Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Archiv (Sachstand Elternbefragung im Rahmen der Schulentwicklungsplanung - Antrag der Fraktion der Grünen vom 23.10.2014 -)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
294 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:14
Archiv (Sachstand Elternbefragung im Rahmen der Schulentwicklungsplanung - Antrag der Fraktion der Grünen vom 23.10.2014 -) Archiv (Sachstand Elternbefragung im Rahmen der Schulentwicklungsplanung - Antrag der Fraktion der Grünen vom 23.10.2014 -) Archiv (Sachstand Elternbefragung im Rahmen der Schulentwicklungsplanung - Antrag der Fraktion der Grünen vom 23.10.2014 -) Archiv (Sachstand Elternbefragung im Rahmen der Schulentwicklungsplanung - Antrag der Fraktion der Grünen vom 23.10.2014 -)

öffnen download melden Dateigröße: 294 kB

Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 27.11.2014 Nr. 618 /14 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 402 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule und Weiterbildung 17.12.2014 Betreff Sachstand Elternbefragung im Rahmen der Schulentwicklungsplanung - Antrag der Fraktion der Grünen vom 23.10.2014 - Beschlussentwurf: Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 618 /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Laut Erlass zur „Errichtung, Änderung und Auflösung von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufskollegs“ (BASS 10-02 Nr. 9) sind zur Gründung einer Schule folgende Nachweise zu erbringen: 1. dass es einen für die Mindestzügigkeit ausreichenden Bedarf nach dieser Schule gibt (in der Regel nachzuweisen über eine Elternbefragung) sowie prognostisch die Mindestschülerzahl für mindestens 5 Jahre stabil bleibt 2. dass ausreichender und geeigneter Schulraum vorhanden ist 3. dass der Schulträger die für die Errichtung und Unterhaltung erforderliche Verwaltungs- und Finanzkraft besitzt 4. dass durch die Gründung keine anderen Schulen in ihrem Bestand gefährdet sind. Die Verwaltung legt mit dieser Vorlage zwei Szenarien zum Ablauf der Gründung einer weiteren Gesamtschule vor. Da laut Aussage der Regierungspräsidentin eine Elternbefragung nicht sinnvoll ist, wenn die Errichtung die notwendige Finanzkraft der Kommune übersteigt und demnach nicht genehmigungsfähig wäre (siehe Vorlage 5675/14), kommen beide Zeitpläne zu dem Ergebnis, dass eine Gründung frühestens für das Schuljahr 2017/2018 möglich ist. Dies steht unter dem Vorbehalt, dass die notwendigen Mittel im kommenden Haushalt und der damit einhergehenden mittelfristigen Finanzplanung etatisiert und von der Bezirksregierung (rechtzeitig) genehmigt werden. Die beiden Szenarien unterscheiden sich dahingehend, dass im ersten Vorschlag davon ausgegangen wird, dass der Standort vor der Elternbefragung festgelegt wird und im zweiten Vorschlag nach der Elternbefragung. Üblicherweise wird der Standort vor einer Befragung festgelegt, was folgende Vorteile für die Elternbefragung mit sich bringt: Die zwingend notwendige, konkret auf die neue Schule bezogene Frage „Würden Sie ihr Kind an der städt. 5. Gesamtschule anmelden“ erhält durch die Nennung des Standortes für die Eltern mehr Informationen für eine konkrete Beantwortung und somit eine verlässlichere Aussage für die Gründung der Schule. Etwaige Unsicherheiten reduzieren sich auf die am konkret genannten Standort befindlichen Schulen. Folgende Kriterien würden bei einer vorherigen Standortbestimmung eine Rolle spielen: - Räumliche Voraussetzungen Entfernung der Standorte untereinander notwendige Investitionsmaßnahmen Schülerzahlprognosen Stellungnahmen der betroffenen Schulen zu erwartende Wechselwirkungen mit anderen Schulen fernung zu anderen Schulen) - ggf. Empfehlungen der Schulaufsicht (Ent- Begründung Seite 3 Fahrplan einer Elternbefragung zur Gründung einer 5. Gesamtschule zum Schuljahr 2017/18, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes Variante A: Standortfrage wird vor der Elternbefragung entschieden Zeitpunkt März 2015 Juni 2015 September 2015 November 2015 Dezember 2015 Januar 2016 März 2016 September 2016 November 2016 Februar 2017 August 2017 Aktion Ratsbeschluss Haushalt Genehmigung Haushalt durch die Bezirksregierung Beschluss des Schulausschusses zum Standort Infoveranstaltungen für Eltern (2. und 3. Klasse) Elternbefragung Präsentation der Ergebnisse im Schulausschuss Beschluss zur Gründung der Gesamtschule 1. Treffen des Teams zur Schulgründung Tag der offenen Tür Anmeldeverfahren für Schuljahr 2017/18 Beginn Schulbetrieb Variante B: Standortfrage wird nach Elternbefragung entschieden Zeitpunkt März 2015 Juni 2015 September 2015 November 2015 Dezember 2015 März 2016 September 2016 November 2016 Februar 2017 August 2017 Aktion Ratsbeschluss Haushalt Genehmigung Haushalt durch die Bezirksregierung Infoveranstaltungen für Eltern (2. und 3. Klasse) Elternbefragung Präsentation der Ergebnisse im Schulausschuss Beschluss des Schulausschusses zum Standort Beschluss zur Gründung der Gesamtschule 1. Treffen des Teams zur Schulgründung Tag der offenen Tür Anmeldeverfahren für Schuljahr 2017/18 Beginn Schulbetrieb