Daten
Kommune
Krefeld
Größe
460 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:14
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 10.06.2016
Nr.
2849 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 75 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Betriebsausschuss Stadtentwässerung
07.07.2016
Haupt- und Beschwerdeausschuss
29.09.2016
Rat
29.09.2016
Betreff
Jahresabschluss der Stadtentwässerung Krefeld für das Wirtschaftsjahr 2015
Beschlussentwurf:
Gem. § 26 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung - Stadtentwässerung Krefeld - für das Wirtschaftsjahr 2015
a. der Jahresabschluss mit einem Bilanzgewinn von 5.338.005,74 € und der Lagebericht festgestellt,
b. der anteilige Bilanzgewinn in Höhe des Planergebnisses von 5.015.000,00 € an den städtischen Haushalt ausgeschüttet,
c. der verbleibende Anteil des Bilanzgewinnes in Höhe von 323.005,74 € der allgemeinen Rücklage der
Stadtentwässerung Krefeld zugeführt
und
d. der Betriebsleitung Entlastung erteilt.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2849 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Gem. § 26 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen stellt der Rat
der Gemeinde den Jahresabschluss und den Lagebericht innerhalb eines Jahres nach Abschluss
des Wirtschaftsjahres fest. Zugleich beschließt er über die Verwendung des Jahresgewinns oder
die Behandlung des Jahresverlustes.
Der Prüfbericht der BPG über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 sowie des
Lageberichts 2015 ist als Anlage beigefügt.
Der Jahresabschluss weist
bei Erträgen von
62.824.625,30 €
Aufwendungen von
47.831.846,42 €
und einem Finanzergebnis von
- 9.654.773,14 €
einen Bilanzgewinn von
5.338.005,74 €
aus.
Es wird vorgeschlagen, dass der Bilanzgewinn in Höhe des Planergebnisses von 5.015.000,00 €
an den städtischen Haushalt ausgeschüttet wird. Der verbleibende Rest i.H.v. 323.005,74 € soll
der allgemeinen Rücklage der Stadtentwässerung Krefeld zur Stärkung des Eigenkapitals zugeführt werden.
Es bestehen keine Bedenken, der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2015 Entlastung zu
erteilen.