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Verwaltungsvorlage (Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 1.1, Krefeld-West (nördlicher Teil))

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
338 kB
Datum
28.06.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 06:14
Verwaltungsvorlage (Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 1.1, Krefeld-West (nördlicher Teil)) Verwaltungsvorlage (Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 1.1, Krefeld-West (nördlicher Teil)) Verwaltungsvorlage (Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 1.1, Krefeld-West (nördlicher Teil))

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Nr. 5382 /18 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 30/1, 30 60 36 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung West 28.06.2018 Betreff Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 1.1, Krefeld-West (nördlicher Teil) Beschlussentwurf: Nach § 3 Abs. 1 des Schiedsamtsgesetzes NRW (SchAG NRW) i.V.m. § 1 Abs. 2 Buchstabe o) der Bezirkssatzung vom 05.03.2012 wird gemäß § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW Herr Michael Schmeink zum Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk 1.1, Krefeld-West (nördlicher Teil), gewählt. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 5382 /18 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: X ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: nein P03001020000 52380000 u.a. Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten 1.000,00 EUR Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich - Erträge 1.000,00 EUR 50,00 EUR - Einsparungen - 950,00 EUR Bemerkungen Finanzielle Auswirkungen entstehen, weil die Stadt Krefeld nach § 12 Abs. 1 des Schiedsamtsgesetzes NRW die Sachkosten des Schiedsamtes zu tragen hat. Die Kosten sind geschätzt. Begründung Seite 2 Die Amtszeit des Schiedsmannes für den Schiedsamtsbezirk 1.1, Krefeld-West (nördlicher Teil), Herrn Heinz-Günther Roeder endet am 25.07.2018. Herr Roeder hat schriftlich mitgeteilt, dass er für eine weitere Amtszeit nicht mehr zur Verfügung steht. Auf Grund der erfolgten Ausschreibung im Krefelder Amtsblatt und der Veröffentlichung in der lokalen Presse erfolgte eine Bewerbung des Herrn Michael Schmeink Höchterdyk 43 47803 Krefeld geb. am 13.04.1968 Kommunalbeamter bei der Stadt Krefeld Gem. § 2 Abs. 3 Nr. 2 des Schiedsamtsgesetzes NRW (SchAG NRW) soll die Schiedsperson im Schiedsamtsbezirk wohnen. Obwohl Herr Schmeink nicht im Schiedsamtsbezirk 1.1, sondern im benachbarten Schiedsamtsbezirk 2 wohnt, kann er dennoch gewählt werden, da es sich bei der einschlägigen Vorschrift des Schiedsamtsgesetzes um eine Sollvorschrift handelt. Auf Grund der Tatsache, dass es sich bei Herrn Schmeink um den einzigen Bewerber handelt und er in unmittelbarer Nähe des zu besetzenden Schiedsamtsbezirkes wohnt, kann von der Sollvorschrift abgewichen werden. Gemäß Nr. 1 der Verwaltungsvorschriften zu § 3 SchAG NRW wurde der örtlichen Bezirksvereinigung des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen Gelegenheit gegeben, sich zu der beabsichtigten Wahl von Herrn Schmeink zu äußern. Aus Sicht der Vereinigung bestehen keine Bedenken gegen eine Wahl des Bewerbers. Die Amtszeit des neuen Schiedsmannes beginnt mit der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichtes Krefeld.