Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:14
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Anfrage der UWG-Ratsgruppe vom 08.04.2016
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 09.05.2016
Nr.
2632 /16b
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Zentraler Finanzservice und Liegenschaften, 211 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
19.05.2016
Betreff
Sachstandsbericht zur Hundebestandsaufnahme
Anfrage der UWG-Ratsgruppe vom 08.04.2016
Beschlussentwurf:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2632 /16b
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
X ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
nein
40320000 - Hundesteuer
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
- Erträge
0,00 EUR
125.000,00 EUR
- Einsparungen
+ 125.000,00 EUR
Bemerkungen
Den Mehrerträgen steht ein einmaliger Sachaufwand von voraussichtlich 98.000,00 € für das zu beauftragende externe Unternehmen gegenüber, so dass in diesem Jahr ein saldierter Mehrertrag von 27.000,00
€ erwartet wird.
Die im Haushaltsplanentwurf 2016 und im Haushaltssicherungskonzept 2015 - 2020 enthaltene Maßnahme schlägt sich erst im Haushaltsjahr 2017 nach Durchführung und Auswertung der Hundebestandsaufnahme erfolgswirksam nieder. Die daraus in 2016 und 2017 entstehenden Mindererträge von
125.000,00 € werden voraussichtlich durch Mehrerträge bei den anderen Steuern sowie bei den Schlüsselzuweisungen als Folge der Einführung der Zweitwohnungssteuer kompensiert.
Die im Haushaltsplan 2016 beim Innenauftrag P02102030000/52910000 berücksichtigten Haushaltsmittel
werden in das Haushaltsjahr 2017 übertragen.
Begründung
I.
Seite 2
Vorbemerkungen
In seiner Sitzung am 12.03.2015 hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften der Stadt Krefeld den Bericht der Verwaltung zur Durchführung einer Hundebestandsaufnahme zur Kenntnis genommen (Vorlage Nr. 917/15/1). Grundlage des Berichtes war der Antrag
der UWG Ratsgruppe im Rat der Stadt Krefeld vom 06.01.2015. Mit ihren Beschlüssen vom
18.06.2015 zur „Neufassung der Hundesteuersatzung der Stadt Krefeld“ (Vorlage Nr. 159/14/2)
sowie zum „Haushaltssicherungskonzept 2015 – 2020“ (Vorlage Nr. 1556/15) hat der Stadtrat die
Verwaltung beauftragt, zur Erreichung der operativen Ertragsziele eine Hundebestandsaufnahme in 2016 zu organisieren.
Mit dem an den Rat gerichteten Antrag der UWG-Ratsgruppe vom 08.04.2016 wird um einen
Sachstandsbericht zur Hundebestandsaufnahme gebeten. Der Antrag wurde in der Ratssitzung
am 27.04.2016 an den zuständigen Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
verwiesen.
Zu HSK-Maßnahme Lfd. Nr. A-1 „Neufassung der Hundesteuersatzung / Hundebestandsaufnahme“ trifft der Beschluss des Rates vom 18.06.2015 folgende Aussage:
„Des Weiteren soll eine Hundebestandsaufnahme durch ein externes Unternehmen durchgeführt werden, wodurch die unten dargestellten Kosten (ca. 98.000 EUR) anfallen. Auf der Basis
der derzeit steuerlich gemeldeten Hunde und nach den Erfahrungen anderer Kommunen können hierdurch (Neu-) Anmeldungen im Umfange von 10 % erwartet werden, was wiederum
einem Mehrertrag von ca. 125.000 EUR p.a. entspricht.“
II.
Ziel- und Umsetzung
Zur Vorbereitung und Durchführung der komplexen Maßnahme wurde in der Abteilung Steuern
und Abgaben das unter III. näher beschriebene Projekt mit der Zielsetzung einer möglichst vollständigen Feststellung aller Hundehalter als Grundlage einer gerechteren Besteuerung aufgelegt.
Die von der Stadtverwaltung Krefeld nach dem o.a. HSK-Beschluss durchzuführende Hundebestandsaufnahme soll
·
·
·
III.
professionell und flächendeckend vorgenommen werden, um den angestrebten finanziellen Konsolidierungseffekt zu erreichen,
unter Einsatz moderner digitaler Erfassungstechnik (Tablets) zeit- und kostensparend und
ohne Medienbrüche erfolgen, wodurch auch die Nacharbeit in der Steuerbehörde aus
verwaltungsökonomischen Gründen deutlich begrenzt werden könnte,
ohne Personalneueinstellungen für die Stadt Krefeld und damit aufwandsneutral
für das städtische Personalkostenbudget erfolgen.
Projektplan
Projektauftrag
Projekttitel
Projektinhalt und Ziele
Projektbeschreibung
Hundebestandsaufnahme Stadt Krefeld 2016
Es soll eine flächendeckende Hundebestandsaufnahme im ge-
Begründung
Seite 3
samten Stadtgebiet durch einen externen Dienstleister durchgeführt werden.
Ziel der Bestandsaufnahme ist die möglichst vollständige Feststellung aller Hundehalter als Grundlage einer gerechteren Besteuerung.
Projektziel
Projektkontext
Ausgangssituation
Projektnutzen
Projektdauer
Planungs- und Ausschreibungsphase
Durchführungsphase
Auswertungsphase
Nacharbeitungsphase
Haushalte zum 31.12.2015:
117.756
angemeldete Hunde zum 31.12.2015:
12.353
Fläche der Stadt Krefeld zum 31.12.2015 in ha: 13.777
Neben der erzielten Steuergerechtigkeit wird ein jährlicher
Mehrertrag in Höhe von ca. 125.000 EUR ab 2017 erwartet.
ca. 4 Monate (Juni – September 2016)
ca. 3 Monate (September – November 2016
ca. 6 Monate (September 2016 – Februar 2017)
ca. 3 Monate (Dezember 2016 – Februar 2017)
Durchführungsstart 05.09.2016 Durchführungsende 25.11.2016
Budget
Projektbudget
98.000 EUR
Projektorganisation
Projektverantwortung
Frau Knoll
Projektleitung
Frau Heuser
Team
Frau Ronge
Frau Osygus
SB Vergnügungssteuer (Mitwirkung)
SB g.D. Zweitwohnungssteuer
N. N. (temporäre Unterstützung)
Die Entwicklung des Hundebestandes in der Stadt Krefeld ist der als Anlage beigefügten Tabelle
zu entnehmen.
Anlage 1:
Anlage 2;
Antrag der UWG-Ratsgruppe vom 08.04.2016
Hundestatistik (Stand:29.04.2016)