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Verwaltungsvorlage (Jahresabschluss der Stadtentwässerung Krefeld für das Wirtschaftsjahr 2015)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
460 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:14
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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 10.06.2016 Nr. 2849 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 75 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Betriebsausschuss Stadtentwässerung 07.07.2016 Haupt- und Beschwerdeausschuss 29.09.2016 Rat 29.09.2016 Betreff Jahresabschluss der Stadtentwässerung Krefeld für das Wirtschaftsjahr 2015 Beschlussentwurf: Gem. § 26 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung - Stadtentwässerung Krefeld - für das Wirtschaftsjahr 2015 a. der Jahresabschluss mit einem Bilanzgewinn von 5.338.005,74 € und der Lagebericht festgestellt, b. der anteilige Bilanzgewinn in Höhe des Planergebnisses von 5.015.000,00 € an den städtischen Haushalt ausgeschüttet, c. der verbleibende Anteil des Bilanzgewinnes in Höhe von 323.005,74 € der allgemeinen Rücklage der Stadtentwässerung Krefeld zugeführt und d. der Betriebsleitung Entlastung erteilt. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2849 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Gem. § 26 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen stellt der Rat der Gemeinde den Jahresabschluss und den Lagebericht innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Wirtschaftsjahres fest. Zugleich beschließt er über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes. Der Prüfbericht der BPG über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 sowie des Lageberichts 2015 ist als Anlage beigefügt. Der Jahresabschluss weist bei Erträgen von 62.824.625,30 € Aufwendungen von 47.831.846,42 € und einem Finanzergebnis von - 9.654.773,14 € einen Bilanzgewinn von 5.338.005,74 € aus. Es wird vorgeschlagen, dass der Bilanzgewinn in Höhe des Planergebnisses von 5.015.000,00 € an den städtischen Haushalt ausgeschüttet wird. Der verbleibende Rest i.H.v. 323.005,74 € soll der allgemeinen Rücklage der Stadtentwässerung Krefeld zur Stärkung des Eigenkapitals zugeführt werden. Es bestehen keine Bedenken, der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.