausgebaut und ins Herstellerwerk nach Berlin eingeschickt werden. Die Kosten beliefen sich auf netto 70.983,20 EUR (brutto 84.470,01 EUR). Für diese Reparatur wurden bereits Mittel von 80.000 EUR überplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Restkosten konnten aus dem Haushaltsansatz gedeckt werden. Bei der Revision im Herstellerwerk wurde festgestellt, dass darüber hinaus Funktionsteile beschädigt waren bzw. Verschleißerscheinungen aufwiesen. In einem solchen Fall werden diese Leistungen zusätzlich angeboten und sind als Nachtrag zu beauftragen. Im vorliegenden Fall müssen an allen drei Verdichtern die Rotoren, Kolbenstangen und Regelschlitten ausgetauscht werden, was zu einem Mehraufwand von netto 33.355,50 EUR (brutto 39.693,05 EUR) führt. Aufgrund dieser neuerlichen Kostenschätzung wird ein weiterer Betrag von 40.000 EUR benötigt. Die Zustimmung des Rates ist erforderlich, da bei der o. g. Haushaltsposition mit dieser Mittelbereitstellung die Erheblichkeitsgrenze gem. § 22 Abs. 1 Nr. 4 der Hauptsatzung (100.000 EUR) überschritten wird. Die Dringlichkeit war damit begründet, dass die o. a. Reparatur kurzfristig durchgeführt werden musste, damit der Betrieb der Eishallen ab August 2017 erfolgen konnte. Hieran sind Vereinbarungen mit Vereinen geknüpft, die ein entsprechendes Nutzungsentgelt nach sich ziehen. Eine Entscheidung über die Mittelbereitstellung im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 13.09.2017 sowie des Rates am 19.09.2017 steht der Inbetriebnahme der Eishallen ab August 2017 entgegen. Da der entstandene Mehraufwand erst Ende Juni 2017 bekannt wurde, war eine Entscheidung in der Ratssitzung vom 06.07.2017 nicht mehr zu erreichen. Für die Maßnahme "Krefeld macht Sport" sind im Haushaltsplan 2017 für Unterhaltungsarbeiten an städtischen Sportanlagen bei dem Innenauftrag P05202010000 – Sportförderung –, Kostenart 53180000 / 73180000 – Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke – Mittel von 150.000 EUR etatisiert. Hiervon wurden mit Verfügung vom 11.04.2017 Mittel von 70.000 EUR für die Glockenspitzhalle bei dem Innenauftrag P05201020000 – BgA Turn- und Sporthallen –, Kostenart 5211100 / 7211100 – Gebäudeunterhaltung – außerplanmäßig bereitgestellt. Bei der Glockenspitzhalle handelt es sich um eine ehemalige Flüchtlingsunterkunft, die in den ursprünglichen Zustand - Sporthalle - zurückversetzt wird. Im Rahmen der Kostenabwicklung mit dem Land hat sich nunmehr ergeben, dass die Kosten von dort übernommen werden. Daher kann ein Teilbetrag von 40.000 EUR der oben genannten 70.000 EUR bei dem Innenauftrag BgA Turn- und Sporthallen zur Deckung herangezogen werden. Insofern wird die oben genannte Verfügung vom 11.04.2017 in dem erforderlichen Umfang von 40.000 EUR gleichzeitig aufgehoben. Die Deckung erfolgt wie im Beschlussentwurf dargestellt.