Daten
Kommune
Krefeld
Größe
270 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:14
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 25.11.2014
Nr.
591 /14
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 60 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
17.12.2014
Betreff
Ersatz des abgängigen Pavillions der Bismarckschule
hier: Schulraumprovisorien im Allgemeinen
- Antrag der Fraktion der Grünen vom 11.09.2014 Beschlussentwurf:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 591 /14
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, welche weiteren Schulen neben der Bismarkschule
provisorische Räumlichkeiten nutzen und in welchem Zustand sie sich befinden.
Die Pavillons, Fertigklassengebäude oder auch Schulleichtbauten wurden größtenteils in den 70ger Jahren als temporäre Maßnahmen eingesetzt, um den Platzbedarf der „geburtenstarken
Jahrgänge“ abzupuffern ohne gleichzeitig Gebäudeüberkapazitäten zu schaffen. Im Krefelder
Stadtgebiet sind einschließlich der Bismarkschule an insgesamt 20 Schulstandorten Pavillons im
Einsatz. Das älteste Gebäude wurde im Jahr 1963 erstellt, dass Jüngste im Jahr 2014. Konstruktiv
bestehen die meisten Pavillonbauten aus zusammengesetzten Stahlcontainereinheiten in Modulbauweise. Teilweise sind die Fertigklassen aber auch aus Holzständerwerken erbaut. Der
überwiegende Anteil der Pavillons befinden sich im Eigentum der Stadt Krefeld. Nur wenige Pavillons sind angemietet.
Die Pavillons werden als Klassenräume, Fachräume, Ausweichräume, Pausen- oder Mehrzweckräume genutzt. Im Rahmen von Inspektionsgängen wird der bauliche Zustand durch Schulhausmeister und Bauleiter/innen überprüft, Instandhaltungsbedarfe erfasst und erforderliche Reparaturmaßnahmen veranlasst. Lässt sich ein aktueller Zustand nicht bestimmen, werden Sonderfachleute, wie z. B. Tragwerksplaner oder Sachverständige hinzugezogen.
14 von 29 Pavillonanlagen befindet sich in einem akzeptablen = „b“ (mittelmäßigen) Zustand. 12
Gebäude wurden von der Verwaltung als „c“ (abgängig) eingestuft. Dies ist überwiegend der
langen Nutzungsdauer gezollt. Eine vollständige Instandsetzung „c“ lässt sich wirtschaftlich aufgrund der Restnutzungsdauer nicht darstellen. Drei Pavillons sind mit „a“ (gut) bewertet.